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Geschäftliche Mitteilung - 0867/2017
Grunddaten
- Betreff:
-
Mitgliedschaft im Landesseniorenrat – Schleswig-Holstein und Zusammenarbeit mit dem Beirat für Seniorinnen und Senioren der Landeshauptstadt Kiel
- Status:
- öffentlich (Drucksache abgeschlossen)
- Drucksachenart:
- Geschäftliche Mitteilung
- Federführend:
- Amt für Soziale Dienste
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ausschuss für Soziales, Wohnen und Gesundheit
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Kenntnisnahme
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Sep 19, 2017
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Sachverhalt/Begründung
- Zusammenfassung
Das Amt für Soziale Dienste informiert über Schwierigkeiten in der Zusammenarbeit mit dem Landesseniorenrat Schleswig-Holstein e.V. (LSR).
- Ausgangslage
Der LSR Schleswig-Holstein e.V. ist ein eingetragener Verein und wird von der Landesregierung unterstützt und gefördert. Einen gesetzlichen Auftrag oder sonstige Vereinbarungen gibt es nicht. Der LSR kann bis zu 18 Delegierte in das Altenparlament SH entsenden und dort Anträge stellen. Die Landeshauptstadt Kiel ist seit dem 10.02.2000 ordentliches Mitglied im LSR. Diese Mitgliedschaft wurde am 04.07.2016 durch Herrn Stadtrat Stöcken bestätigt. Der Ausschuss für Soziales, Wohnen und Gesundheit der Landeshauptstadt Kiel beauftragt den Beirat für Seniorinnen und Senioren in eigener Zuständigkeit vier Delegierte an den LSR SH zu benennen und die Belange der Kieler Seniorinnen und Senioren dort zu vertreten.
Am 23.03.2017 gab es eine Vorankündigung zur Mitgliederversammlung am 02.08.2017. Entgegen der satzungsgemäßen Verpflichtung, die Landeshauptstadt Kiel als Mitglied des LSR einzuladen, soll eine Einladung zu dieser Mitgliederversammlung direkt an die Delegierten der Landeshauptstadt Kiel, mit allen relevanten Unterlagen (Satzungsänderung und Änderung der Geschäftsordnung, u.a.) ergangen sein. Aufgrund dieses Formfehlers – diese Einladung hat die Landeshauptstadt Kiel nicht erhalten – kam es zu einer verspäteten Anmeldung der Delegierten. Die Delegierten der Landeshauptstadt Kiel wurden mittels einer E-Mail des LSR vom 07.07.2017 von der Teilnahme als reguläre Mitglieder ausgeschlossen. Eine Teilnahme lediglich als Gäste wäre nach Zahlung eines Kostenbeitrages von 15,- € pro Person möglich gewesen.
- Sachstand
Nach Rücksprache mit dem Rechtsamt der Landeshauptstadt Kiel kommen wir zu dem Ergebnis, dass es laut Satzung und Geschäftsordnung des LSR keine formale Begründung für den Ausschluss von Mitgliedern gibt, der Ausschluss der Delegierten der Landeshauptstadt Kiel von der Mitgliederversammlung demnach nicht satzungskonform ist.
Der Vorsitzende des LSR wurde in einem Schreiben auf unsere rechtliche Auffassung hingewiesen. Der Landeshauptstadt Kiel liegt an einer zukünftig gedeihlichen Zusammenarbeit im Interesse der Kieler Seniorinnen und Senioren. Allerdings haben wir auch betont, dass eine weitere Mitgliedschaft im LSR nur unter Einhaltung demokratischer Verfahren, einer Einhaltung der Satzung und Geschäftsordnung und einer repräsentativen Gewichtung der Landeshauptstadt Kiel – die ca. 10% der Gesamtbevölkerung SH vertritt – insbesondere bei der Entsendung von Delegierten in das Altenparlament, eingehalten werden soll.
Das Schreiben geben wir in der Anlage zur Kenntnis.
Gerwin Stöcken
Stadtrat
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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19,2 kB
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