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Antrag der Verwaltung - 0851/2017
Grunddaten
- Betreff:
-
1. Nachtragshaushaltssatzung 2017
- Status:
- öffentlich (Drucksache abgeschlossen)
- Drucksachenart:
- Antrag der Verwaltung
- Federführend:
- Amt für Finanzwirtschaft
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Finanzausschuss
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Kenntnisnahme
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Sep 12, 2017
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Erledigt
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Ratsversammlung
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Kenntnisnahme
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Sep 21, 2017
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Sachverhalt/Begründung
Begründung:
Die von der Ratsversammlung am 15.12.2016 beschlossene Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2017 hat das Ministerium für Inneres und Bundesangelegenheiten des Landes Schleswig-Holstein mit Erlass vom 24.05.2017 mit der Maßgabe genehmigt, dass der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen in Höhe von 47.720.100 EUR auf 30.000.000 EUR reduziert wird.
Mit der vorliegenden 1. Nachtragshaushaltssatzung 2017 wird der Umfang der Investitionskredite um 20.258.200 EUR auf 27.461.900 EUR zurückgeführt. Die Auflage des Innenministers im Finanzplan (Investitionshaushalt) ist damit erfüllt.
Darüber hinaus wird im Nachtragshaushalt auch der bisher mit 23.334.000 EUR genehmigte Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen angepasst. Dieser erhöht sich um 12.707.900 EUR auf nunmehr 36.041.900 EUR.
In einem Vorgespräch hat die Kommunalaufsicht im Innenministerium die aktualisierte Investitionsplanung in Bezug auf die Kreditaufnahme und die Anpassung der Verpflichtungsermächtigungen bereits grundsätzlich akzeptiert.
Im Übrigen hat die Stadt nach § 95 b Abs. 2 der Gemeindeordnung (GO) auch dann eine Nachtragshaushaltssatzung für das laufende Haushaltsjahr zu erlassen, wenn sich die im Ergebnisplan geplanten Erträge und Aufwendungen nicht in der Weise entwickeln wie im Ursprungshaushalt angenommen und sich stattdessen Veränderungen in einem erheblichen Umfang abzeichnen.
Dies ist im laufenden Haushaltsjahr 2017 ebenso der Fall: Erträge und Aufwendungen verändern sich jeweils in zweistelliger Millionenhöhe und müssen entsprechend angepasst werden. Der vorgelegte Nachtragshaushaltsplan 2017 schließt im Ergebnisplan wie folgt ab:
Mindererträge von 14.465.800 EUR und Minderaufwendungen von 18.056.000 EUR führen insgesamt zu einem Fehlbetrag von 17.303.400 EUR; das sind 3.590.200 EUR weniger als im Ursprungshaushalt 2017 mit 20.893.600 EUR.
Nähere Informationen hierzu sowie zu allen anderen Veränderungen im Ergebnis- und Finanzplan ergeben sich aus der beigefügten „Veränderungsliste zum Ursprungshaushalt 2017“ (Anlage 2 mit ergänzender Anlage „Personal“) sowie insbesondere aus dem Vorbericht (Anlage 3).
Wolfgang Röttgers
Stadtrat
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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6,5 kB
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2
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(wie Dokument)
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273,8 kB
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3
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(wie Dokument)
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50,2 kB
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4
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(wie Dokument)
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65,5 kB
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