Infosystem Kommunalpolitik
Geschäftliche Mitteilung - 0820/2017
Grunddaten
- Betreff:
-
Städtische Grundstücke mit auslaufenden Wohnerbbaurechtsverträgen
- Status:
- öffentlich (Drucksache abgeschlossen)
- Drucksachenart:
- Geschäftliche Mitteilung
- Federführend:
- Immobilienwirtschaft
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Bauausschuss
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Kenntnisnahme
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Oct 5, 2017
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Erledigt
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Finanzausschuss
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Kenntnisnahme
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Nov 14, 2017
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Erledigt
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Ausschuss für Soziales, Wohnen und Gesundheit
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Kenntnisnahme
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Nov 23, 2017
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Erledigt
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Ratsversammlung
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Kenntnisnahme
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Jan 18, 2018
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Sachverhalt/Begründung
Mit Beschlussvorlage vom 19.09.2016 - DRS-Nr. 0787/2016 – hat die Immobilienwirtschaft die Konditionen für die Vergabe von Erbbaurechtsgrundstücken im Falle der Neubestellung oder Verlängerung der Ratsversammlung zur Zustimmung vorgelegt.
Die Vorlage wurde von den Ausschüssen sowie der Ratsversammlung zurückgestellt. Im Bauausschuss hat es am 02.03.2017 eine erneute Zurückstellung der Beschlussvorlage gegeben.
Im Rahmen der Zurückstellung wurde ausgeführt, dass die Verwaltung weitere Daten von anderen Städten und Gemeinden zur Vergabe von Erbbaurechtsgrundstücken als Vergleichsmöglichkeiten vorlegen soll.
Eine Umfrage bei Kommunen in Schleswig – Holstein und im Bundesgebiet hat zu folgendem Ergebnis geführt (Stand 2015 – 2017)
Stadt | Höhe Erbbauzins |
Bochum | 4 % |
Bonn | 4 % |
Dortmund | 4 % |
Düsseldorf | 4 % |
Dresden | 4 % |
Kiel | 4 % |
Lübeck | 4 % |
Remscheid | 4 % |
Schleswig | 4 % |
Stuttgart | 4 % |
München | 4,2 % |
Berlin | 4,5 % |
Aachen | 5 % |
Mainz | 5 % |
Neumünster | 5 % |
Ulm | 5 % |
Nürnberg | 6 % |
Flensburg | 7 % |
Klosterkammer Hannover (Kirche) | 5 % |
In Schleswig – Holstein hat neben der Landeshauptstadt Kiel hauptsächlich die Hansestadt Lübeck als größter kommunaler Erbbaurechtsausgeber bundesweit die Problematik mit auslaufenden Erbbaurechtsverträgen. Bei den anderen Kommunen in Schleswig – Holstein ist nur eine geringfügige Anzahl von Erbbaurechten zu verzeichnen.
Die kirchlichen Erbbaurechtsausgeber nehmen in der Regel, wie auch der größte deutsche Erbbaurechtsausgeber, die Klosterkammer Hannover, 5 %. Bei Verlängerung mindert die Klosterkammer Hannover ausnahmsweise den Erbbauzins auf 4 %.
Die Landeshauptstadt Kiel bietet für die Verlängerung der Laufzeit des Erbbaurechtsvertrages einen Zeitraum von 40 Jahren an. Innerhalb dieses Zeitraums muss der Erbbauzins nach den Regelungen des Erbbaurechtsgesetzes bestimmbar sein. Eine einseitige Veränderung des Zinssatzes ist nur im Zuge der vereinbarten Erhöhungsvormerkung möglich. Eine prozentuale Anpassung des Erbbauzinses an veränderbare Größen ist ausgeschlossen.
Der von der Landeshauptstadt Kiel gewählte Erbbauzins in Höhe von 4 % des derzeitigen Bodenwertes des Grundstückes entspricht diesem Grundsatz. Der derzeit niedrige Zinssatz bei der Aufnahme von Darlehen kann sich innerhalb der langen Laufzeit des Erbbaurechtsvertrages auch wieder nach oben erhöhen und daher kein Maßstab für die Ermittlung des Erbbauzinses darstellen.
Um auch einem sozial schwächeren Personenkreis den Abschluss von Erbbaurechtsverträgen zu ermöglichen, bzw. um Erbbauberechtigte zu unterstützen, die während der Vertragslaufzeit in wirtschaftliche problematische Verhältnisse geraten, gewährt die Landeshauptstadt Kiel auf Antrag die Ermäßigung des Erbbauzinses auf 2 % des Grundstückswertes, sofern die Voraussetzungen für die Ausstellung eines Wohnberechtigungsscheins vorliegen. Dies entspricht in etwa dem derzeitigen Zinssatz bei Aufnahme eines Darlehens.
Wolfgang Röttgers
Stadtrat