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ALLRIS - Drucksache

Antrag der Verwaltung - 0876/2017

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Beratungsfolge

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Antrag

Antrag:

 

  1. Das weggefallene Teilstück der Gellertstraße zwischen Wendehammer und Schützenwall wird gem. § 8 Abs. 1 Satz 1 StrWG eingezogen. Das verbleibende Teilstück wird für den Kfz-Verkehr teileingezogen und zur beschränkt öffentlichen Straße gem. § 3 Abs. 1 Nr. 4 b StrWG umgestuft (Anlage 1).

 

  1. Der ehemalige Verlauf der Prüne zwischen Hermann-Weigmann-Straße und Schützenwall sowie die ehemalige Verbindung der Prüne zur ehemaligen Schlichtingstraße werden gem. § 8 Abs. 1 Satz 1 StrWG eingezogen (Anlage 2).

 

  1. Der ehemalige Parkplatz Prüne zwischen Zastrowstraße und Schützenwall – mit Ausnahme der Parkplatzfläche Zastrowstraße –  und das zurückgebaute Teilstück der ehemaligen Boninstraße zwischen Zastrowstraße und Schützenwall werden gem. § 8 Abs. 1 Satz 1 StrWG eingezogen. Die verbleibende Wegefläche der Boninstraße wird für den Kfz-Verkehr teileingezogen und zur beschränkt öffentlichen Straße gem. § 3 Abs. 1 Nr. 4 b StrWG umgestuft (Anlage 3).

 

 

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Sachverhalt/Begründung

Begründung:

 

Das Straßen- und Wegegesetz (StrWG) ist 1962 in Kraft getreten. Ein erstes Widmungsverzeichnis wurde erst 1980 damals noch handschriftlich erstellt. Anschließend wurde es über den Schreibdienst und durch Nacherfassung in die EDV aufgenommen und seitdem als „Word-Datei“ fortgeführt. Straßen, die vor 1962 bereits öffentliche Verkehrsflächen waren und somit gem. § 57 Abs. 3 StrWG als gewidmet gelten, wurden erfasst und nach Aktenlage eingestuft. Aufgrund der Vielzahl der Straßen konnte die tatsächliche Verkehrsbedeutung vor Ort nicht überprüft werden.

 

Durch die Anschaffung des Programmes Verwaltungsinformationssystem Straße“ ist es möglich, das Straßenkataster und das Widmungsverzeichnis zusammenzuführen. Die Eingabe der Daten wird zum Anlass genommen, das Widmungsverzeichnis komplett zu überarbeiten und die Einstufung der Daten hinsichtlich der tatsächlichen Verkehrsbedeutung zu überprüfen. Die dabei festgestellten Abweichungen werden dabei korrigiert.

 

Die oben aufgeführten Flächen wurden im Zuge der Ausbaumaßnahmen des Schützenwalles im Jahr 1968 zurückgebaut. Der Schützenwall wurde damals zur Kreisstraße aufgestuft. Die widmungsmäßige Anpassung der weiteren Flächen wurde damals nicht durchgeführt. Dies wird nun nachgeholt.

 

Da lediglich die straßenrechtliche Einstufung der tatsächlichen, örtlich seit Jahren unveränderten Situation angepasst wird, wurde auf eine Beteiligung der Ortsbeiräte verzichtet.

 

 

 

 

Doris Grondke

Stadträtin

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Anlagen

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Beschlüsse

Erweitern

Oct 5, 2017 - Bauausschuss - ungeändert beschlossen

Erweitern

Nov 16, 2017 - Ratsversammlung - ungeändert beschlossen