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ALLRIS - Drucksache

Antrag der Verwaltung - 0835/2017

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Beratungsfolge

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Antrag

Antrag:

1. Die Verwaltung wird beauftragt, für die städtebauliche Gesamtmaßnahme „Kiellinie und Düsternbrooker Fördehang“ die Aufnahme in das Städtebauförderungsprogramm „Zukunft Stadtgrün“r das Programmjahr 2017 sowie die Fördermittel beim Land Schleswig-Holstein zu beantragen.

 

2. Die Ratsversammlung beschließt die Einleitung Vorbereitender Untersuchungen nach §141 BauGB für das Untersuchungsgebiet „Kiellinie und Düsternbrooker Fördehang“ (s. Anlage 1).
Das Untersuchungsgebiet verfügt über die Grobabgrenzung durch die Kieler Förde, Düsternbrooker Weg, Krusenkoppel, Düsternbrooker Gehölz, Schlieffenallee, Feldstraße und Orchideenwiese.

Der räumliche Geltungsbereich ist im anliegenden Lageplan (Anlage 1) dargestellt. Der Lageplan ist Bestandteil des Beschlusses. Der Beschluss über den Beginn der Vorbereitenden Untersuchungen ist ortsüblich bekannt zu machen.
Mit der ortsüblichen Bekanntmachung des Beschlusses finden die §§ 137, 138 und 139 BauGB über die Beteiligung und Mitwirkung Betroffener, die Auskunftspflicht und die Beteiligung und Mitwirkung öffentlicher Aufgabenträger Anwendung. Ab diesem Zeitpunkt ist § 15 BauGB auf die Durchführung eines Vorhabens im Sinne des § 29 Abs. 1 BauGB und auf die Beseitigung einer baulichen Anlage entsprechend anzuwenden.

 

3. Die Stadtverwaltung wird weiterhin dazu beauftragt nach erfolgter förderrechtlicher Zustimmung des Landes kurzfristig die erforderlichen Planungsleistungen (Vorbereitende Untersuchungen mit integriertem städtebaulichem Entwicklungskonzept sowie zusätzlich erforderliche Fachgutachten) zu vergeben. Eine intensive Abstimmung mit den bereits laufenden Planungen zu den Uferkanten ist vorzunehmen.

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Sachverhalt/Begründung

Begründung:

A) Anlass

Die Kiellinie und der Düsternbrooker Fördehang bilden zusammen ein Ensemble öffentlicher Räume, das das Bild der Landeshauptstadt Kiel sowohl für Einheimische als auch für Besucherinnen und Besucher prägt und sehr stark genutzt wird. Die Bandbreite reicht hier vom alltäglichen Flanieren über Alltagssport, die Kieler Woche mit der Festmeile und den Aktivitäten auf der Krusenkoppel, dem Düsternbrooker Gehölz als Erholungswald bis hin zur Forstbaumschule.

 

r die Kiellinie besteht ein unabweisbarer und sehr sichtbarer, hoher Finanzbedarf schon alleine zur Erhaltung des Status Quo, insbesondere zur Sicherung der Uferkanten (vgl. Drucksache Nr. 0638/2017 des Tiefbauamtes zur Sitzung des Bauausschusses vom 06.07.2017). Darüber hinaus werden absehbar umfassende Aufwendungen zur Gewährleistung der wachsenden Anforderungen des Hochwasserschutzes notwendig. Gleichzeitig besteht ein großer Nachholbedarf bei der Gestaltung und dem Zusammenspiel verschiedener Nutzungsansprüche. Die stetigen Anfragen zur Nutzung der Flächen für Veranstaltungen und Gastronomie sind hier ein deutliches Indiz. Die wachsenden Anforderungen seitens sportlicher Nutzungen (z.B. Camp 24/7, Sportentwicklungsplanung), Kinderspiel und Erholungseinrichtungen unterstreichen den Handlungsbedarf.

 

Parallel besteht mit dem Düsternbrooker Fördehang und seinen Bestandteilen (Krusenkoppel, Düsternbrooker Gehölz, Forstbaumschule, Diederichsenpark) ein Netz von stark genutzten Parklandschaften in der Verknüpfung zwischen Stadt und Wasser, das ebenfalls einen deutlichen Aufwertungsbedarf aufweist.

 

Die städtebaulichen Missstände bestehen nach heutiger Voreinschätzung vor allem in der Qualität und Nutzbarkeit des öffentlichen Raums (Plätze, Grünflächen, Verkehrsflächen). Der öffentliche Raum wird seiner Bedeutung im Stadtraum nicht gerecht und steht somit der Stadtgesellschaft sowie Besucherinnen und Besucher nicht seinem Potenzial gemäß zur Verfügung. In Teilen ist die Nutzbarkeit bereits heute faktisch eingeschränkt. Zusammengefasst besteht für das Untersuchungsgebiet „Kiellinie und Düsternbrooker Fördehang“ ein erheblicher städtebaulicher Sanierungsverdacht verbunden mit der Notwendigkeit einer raschen Umsetzung baulicher Maßnahmen.

 

Die Verwaltung ist sich der Bedeutung des Ensembles von Kiellinie und Düsternbrooker Fördehang und der Dringlichkeit einer Umgestaltung bewusst und hat in einem intensiven Austausch mit dem Innenministerium Fördermöglichkeiten diskutiert. Alleine aus kommunalen Mitteln wären diese Maßnahmen nicht zu bewältigen.

Ein erster Ansatz einer Fördermöglichkeit ergab sich im März 2017 durch das Freiwerden von Fördermitteln im Projektaufruf „Nachhaltige Stadtentwicklung Stadt im Wandel“ im Rahmen des Landesprogramms Wirtschaft mit Mitteln der Europäischen Union. Die beim Innenministerium eingereichte Interessenbekundung war vor dem Hintergrund der zeitlichen und inhaltlichen Rahmenbedingungen dieses Projektaufrufs jedoch nicht erfolgreich. Stattdessen hat sich als Ergebnis der Abstimmung zwischen Innenministerium und Landeshauptstadt Kiel im August 2017 kurzfristig die Chance geboten, in der Verknüpfung von Kiellinie und Fördehang als städtebauliche Gesamtmaßnahme „Kiellinie und Düsternbrooker Fördehang“ über das neue Städtebauförderungsprogramm Zukunft Stadtgrün eine langfristige Förderperspektive zu erhalten.

 

Die Verwaltung schlägt somit vor, im Nachgang und zusätzlich zum im Juli 2017 beantragten Projekt „Grüne Wik“ (Drs. 0633/2017) mit der neuen Gesamtmaßnahme „Kiellinie und Düsternbrooker Fördehang“ ein zweites Projekt für dieses Förderprogramm zu beantragen.

 

B) Vorläufige Ziele der Gesamtmaßnahme

Die Verbesserung der Aufenthalts- und Gestaltungsqualität der öffentlichen Flächen an der Kiellinie und die Schaffung von Aussichtspunkten am Fördehang ist bereits Teil der Zielplanung zum „Rahmenplan Kieler Förde“, der wiederum zu den Schlüsselprojekten des „Integrierten Stadtentwicklungskonzeptes Kiel“ gehört. Außerdem zählt die Kiellinie mit dem angrenzenden Küstenraum zum Schwerpunktraum „Tourismus und Erholung“ des Landesentwicklungsprogrammes, in denen Maßnahmen zur Struktur- und Qualitätsverbesserung mit Vorrang umgesetzt werden sollen.

 

Ziel für die Landeshauptstadt Kiel ist es, die Kiellinie als ihre „Visitenkarte“ und wichtigste Flaniermeile an der Kieler Förde zunächst durch dringend erforderliche Grunderneuerungen der Uferbefestigungen zu sichern und den inzwischen gestiegenen und gesetzlich definierten Anforderungen an einen wirksamen Hochwasserschutz gerecht zu werden. Diese Infrastrukturmaßnahmen sollen als Anlass dazu dienen, in enger Verknüpfung mit den technisch erforderlichen Maßnahmen das Zusammenwirken der verschiedenen Nutzungen und Nutzungsansprüche neu zu denken und eine umfassende gestalterische Aufwertung der Kiellinie zu erreichen.

 

Die „Neue Kiellinie“ soll, entsprechend der Wünsche der Kielerinnen und Kieler aus dem Prozess des Rahmenplans Kieler Förde, vielseitige Angebote für Spiel, Sport und Aufenthalt sowie direkte Zugangsmöglichkeiten zum Wasser bieten. Entwicklungspotentiale für den Freizeitwert der gesamten Stadt sollen auf diese Weise genutzt werden.

Auch im Hinblick auf die stetig wachsende Bedeutung des Tourismus und die steigende Zahl von Gästen aus Wissenschaft, Wirtschaft und Politik ist das wasserseitige Erscheinungsbild Kiels aufzuwerten, um so den vorhandenen Chancen für eine nachhaltige Imageverbesserung der Landeshauptstadt gerecht zu werden und die Kieler Marke „Kiel.Sailing.City“ erlebbar zu machen.

 

Dabei müssen auch die vielfältigen und zum Teil sehr unterschiedlichen Nutzungsansprüche, die die verschiedenen Interessengruppen, die Kieler Bevölkerung, das Veranstaltungsmanagement und der Städtetourismus an einen solchen Stadtraum stellen berücksichtigt werden.

 

Andere Städte im In- und Ausland wie z.B. Kopenhagen oder auch Schleswig haben in kleinem oder großem Umfang gezeigt, welche Potenziale in einer attraktiven Umgestaltung von urbanen Ufern stecken. Kiel hat mit der Kiellinie eine deutschlandweit nahezu einmalige Uferstrecke, deren Potenzial mit einer Kombination umfassender und kleinerer Maßnahmen im Rahmen eines Gesamtkonzepts noch deutlich gehoben werden kann.

 

Einen besonderen Charakter hat die Kiellinie auch, weil sie als lineares Stadtelement die Kieler Förde mit urbanen Bereichen und „grünen“ Strukturen wie dem Düsternbrooker Gehölz oder dem Diederichsenpark verknüpft. Dieses Netz soll insbesondere in Richtung der grünen Strukturen, dem Düsternbrooker Fördehang, gestärkt werden. Dieser Fördehang bietet eigene Erlebnisse, einzigartige Ausblicke und nicht zuletzt auch eine Verknüpfung mit den angrenzenden Stadtvierteln.

 

Am und auf dem Düsternbrooker Fördehang mit seinen Bestandteilen sollen bei Wahrung der stadtökologischen Funktion seine Erlebbarkeit vor allem durch bessere Wegeverbindungen und Aussichtspunkte auf die Kieler Förde, ergänzt durch zusätzliche Aufwertungen, gestärkt werden.

 

C) Eckpunkte des geplanten Prozesses

Die Eckpunkte des geplanten Prozesses ergeben sich aus einer Kombination formeller Anforderungen aus den Städtebauförderrichtlinien Schleswig-Holstein 2015, den bereits vorgedachten Verfahrensbausteinen für die Umgestaltung der Kiellinie sowie notwendiger Schritte für die Sicherung der besonders dringlich zu erneuernden Uferkanten.

 

Voraussetzung für das Verfahren ist, dass die Ratsversammlung die Verwaltung mit der Vorbereitung der neuen städtebaulichen Gesamtmaßnahme „Kiellinie und Düsternbrooker Fördehang“ und gleichzeitig mit der Beantragung der Aufnahme in das Städtebauförderprogramm „Zukunft Stadtgrün“ sowie der ersten Fördermittel beauftragt. (Antragspunkt 1)

 

Die Rahmenbedingungen werden durch die Vorbereitenden Untersuchungen nach §141 BauGB erarbeitet, deren Einleitung mit dieser Beschlussvorlage beschlossen werden soll. Im Rahmen der vorbereitenden Untersuchungen werden sowohl inhaltliche Grundlagen und Planungen erarbeitet als auch Fragen der wirtschaftlichen und rechtlichen Umsetzbarkeit einschließlich der Erforderlichkeit der Gesamtmaßnahme behandelt.
Gleichzeitig soll im Rahmen dieser Untersuchungen eine Diskussion über Ziele und Wege dieser Gesamtmaßnahme mit Politik, Interessengruppen, Eigentümerinnen und Eigentümern, Behörden und Ämtern sowie weiteren interessierten Kielerinnen und Kielern geführt werden.

Ergebnis der Vorbereitenden Untersuchungen ist unter anderem ein schlüssiges und umsetzbares integriertes städtebauliches Entwicklungskonzept für die Kiellinie und den Düsternbrooker Fördehang. Bestandteile sind auch ein fortzuschreibender Maßnahmenplan sowie eine Kosten- und Finanzierungsübersicht über die Gesamtmaßnahme. Hier wird somit erstmals ein Überblick über die geplanten Investitionen erstellt. Aufgrund der Größe der Gesamtmaßnahme werden die enthaltenen Maßnahmen nach Priorität und nach zeitlicher Umsetzbarkeit bewertet.

Mit dem Ergebnis der Vorbereitenden Untersuchungen wird noch keine Verpflichtung für eine ggf. später zu erlassende Satzung/ Gebietsabgrenzung nach den § 136 ff BauGB (Besonderes Städtebaurecht) oder ein Fördergebiet nach den Städtebauförderungsrichtlinien des Landes Schleswig-Holstein 2015 bewirkt. Die Durchführung der Vorbereitenden Untersuchungen ist jedoch zwingend Grundlage eines nachfolgenden Förderungsverfahrens im Rahmen der Städtebauförderung des Bundes und des Landes.

(Antragspunkt 2)

 

Wie bei anderen Städtebaufördergebieten ist beabsichtigt, die Vorbereitenden Untersuchungen mit integriertem städtebaulichem Entwicklungskonzept durch ein externes Planungsbüro erarbeiten zu lassen. Zur Verfahrensbeschleunigung sollen parallel bereits absehbar notwendige Fachgutachten gesondert vergeben werden.
Das Verfahren zur Grunderneuerung der Ufereinfassungen an der Kiellinie gemäß Drucksache Nr. 0638/2017 ist zeitlich und inhaltlich mit den Planungen zur Gesamtmaßnahme kombinierbar und fortlaufend abzustimmen.
(Antragspunkt 3)

 

Perspektive vorgesehene Folgeschritte

Die Kiellinie hat die höchste Priorität innerhalb der Gesamtmaßnahme. Als Folgeschritt der Vorbereitenden Untersuchungen ist deshalb ein Planungswettbewerb für die Umgestaltung der Kiellinie vorgesehen. Dieser Wettbewerb soll für Freiraumplanung, Städtebau, Verkehrsplanung und Wasserbau ausgeschrieben werden. Qualifizierte Planungsbüros sollen ihre Vorschläge für eine „neue“ Kiellinie entwickeln, aus denen ein Preisgericht die besten Lösungen auswählt.

Die Auslobung dieses Wettbewerbs wird aktuell für die zweite Jahreshälfte 2018 angestrebt. Aufgrund der hohen Anforderungen an die Vorbereitung einer städtebaulichen Gesamtmaßnahme ist dieses ein sehr ambitioniertes Ziel. Im Rahmen der zu konkretisierenden Prozessplanung wird diese Zeitangabe überprüft werden müssen.

 

Zeitlich nachgeordnet sind weitere, konkretisierende Planungen und die Umsetzung weiterer, über die oben genannten Uferabschnitte hinausgehender Bausteine wie zum Beispiel für die Reventlouwiese, die nördliche Kiellinie oder die Grünflächen am und auf dem Fördehang.

 

D) Finanzierung und Förderung

Bei erfolgreicher Aufnahme in das Städtebauförderprogramm „Zukunft Stadtgrün“ ist grundsätzlich eine Förderung förderfähiger Maßnahmen durch Bund und Land in Höhe von 2/3 der unrentierlichen Kosten möglich. Das verbleibende Drittel förderfähiger Kosten sowie nicht förderfähige Kosten verbleiben bei der Landeshauptstadt Kiel.

Der Umfang der Förderung wird zusätzlich durch die dem Land Schleswig-Holstein zur Verfügung stehenden Mittel begrenzt. Eine verlässliche Aussage zur Höhe der Förderung der Umsetzungsmaßnahmen ist zum heutigen Zeitpunkt nicht möglich. Die Verwaltung vertritt jedoch die Position, dass die Städtebauförderung die einmalige und sehr aussichtsreiche Chance bietet, kommunale und staatliche Finanzmittel für die Kiellinie und den Fördehang einzusetzen und somit eine sehr gute Umsetzungsperspektive für das Projekt bietet.

 

Die Verwaltung rechnet derzeit mit Planungskosten für die Vorbereitenden Untersuchungen (mit integriertem städtebaulichem Entwicklungskonzept einschließlich Fachgutachten und Öffentlichkeitsbeteiligung) sowie dem sich anschließenden Wettbewerb in Höhe von 600.000€. Diese Gesamtkosten sollen im aktuellen Förderantrag angemeldet werden, ihre Förderung wurde durch das Land in Aussicht gestellt.

Die Mittel für die Vorbereitenden Untersuchungen sind haushalterisch gedeckt, so dass bei Beauftragung durch die Ratsversammlung aus haushalterischer Sicht die notwendigen Vergaben für die Vorbereitenden Untersuchungen kurzfristig veranlasst werden können.

 

Planungskosten für weitere Planungsschritte und vor allem die Umsetzungskosten der Gesamtmaßnahme sind noch nicht bezifferbar. Alleine für die Ufereinfassungen an der gesamten Kiellinie geht das Tiefbauamt allerdings in der Drucksache 0638/2017 von einem Investitionsbedarf von 35 Mio.  bis 2030 aus.  Ein verlässlicher Kostenrahmen für die Gesamtmaßnahme wird erst im Rahmen der Vorbereitenden Untersuchungen ermittelt. Zu diesem Zeitpunkt muss so weit wie möglich Klarheit über kommunale und über Mittel der Städtebauförderung geschaffen werden.

 

Konkrete Haushaltsmittel für die technische Instandsetzung des Berthold-Beitz-Ufers sind im Haushaltsplan unter der Investitionsnummer 5520020082 „Grundinstandsetzung Kiellinie“r die Planung eingestellt. r das Jahr 2018 werden weitere Planungsmittel in Höhe von 650.000 Euro und eine Verpflichtungsermächtigung für die Bauleistungen in Höhe

von 9 Mio. Euro, kassenwirksam in 2019 und 2020, angemeldet. Ab 2021 sind in den Anmeldungen zur mittelfristigen Investitionsplanung weitere Ansätze für Planungs- und Baumittel zur Grundinstandsetzung bzw. Erneuerung der Ufereinfassungen an der Kiellinie berücksichtigt.

 

Aufgrund der besonderen Dringlichkeit der Sanierung der Uferkanten mit erster Priorität am Berthold-Beitz-Ufer und mit zweiter Priorität am Landeshaus ist vorgesehen, diese beiden Teilmaßnahmen als „vorgezogene Ordnungsmaßnahmen“ beim Land zu beantragen, um schon vor dem Abschluss der Vorbereitenden Untersuchungen mit der umfassenden Planung und ggfs. der Umsetzung förderunschädlich beginnen zu können. Ziel ist, auch schon für diese Teilmaßnahmen Städtebaufördermittel in Anspruch nehmen zu können. In diesem Fall würden die kommunalen Mittel gemeinsam mit den Fördermitteln für die Gesamtmaßnahme eingesetzt werden können.

 

 

 

 

i. V. Wolfgang Röttgers

Stadtrat

 

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Anlagen

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Beschlüsse

Erweitern

Sep 7, 2017 - Bauausschuss - ungeändert beschlossen

Erweitern

Sep 21, 2017 - Ratsversammlung - ungeändert beschlossen