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ALLRIS - Drucksache

Geschäftliche Mitteilung - 0871/2017

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Beratungsfolge

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Antrag

 

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Sachverhalt/Begründung

Im Zusammenhang mit dem Um- und Ausbau des Holstein-Stadions zur Erlangung der Zweitligatauglichkeit wird eine kurze Übersicht zum Sachstand gegeben.

 

1. Anforderungen Zweitligatauglichkeit (1. Umbauschritt)

 

Folgende Maßnahmen wurden rechtzeitig zum Saisonstart abgeschlossen:

 

  • Erweiterung der provisorischen Tribünen
  • Schaffung einer Mixed-Zone
  • Erweiterung und Ausbau von Medienplätzen
  • Umbau Umkleidekabinen für Spieler und Schiedsrichter
  • Anpassung Flutlicht auf 1.200 Lux

 

Darüber hinaus mussten im Rahmen sicherheitskonzeptioneller Anforderungen durch Polizei und Feuerwehr zusätzliche Maßnahmen durchgeführt werden:

 

  • Schaffung von Entfluchtungsmöglichkeiten bei den Blöcken H und I in Spielfeldrichtung
  • Umkonstruktionen der LED-Bandenwerbungsanlagen an Fluchtwegspunkten in Richtung Spielfeld
  • Verkehrslenkende Maßnahmen auf dem Stadionvorplatz
  • Absenkung einer Verkehrsinsel als zusätzliche Zufahrt für Rettungskräfte und Feuerwehr

 

Mit Ausnahme der Tiefbauarbeiten wurden diese Maßnahmen von Holstein Kiel ausgelöst und durchgeführt.

Die Genehmigung zum Spielbetrieb liegt vor. Die Zuschauerkapazität wurde auf maximal 12.000 festgelegt.

Vor jedem Heimspiel findet ein Sicherheitsrundgang unter Beteiligung von Stadt, Verein, Sicherheitsdienst, Polizei und Feuerwehr statt.

 

 

2. Umbau Osttribüne (2. Umbauschritt)

 

  • Ein Bauantrag wurde gestellt.
  • Bauantragsunterlagen werden kontinuierlich ergänzt / erweitert.
  • Die Anträge auf finanzielle Landesförderung des Umbaus der Osttribüne und auf vorzeitigen Maßnahmebeginn wurden am 18.08.2017 gestellt. Die vergaberechtliche Konzeption mit dem Ziel, Holstein Kiel die Bauherreneigenschaft zu übertragen, wurde dem Land vorgestellt.
  • Die GMSH prüft derzeit aus baufachlicher Sicht kursorisch den Förderantrag und die ebenfalls übersandten Bauantragsunterlagen. Ein Ergebnis steht noch aus.

 

Weiteres Verfahren:

 

  • Evtl. Nachforderungen der GMSH bedienen
  • Der Zuwendungsbescheid des Landes bleibt abzuwarten. Darin enthaltene Auflagen werden Bestandteil der mit Holstein Kiel zu treffenden Vereinbarung.
  • Abstimmung der entwurfsformulierten Nutzungsverträge zwischen Stadt und Holstein für das Holstein-Stadion und die Sportanlage Projensdorf

 

 

 

Gerwin Stöcken

Stadtrat

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Sep 14, 2017 - Ausschuss für Schule und Sport - zur Kenntnis genommen