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Kleine Anfrage BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - 0895/2017
Grunddaten
- Betreff:
-
Umgang mit der Mietobergrenze
- Status:
- öffentlich (Drucksache abgeschlossen)
- Drucksachenart:
- Kleine Anfrage BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
- Federführend:
- Ratsfraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Ratsversammlung
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Kenntnisnahme
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Sep 21, 2017
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Sachverhalt/Begründung
Vorbemerkung:
Im Juli 2017 (Az. S 32 AS 142/17 ER) hat das Sozialgericht Kiel entschieden, dass die vom Jobcenter Kiel verwandte Mietobergrenze nicht mehr zulässig ist. Bereits seit Dezember 2016 ist die Regelung zu den Mietobergrenzen in der Landeshauptstadt Kiel ausgelaufen. Der seit einigen Wochen vorliegende Mietspiegel weist deutliche Steigerungen aus, wie sich auch in der Drucksache 0864/2017 widerspiegelt. Diese empfiehlt, angesichts des kaum noch bezahlbaren Wohnraums im Stadtgebiet die Aufnahme der Landeshauptstadt Kiel in die Kappungsgrenzenverordnung zu beantragen.
Vor diesem Hintergrund stelle ich folgende Fragen:
Kleine Anfrage
- Wie ist die Praxis der Sozialleistungsträger im Umgang mit der Mietobergrenze seit dem Auslaufen der Regelung im Dezember 2016, und was passiert mit Bedarfsgemeinschaften/Haushaltsgemeinschaften, die die „angemessenen“ Kosten der Unterkunft (KdU-Kosten) überschreiten?
- Wie wird der Differenz zwischen Angebots- und Bestandsmieten Rechnung getragen?
- Wie viele Bedarfsgemeinschaften/Haushaltsgemeinschaften gibt es in Kiel, deren tatsächliche Kosten der Unterkunft höher sind, als die laut Mietobergrenze „angemessenen“?
gez. Arne Langnißf.d.R. Tim Holborn
Baupolitischer SprecherFraktionsgeschäftsführer
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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72 kB
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