Infosystem Kommunalpolitik
Geschäftliche Mitteilung - 0861/2017
Grunddaten
- Betreff:
-
Einrichtung einer Impfsprechstunde im Amt für Gesundheit
- Status:
- öffentlich (Drucksache abgeschlossen)
- Drucksachenart:
- Geschäftliche Mitteilung
- Federführend:
- Amt für Gesundheit
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
---|---|---|---|---|
●
Erledigt
|
|
Ausschuss für Soziales, Wohnen und Gesundheit
|
Kenntnisnahme
|
|
|
Sep 19, 2017
|
Sachverhalt/Begründung
- 1 -
I.
Zusammenfassung
Impfen gehört zu den Kernaufgaben des öffentlichen Gesundheitsdienstes. Das primäre Ziel ist nicht der Schutz der einzelnen (krankenversicherten) Person, sondern der Schutz der Bevölkerung oder bestimmter Zielgruppen vor Infektionskrankheiten. Deshalb soll ein an dem Bedarf der Bevölkerung ausgerichtetes zusätzliches Impfangebot im Amt für Gesundheit eingerichtet werden.
II.
Sachverhalt
Gesetzliche Grundlagen
Der gesetzliche Handlungsauftrag hierzu ist im Infektionsschutzgesetz (IfSG) § 20 geregelt. Danach können die obersten Landesgesundheitsbehörden bestimmen, dass die Gesundheitsämter unentgeltlich Schutzimpfungen oder andere Maßnahmen der spezifischen Prophylaxe gegen bestimmte übertragbare Krankheiten durchführen.
In Schleswig-Holstein ist im Erlass zur Durchführung von unentgeltlichen Schutzimpfungen nach § 20 Abs. 5 IfSG geregelt, gegen welche Infektionen von den Gesundheitsämtern unentgeltliche Impfungen durchzuführen sind.
Umsetzung in Kiel
Weder im IfSG noch im Durchführungserlass ist der Umfang des vorzuhaltenden Impfangebotes geregelt. Das Amt für Gesundheit beschränkte sich bislang im Wesentlichen auf die Zielgruppe der Kinder und Jugendlichen in den Elternberatungsstellen. In geringem Umfang erhalten die Klienten der Beratungsstelle für sexuelle Gesundheit sowie der Schwangerenberatung ein Impfangebot.
1- bis 2-mal jährlich finden Impfaktionen für andere Zielgruppen statt.
Das Vorhalten einer Impfsprechstunde wurde im Zuge von Organisationsuntersuchungen vergangener Jahre zugunsten personeller Einsparungen eingestellt.
Handlungsbedarf
Vielfach verweisen niedergelassene Ärzte ihre Patientinnen und Patienten bei Impffragen an das Gesundheitsamt, weil dort die entsprechende Kompetenz vorhanden ist.
Die objektive Datenlage zeigt unzureichende Impfquoten in der Bevölkerung sowie in medizinischen Einrichtungen in Kiel.
Nach Auswertung der Datenlage der von den kassenärztlichen Vereinigungen erhobenen Daten sieht das Robert-Koch-Institut in Berlin vor allem bei den Kindern Verbesserungsbedarf hinsichtlich der zweiten Masern-Mumps-Röteln-Impfung sowie bei den Impfquoten der in den letzten zehn Jahren eingeführten Impfungen (Windpocken, Meningokokken, Pneumokokken, HPV und Rotaviren). Für alle übrigen Impfungen besteht bei dieser Altersklasse die Herausforderung in der Aufrechterhaltung der Impfquoten.
In der Gruppe der Erwachsenen bestehen besonders bei der Kombinationsimpfung gegen Masern-Mumps-Röteln (Quote von 80% der jungen Erwachsenen, aber nur noch 38% bei den 40-50 Jährigen) sowie gegen Tetanus-Diphtherie-Keuchhusten (Quote von 70% für Tetanus, 57% für Diphtherie und nur 34% für Keuchhusten) ein deutlicher Informations- und Handlungsbedarf.
Im Rahmen von Ausbrüchen zeigen sich beim Personal in medizinischen Einrichtungen Impflücken (Impfquoten bei Masern-Mumps-Röteln vergleichbar mit Allgemeinbevölkerung, Grippe unter 20%), die zum einen durch nicht genutzte Möglichkeiten beim Aufsuchen eines Arztes, aber auch durch mangelnde Information und Aufklärung dringend verbessert werden müssen. Trotz einer deutlichen Steigerung der geimpften Personen im Rahmen einer Impfaktion im letzten Jahr liegt beispielsweise die Impfquote gegen Influenza im UKSH bei 10%.
Das bedeutet, dass sich eine stärkere Influenzawelle praktisch ungebremst durch diese Einrichtungen ausbreiten würde. Diese Situation ist unter Berücksichtigung des ohnehin vorhandenen Pflegekräftemangels unhaltbar. Dies zu lösen bedarf der ständigen Zusammenarbeit zwischen dem Amt für Gesundheit und den medizinischen Einrichtungen.
III.
Bezug zu den strategischen Zielen
Die Versorgung der Bevölkerung mit adäquatem Impfschutz ist Bestandteil der gesunden Gesellschaftsstruktur einer sozialen Stadt.
IV.
Weiteres Verfahren
Vor diesem Hintergrund wurde im Rahmen der Fachamtsstrategie eine Umstrukturierung der Abteilung 50.3. (Infektionsschutz und Umwelthygiene) unter anderem mit dem Ziel geplant, die kostenneutrale Implementierung einer festen Impfsprechstunde umzusetzen.
Diese Planung zur Umstrukturierung der Abteilung liegt nunmehr vor und beinhaltet folgendes Impfangebot:
- Ab November 2017 soll in den Untersuchungsräumen des Amtes für Gesundheit jeweils donnerstags von 11 bis 13 Uhr eine Impfsprechstunde angeboten werden.
- Das Angebot soll Impfausweiskontrollen, Beratungen und Impfungen auch vor Ort sowie zielgruppenorientierte Impfaktionen beinhalten.
Zwei Ärztinnen / Ärzte und zwei Mitarbeiterinnen / Mitarbeiter sollen zur Verfügung stehen. Eine anlassbezogene Aufstockung bei Impfaktionen kann außerdem sichergestellt werden.
V.
Kosten / Nutzen
Zusätzliche Kosten entstehen nicht. Die notwendigen personellen Kapazitäten können durch Umsetzung der im Rahmen der o. g. Umstrukturierung erfolgten Aufgaben-Ressourcenprüfung erzielt werden.
Die Impfstoffkosten werden gemäß § 20 Infektionsschutzgesetz vom Land übernommen.
Das Amt für Gesundheit kann für die Bevölkerung wieder eine adäquate Präsenz zeigen
und durch gezielte Aktionen den Infektionsschutz für die Menschen in der Stadt verbessern.
Gerwin Stöcken
Stadtrat