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ALLRIS - Drucksache

Antrag der Verwaltung - 0858/2017

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Beratungsfolge

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Antrag

Antrag:

 

  1. Der nicht verbrauchte Zuschuss von 35.000 €, den die LH Kiel der Wissenschaftszentrum Kiel GmbH für das Wirtschaftsjahr 2016 gewährt hat, wird zur Eigenkapitalstärkung als Einzahlung in die Kapitaleinlage der Gesellschaft verwendet. Sollte auch in 2017 der gewährte Zuschuss von 26.000 € nicht verbraucht werden, so wird der nicht verbrauchte Teil entsprechend 2016 verwendet.

 

  1. Die Vertreterin der LH Kiel in der Gesellschafterversammlung der Wissenschaftszentrum Kiel GmbH wird angewiesen, folgenden Anträgen zuzustimmen:

 

a)   Der nichtverbrauchte Zuschuss der LH Kiel für 2016 an die Wissenschaftszentrum Kiel GmbH in Höhe von 35.000 € wird in die Kapitalrücklage eingezahlt.

 

b)   Die genehmigten Zuschussmittel 2017 in Höhe von 26.000 € werden, soweit sie nicht verbraucht werden, in die Kapitalrücklage eingezahlt.

 

c)   Die Geschäftsführung wird angewiesen, Maßnahmen zur operativen Verbesserung des Ergebnisses zu entwickeln. Darüber ist im Rahmen der Quartalsberichte an den Hauptausschuss zu informieren.

 

 

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Sachverhalt/Begründung

Begründung:

 

Zu 1.

 

Die Bilanz der Wissenschaftszentrum Kiel GmbH wies vor dem Abschluss des Jahres 2016 ein negatives Eigenkapital von rd. 174 T€ aus. Entstanden ist diese Situation durch Verlustvorträge in den vergangenen Jahren. Im Rahmen der Prüfungen der Jahresabschlüsse wurde dieser Tatbestand durch die Wirtschaftsprüfer in ihren Berichten als nicht zufriedenstellend vermerkt. Die Gesellschaft war allerdings nicht gefährdet, da die Gesellschafter über die Zuschussgewährung eine ausreichende Liquidität zur Verfügung gestellt haben. Weitere kritische Anmerkungen kamen immer wieder vom Landesrechnungshof. Die Gesellschafter wurden angehalten, die Gesellschaft mit ausreichend Eigenkapital auszustatten.

 

Die Verbesserung des Eigenkapitals kann entweder durch positive Jahresergebnisse oder direkte Einlagen in die Kapitalrücklage erreicht werden.

 

In 2016 hat die Gesellschaft einen Überschuss von rd. 38 T€ erwirtschaftet und muss in Folge dessen den gewährten Zuschuss von 35 T€ an den städtischen Haushalt gem. Zuwendungsbescheid zurückzahlen. Die Personalkostenerstattung der CAU in gleicher Höhe verbleibt dagegen unabhängig vom Ergebnis im Unternehmen.

 

Die beantragte Einzahlung des nicht verbrauchten Zuschusses in die Kapitalrücklage würde zusammen mit dem Gewinnvortrag aus 2016 (rd. 38 T€) das Eigenkapital von rd. - 174 auf rd. - 101 T€ verbessern.

 

Auch in 2017 wird voraussichtlich ein positives Ergebnis erwartet, so dass der bereits gezahlte Zuschuss der LH Kiel in Höhe von 26 T€ wahrscheinlich nicht in Anspruch genommen wird. Eine Einzahlung in die Kapitalrücklage würde die EK-Ausstattung um einen weiteren Schritt nach vorne bringen.

 

Beide Maßnahmen sind haushaltsneutral, da es sich um bereits gewährte und ausbezahlte Zuschussleistungen handelt. Auf der Gesellschaftsebene würde die LH Kiel ihre Leistungen für die Wissenschaftszentrum Kiel GmbH an die Zahlungen der CAU anpassen.

 

 

Zu 2.

 

Gemäß § 12 Abs. 3 des Gesellschaftsvertrags der Wissenschaftszentrum Kiel GmbH gehören Entscheidungen über die Einlagen in die Kapitalrücklage in den Zuständigkeitsbereich der Gesellschafterversammlung.

 

Parallel zu den durch die Gesellschafter ergriffenen Maßnahmen wird die Geschäftsführung angewiesen, weitere operative Maßnahmen zur Ergebnisverbesserung zu ergreifen und somit für Gewinnvorträge zu sorgen, die zur Verbesserung des Eigenkapitals beitragen.

 

Im Rahmen des Jahresabschlusses 2017 wird die Sachlage erneut analysiert.

 

Der EBK und das Rechtsamt haben die Vorlage mitgezeichnet.

 

 

 

i. V. Wolfgang Röttgers

Stadtrat

 

 

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Beschlüsse

Erweitern

Sep 13, 2017 - Hauptausschuss - ungeändert beschlossen

Erweitern

Sep 21, 2017 - Ratsversammlung - ungeändert beschlossen