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ALLRIS - Drucksache

Geschäftliche Mitteilung - 0852/2017

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Beratungsfolge

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Antrag

 

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Sachverhalt/Begründung

Der vorliegende Finanzbericht stellt dar, inwieweit und an welcher Stelle sich im Haushaltsvollzug des Jahres 2017 voraussichtlich Abweichungen von der Haushaltsplanung im Ergebnisplan ergeben. Dies erfolgt anhand von Prognosen, die alle Ämter und Referate auf Basis der zum 30.06.2017 gebuchten Erträge und Aufwendungen sowie im Hinblick auf den weiteren Verlauf des Jahres abgegeben haben.

 

Die Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2017 schließt im Ergebnisplan mit einem Jahresfehlbetrag von rd. 20,9 Mio. EUR ab. Unter Hinzurechnung der nach § 23 Abs. 1 Gemeindehaushaltsverordnung-Doppik übertragenen Haushaltsermächtigungen (Reste) aus dem Haushaltsjahr 2016 von rd. 12,4 Mio. EUR erhöht sich das „zulässige Defizit“ auf rd. 33,3 Mio. EUR. Dementsprechend sind die in der Anlage 1 in der Spalte „Ansatz Aufwendungen“ ausgewiesenen Beträge fortgeschriebene Ansätze, die neben den Ursprungsansätzen der Haushaltsplanung 2017 sowohl die Resteübertragungen als auch Veränderungen enthalten, die sich durch über- und außerplanmäßige Aufwendungen ergeben haben.

 

Nach den abgegebenen Prognosen der Ämter und Betriebe zeichnet sich für das laufende Jahr ein Jahresfehlbetrag von rd. 16,6 Mio. EUR ab. Gegenüber dem fortgeschriebenen Ansatz von rd. 33,3 Mio. EUR bedeutet dies eine Verbesserung von rd. 16,7 Mio. EUR.

 

Hauptursachen hierfür sind insbesondere

 

Verbesserungen in den Teilplänen

  • 611 (Steuern, allgemeine Zuweisungen, allgemeine Umlagen): 21,9 Mio. EUR, davon

      Steuern und allgemeine Zuweisungen: 8,8 Mio. EUR (saldiert)

      Konsolidierungshilfen und Fehlbetragszuweisungen: 13,1 Mio. EUR (Mehrerträge)

  • 365 (Tageseinrichtungen für Kinder): 3,9 Mio. EUR, darunter 3,6 Mio. EUR höhere Zuweisungen vom Land für Flüchtlingsbetreuung, Familienzentren und Fachkraftstunden
  • 612 (Sonstige allgemeine Finanzwirtschaft): 1,5 Mio. EUR geringere Zinsaufwendungen
  • Personalkosten (ohne Produktzuordnung): 3,0 Mio. EUR Minderaufwendungen,

 

 

Demgegenüber stehen

 

Verschlechterungen in den Teilplänen

  • 3633 (Hilfe zur Erziehung): 6,8 Mio. EUR, darunter 5,6 Mio. EUR Mindererträge bei der Kostenerstattung vom Land für unbegleitete minderjährige Ausländer (umA); Hinweis: die Kostenerstattung wird stattdessen im Haushaltsjahr 2018 erwartet und dort veranschlagt
  • 3634 (Hilfe für junge Volljährige/Inobhutnahme/Eingliederungshilfen nach § 35a KJHG): 4,2 Mio. EUR, darunter

      erhöhter Hilfebedarf, insbesondere bei der Betreuung junger volljähriger Geflüchteter: 4,0 Mio. EUR

      Mindererträge bei der Kostenerstattung vom Land für unbegleitete minderjährige Ausländer (umA): 2,8 Mio. EUR; Hinweis: die Kostenerstattung wird stattdessen im Haushaltsjahr 2018 erwartet und dort veranschlagt

      Minderaufwendungen bei Inobhutnahmen bei Minderjährigen aufgrund geringerer Fallzahlen: 2,5 Mio. EUR

  • 313 (Hilfen für Asylbewerber): 3,8 Mio. EUR; diese resultiert aus

      einem geringeren Zuschuss für das Produkt „Durchführung des Asylbewerberleistungsgesetzes“ von 1,6 Mio. EUR und

      einem höheren Zuschuss für das Produkt „Unterbringung und Betreuung von Asylbewerbern“ von 5,4 Mio. EUR

  • 1115 (Immobilienwirtschaft): 2,5 Mio. EUR

 

 

Eine nach Produkten detailliertere Darstellung der Plan- bzw. Prognosewerte sowie der Abweichungen enthält Anlage 1. Einzelbegründungen und Anmerkungen zu den Abweichungen sind in der Anlage 2 zusammengestellt.

 

Bei der Bewertung dieses Ergebnisses ist zu beachten, dass die Datenlage auf Basis der Werte zum Stichtag 30.06.2017 noch einer relativ hohen Unsicherheit unterliegt. In vielen Bereichen erfolgt (unterjährig) keine periodengerechte Zuordnung der Zahlungsflüsse, so dass der Buchungsstand allein keine verlässliche Größe darstellt, auf dessen Basis eine einfache Hochrechnung zum Jahresende erfolgen könnte. Es ist daher möglich, dass das tatsächliche Jahresergebnis wie in den Vorjahren ggf. besser als vorstehend prognostiziert ausfallen wird.

 

Die wesentlichen Abweichungen werden im Nachtragshaushalt 2017 berücksichtigt. Soweit dies nicht der Fall ist, wird dies in den Begründungen (Anlage 2) erläutert.

 

Im Gegensatz zum Finanzbericht, wonach – wie vorstehend ausgeführt – ein Jahresfehlbetrag von rd. 16,6 Mio. EUR erwartet wird, schließt der Nachtragshaushalt mit einem Defizit von 17,3 Mio. EUR ab. Diese vermeintliche Diskrepanz erklärt sich wie folgt:

 

 

-17,3 Mio. EUR

Ergebnis Nachtragshaushalt 2017

-12,4 Mio. EUR

Haushaltsermächtigungen (Reste) aus dem Haushaltsjahr 2016

+10,5 Mio. EUR

Konsolidierungshilfe (darf nicht veranschlagt werden)

+2,6 Mio. EUR

Fehlbetragszuweisung (darf nicht veranschlagt werden)

-16,6 Mio. EUR

Ergebnis Finanzbericht.

 

 

Der Finanzbericht dient ab dem Haushaltsjahr 2016 auch der Umsetzung des Ratsbeschlusses Drs. 0081/2016 (Haushaltsvollzug in den Fachausschüssen): Parallel zum Finanzausschuss werden die Fachausschüsse über den Haushaltsvollzug im jeweiligen Zuständigkeitsbereich im Rahmen einer Geschäftlichen Mitteilung informiert.

 

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Anlagen

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Beschlüsse

Erweitern

Sep 12, 2017 - Finanzausschuss - zur Kenntnis genommen

Erweitern

Sep 21, 2017 - Ratsversammlung - zur Kenntnis genommen