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ALLRIS - Drucksache

Antrag der Verwaltung - 0848/2017

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Beratungsfolge

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Antrag

Antrag:

 

 

  1. Die zum 30.06.2017 ausgelaufene unentgeltliche Anhandgabevereinbarung der Projektgemeinschaft Hörnbebauung GbR zur Vorbereitung einer vorwiegend wohnbaulichen Entwicklung der Baufelder VIII, XI und XII wird nachträglich bis zum 28.02.2018 verlängert.
  2. Die Anhandgabevereinbarung wird um das Baufeld VII (s. Anlage) erweitert.

 

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Sachverhalt/Begründung

Begründung:

 

Zu 1.

Die Projektgemeinschaft Hörnbebauung GbR prüft im Rahmen einer Machbarkeitsstudie auf Grundlage des Beschlusses der Ratsversammlung vom 17.09.2015 (Drs.-Nr.: 0672/2015) derzeit die Realisierung von Bauvorhaben mit einem überwiegenden Anteil an Wohnnutzung auf den Baufeldern VIII, XI und XII (s. Anlage).

Mit Beschluss der Ratsversammlung vom 19.01.2017 (Drs.-Nr.: 1019/2016) wurde der ursprünglich vereinbarte Anhandgabezeitraum von 15 Monaten bis zum 30.06.2017 verlängert, da während der Bearbeitung unerwartete Untersuchungen und Arbeitsschritte erforderlich wurden, welche die geplante Paraphierung des Kaufvertrages innerhalb des ursprünglich vereinbarten Zeitraumes unmöglich machten.

Nachdem ein Teil der Arbeitsaufträge zwischenzeitlich erfolgreich bearbeitet wurde waren beide Parteien zuversichtlich, dass der endverhandelte Grundstückskaufvertrag durch die Ratsversammlung in der September Sitzung 2017 beschlossen werden könnte. Durch die Lage der Grundstücke im Sanierungsgebiet Kiel - Hörnbereich ist eine intensive Abstimmung mit mehreren Referaten des Ministeriums für Inneres, ländliche Räume und Integration des Landes Schleswig-Holstein erforderlich. Da der erhöhte Abstimmungsaufwand nicht durch den Anhandnehmer verursacht ist, empfiehlt die Verwaltung den Anhandgabezeitraum unentgeltlich bis zum 28.02.2018 zu verlängern. Erklärtes Ziel beider Vertragsparteien ist jedoch der Abschluss der Kaufvertragsverhandlungen innerhalb des Jahres 2017.

 

 

Zu 2.

Die Projektgemeinschaft Hörnbebauung GbR ist im Rahmen der Entwicklung der Baufelder VIII, XI und XII auch an einem Erwerb des Baufelds VII (s. Anlage) interessiert. Die Projektgemeinschaft weiß um das dinglich gesicherte befristete Vorkaufsrecht zu Gunsten der Investitionsbank Schleswig-Holstein, welches mit dieser gemäß Beschluss der Ratsversammlung vom 16.03.2017 (Drs.-Nr.: 0227/2017) vertraglich vereinbart wurde. Die Projektgemeinschaft befindet sich in einem regen Austausch mit der Investitionsbank Schleswig-Holstein und hat innerhalb dieser Abstimmungen auch das Interesse am Erwerb des Baufelds VII angekündigt.

 

In Abstimmung mit Vertretern der Verwaltung und des Sanierungsträgers BIG-Städtebau GmbH wurde für die Sicherung des Baufelds VII zu Gunsten der Projektgesellschaft im Falle der Nicht-Ausübung des Vorkaufsrechts durch die Investitionsbank Schleswig-Holstein die Möglichkeit erörtert, dass die bestehende Anhandgabevereinbarung um dieses Baufeld erweitert wird.

Im Rahmen der Anhandgabe soll für das Baufeld VII die Realisierung einer oberirdischen Stellplatzanlage zur Unterbringung von Stellplatzbedarfen, die durch die geplante Entwicklung der bereits anhand gegebenen oder weiterer benachbarter Baufelder entstehen, überprüft werden. Zudem kann das Parkhaus ggf. als Quartiersgarage Parkplätze für weitere Bewohnerinnen und Bewohner und Besucherinnen und Besucher des Quartiers bereit stellen.

 

Der aktuelle Mieter des Baufelds VII ist über das geplante Vorgehen informiert und stimmt diesem zu.

 

In Vertretung

 

 

Wolfgang Röttgers

Stadtrat

 

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Anlagen

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Beschlüsse

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Sep 7, 2017 - Bauausschuss - ungeändert beschlossen

Erweitern

Sep 12, 2017 - Finanzausschuss - ungeändert beschlossen

Erweitern

Sep 21, 2017 - Ratsversammlung - ungeändert beschlossen