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ALLRIS - Drucksache

Antrag der Verwaltung - 0841/2017

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Beratungsfolge

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Antrag

Antrag:

 

  1. Der Beauftragung des Abfallwirtschaftsbetriebes Kiel (ABK) zur Beschaffung und zum Einsatz eines Spezialfahrzeuges für die zusätzliche Beseitigung von Tierkot auf öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen zunächst im Ortsteil Gaarden wird zugestimmt.
  2. Dem Einsatz des Fahrzeuges nach Durchführung der Beschaffung und unter Berücksichtigung der Witterungsbedingungen voraussichtlich ab dem Frühjahr 2018 wird zugestimmt.
  3. Der ABK hat zu prüfen, ob und ggfs. wo der Fahrzeugeinsatz über den Ortsteil Gaarden hinaus in Brennpunkten anderer Stadtteile sinnvoll ist. Eine Umsetzung erfolgt ggfs. auf der Grundlage von Beschlüssen des Wirtschaftsausschusses und des Innen- und Umweltausschusses.
  4. Für die erstmalige Beschaffung eines Spezialfahrzeuges sind 36.000 € im Investitionsplan des ABK in 2018 bereitzustellen. Die Kosten für Abschreibung und Verzinsung sind in der folgenden Aufstellung der laufenden Kosten enthalten.
  5. Im Ergebnisplan 2018 sind zur Deckung der laufenden Kosten im städtischen Haushalt max. 76.000 € bereitzustellen.
  6. Der ABK wird beauftragt, Fördermittel nach dem Programm VIOLA beim Job-Center zu beantragen. Hierdurch können sich die im Ergebnisplan notwendigen Mittel 2018 von 76.000 € auf 46.000 € reduzieren.
  7. In den Haushaltsjahren ab 2019 sind Mittel zur Deckung der jeweils erforderlichen laufenden Kosten unter Berücksichtigung der tariflichen Steigerungen und sonstiger Kostenveränderungen in den Ergebnisplänen bereitzustellen.

 

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Sachverhalt/Begründung

Begründung:

 

Am 20.07.2017 hat die Ratsversammlung folgenden Beschluss (DrS. 0699/2017, 0726/2017) gefasst:

„Die Stadtverwaltung wird gebeten, der Ratsversammlung eine Vorlage zur Entscheidung vorzulegen, wie im Rahmen der Straßenreinigung die Beschaffung und der Einsatz von besonderen Fahrzeugen vorgesehen werden kann, die Verunreinigungen – insbesondere Fäkalien (z.B. Hundekot) – auf Straßen, Rad- und Gehwegen aufnehmen und beseitigen.
Der Einsatz solcher Fahrzeuge soll im Stadtteil Gaarden starten. Der ausgeweitete Einsatz der Fahrzeuge in Brennpunkten in anderen Stadtteilen soll geprüft werden.

 

Die Kosten für eine Erstbeschaffung eines Fahrzeuges sowie die hinzukommenden Personalkosten pro Jahr von ca. 100.000 € sollen aus dem städtischen Haushalt gedeckt werden.“

 

Die Prüfung des ABK hat Folgendes ergeben:

1. Verunreinigungen von öffentlichen Straßen durch Tierkot gehen über das übliche Maß von Verunreinigungen hinaus. Gem. § 46 des Straßen- und Wegegesetzes des Landes Schleswig-Holstein in Verbindung mit § 4 der städtischen Straßenreinigungssatzung müssen solche Verunreinigungen  ohne schuldhafte Verzögerung durch den Verursacher / die Verursacherin beseitigt werden. Anderenfalls kann die Stadt durch den Straßenbaulastträger die Verunreinigung auf Kosten des Verursachers beseitigen. Kann der Verursacher – wie regelmäßig – nicht namhaft gemacht werden, sind die Kosten der Tierkotbeseitigung vom städtischen Haushalt zu tragen.

Der Einsatz von besonderen Fahrzeugen zur Aufnahme  solcher Verunreinigungen ist keine Pflichtaufgabe, sondern eine freiwillig wahrzunehmende Aufgabe. Es sind  jedoch zusätzliche Anstrengungen in der Straßenreinigung erforderlich, um das Leitbild einer sauberen und sicheren Landeshauptstadt Kiel, insbesondere auch in Kiel – Gaarden, zu verwirklichen. Das öffentliche Interesse an gereinigten Straßen überwiegt, auch wenn so rechtswidrig unterlassene Verschmutzungsbeseitigungen durch jene, die an sich reinigungspflichtig wären, folgenlos bleiben. 

2. Die Abteilung Straßenreinigung im ABK kann ein entsprechendes Elektrofahrzeug beschaffen und nach einer entsprechenden logistischen Planung im Ortsteil Gaarden ab 2018 einsetzen. Neben den laufenden Fahrzeugkosten entstehen Personalkosten, Kosten für die Entsorgung des aufzunehmenden Tierkotes und ggfs. Kosten für die Öffentlichkeitsarbeit. Einzubeziehen ist schließlich ein Verwaltungskostenaufschlag für das Tätigwerden des ABK.

Im Einzelnen:

a)  Die Anschaffungskosten für ein entsprechendes Elektrofahrzeug der Niederbergergruppe, Berlin, belaufen sich mit Spezialaufbau auf 36.000 € brutto. Der einzusetzende Fahrzeugtyp wird auch von der Berliner Stadtreinigung (BSR) benutzt.

b) Die laufenden Fahrzeugkosten beziffern sich auf 9.200 €/a.

Zu den Fahrzeugkosten gehören:


- Stromverbrauch

- Batteriemiete

- Abschreibung

- Verzinsung

- Inspektion

- Reparaturen.

c) Die Personalkosten für einen Kraftfahrer der Entgeltgruppe 4 belaufen sich vorbehaltlich etwaiger tariflicher Steigerungen auf zurzeit 45.000 €/a.

Die Höhe der Personalkosten hängt zum einen davon ab, ob es gelingt, über das Programm VIOLA für zwei Jahre vom Job-Center gefördertes Personal zu beschaffen, zum anderen davon, wie intensiv die Maschine eingesetzt wird.

aa) Das Programm VIOLA ist im April 2017 ausgelaufen. Zurzeit können nach Auskunft des Job-Centers noch nicht ausgeschöpfte Fördermittel nach dem „Windhundverfahren“ in Anspruch genommen werden. Um die Fördermittel zu erhalten, muss die Einstellung eines Mitarbeiters für zwei Jahre erfolgen. Bei einer Gesamtförderung über 24 Monate ergeben sich für eine einzustellende Person insgesamt 58.800 € Kosten.

Da eine Urlaubs- und Krankheitsvertretung nicht förderungsfähig ist, soll auf die Gestellung einer Vertretung verzichtet werden. 

Ein Antrag auf Förderung aufgrund des VIOLA – Programms wird vom ABK beim Job-Center gestellt. 

bb) Sollte eine Förderung nach dem VIOLA-Programm abgelehnt werden bzw. soll das zu beschaffende Fahrzeug länger als zwei Jahre eingesetzt werden, betragen die Personalkosten 45.000 € / a vorbehaltlich etwaiger Tarifsteigerungen 

cc) Mit einer Person kann der Ortsteil Gaarden mit 125  km Reinigungsleistung im Monat gereinigt werden.   

d) Die Entsorgungskosten des aufgenommen Tierkotes werden zurzeit mit 1.000 €/a geschätzt.

 

e) Die Verwaltungskosten des ABK belaufen sich ohne Förderung auf 11.040 €/a oder mit Förderung für 2018 auf 6.140 € bzw.  9.700 € für 2019.

f) Hinzu kommen Kosten für die Öffentlichkeitsarbeit für Großflächenwerbung, Printmedien, Plakate auf Fahrzeugträgern von 18.000 €. Die Mediakosten vervielfachen sich je nach Schaltungshäufigkeit.

Danach ergeben sich folgende laufenden Kosten:

 

 

Kosten Jahr 1

 

Kosten Jahr 2

Summe über 2 Jahre

Fahrzeugkosten

9.200 €

9.200 €

18.400 €

Personalkosten Variante 1: Förderung über VIOLA*

 

20.500 €

 

38.300 €

 

58.800 €

Personalkosten Variante 2: ohne Förderung über VIOLA*

 

 

45.000 €

 

 

45.000 €

 

 

90.000 €

Entsorgungskosten

1.000 €

1.000 €

2.000 €

Verwaltungskostenzuschlag

6.140 € bis 11.040 €

9.700 € bis 11.040 €

15.840 € bis 22.080 €

Öffentlichkeitsarbeit

9.000 €

9.000 €

18.000 €

 

Summe:

 

(bei Förderung über VIOLA):

 

45.840 €

 

(ohne Förderung über VIOLA):

 

75.240 €

 

(bei Förderung über VIOLA):

 

67.200 €

 

(ohne Förderung über VIOLA):

 

75.240 €

 

(bei Förderung über VIOLA):

 

113.040 €

 

(ohne Förderung über VIOLA):

 

150.480 €

* ohne tarifliche Steigerungen.

 

Die laufenden und einmaligen Kosten sind erstmalig im Haushaltsjahr 2018 und in den Folgejahren in den jeweiligen städtischen Haushaltsplänen im Ergebnisplan und gegebenenfalls im Investitionsplan und in den Wirtschaftsplänen des ABK abzubilden.

Der ABK und das Amt für Finanzwirtschaft rechnen die Maßnahmen intern ab.

Das Amt für Finanzwirtschaft hat der Beschlussvorlage zugestimmt.

 

 

 

 

Dr. Ulf Kämpfer
Oberbürgermeister

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Beschlüsse

Erweitern

Oct 11, 2017 - Wirtschaftsausschuss - ungeändert beschlossen

Erweitern

Nov 7, 2017 - Innen- und Umweltausschuss - ungeändert beschlossen

Erweitern

Nov 16, 2017 - Ratsversammlung - ungeändert beschlossen