Infosystem Kommunalpolitik
Geschäftliche Mitteilung - 0904/2017
Grunddaten
- Betreff:
-
Steuerung der Hilfen zur Erziehung gemäß § 27 ff SGB VIII, der Hilfen für junge Volljährige ge-mäß § 41 SGB VIII und der Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche gemäß § 35 a SGB VIII – Fortschreibungszeitraum 2017-2020
- Status:
- öffentlich (Drucksache abgeschlossen)
- Drucksachenart:
- Geschäftliche Mitteilung
- Federführend:
- Jugendamt
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Jugendhilfeausschuss
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Kenntnisnahme
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Oct 4, 2017
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Erledigt
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Ausschuss für Soziales, Wohnen und Gesundheit
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Kenntnisnahme
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Oct 11, 2017
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Sachverhalt/Begründung
Das Jugendamt informiert den Jugendhilfeausschuss sowie den Ausschuss für Soziales, Wohnen und Gesundheit mit dieser Geschäftlichen Mitteilung über die kennzahlen- und wirkungsorientierte Steuerung im Allgemeinen Sozialdienst.
Originäre Aufgabe kommunaler Jugendhilfe ist es, Hilfen zur Erziehung (HzE), Hilfe für junge Volljährige und Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche bedarfsgerecht anzubieten und umzusetzen. In Kiel lebende Kinder und Jugendliche und ihre Familien sollen wirksame Unterstützung bekommen, damit Eltern ihre Erziehungsaufgabe gut bewältigen können sowie Kinder und Jugendliche bestmöglich gefördert werden. Dabei sind die Aufgaben so zu erfüllen, dass finanzielle und personelle Ressourcen verantwortungsvoll eingesetzt werden.
Eine quantitativ wie qualitativ gut aufgestellte Kinder- und Jugendhilfe ist wesentlicher Eckpfeiler für gelingende Lebens- und Bildungsbiografien und eine notwendige Investition in die Zukunft einer jeden Kommune.
In Kiel betragen die Ausgaben für Hilfen zur Erziehung derzeit jährlich circa 41 Millionen Euro.
Entsprechend der gesellschaftlichen und finanziellen Bedeutung hat die Steuerung der Leistungen im Allgemeinen Sozialdienst eine besondere Relevanz.
In der Anlage ist die ausführliche Grundlage der „Steuerung der Hilfen zur Erziehung“ beigefügt.
(Bundes-)Rechtliche Vorgaben setzen den Rahmen
Das achte Sozialgesetzbuch (SGB VIII) enthält gemäß § 1 Abs. 3 Ziffer 4 den Generalauftrag, dass Jugendhilfe „…dazu beitragen soll positive Lebensbedingungen für junge Menschen und ihre Familien sowie eine kinder- und familienfreundliche Umwelt zu erhalten oder zu schaffen.“ Infolge dessen hat der örtliche Träger der öffentlichen Jugendhilfe gemäß § 79 Abs. 1 SGB VIII die Gesamtverantwortung für die Erfüllung der Aufgaben des SGB VIII. Dies schließt die Planungsverantwortung ein. Hilfen zur Erziehung, Eingliederungshilfen für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche und Hilfen für junge Volljährige sind wesentliche Teilbereiche der Jugendhilfelandschaft. Bedarfsgerechte Angebote sind in Art und Umfang ausreichend vorzuhalten. Die Aufgaben sind so zu erfüllen, dass finanzielle und personelle Ressourcen verantwortungsvoll eingesetzt werden. Die Qualitätsentwicklung ist gemäß § 79a SGBVIII engmaschig zu begleiten. Das dafür erforderliche Steuerungsgeschehen ist komplex, findet im Zusammenwirken verschiedener Akteure statt und bedarf einer regelmäßigen Fortschreibung.
Kennzahlengestützte Steuerung ist in Kiel seit 2010 etabliert
In 2010 wurden mit der Drucksache 0665/2010 die Fachausschüsse über die Einführung eines kennzahlengestützten Controllingsystems informiert. Umstrukturierungsprozesse im Jugendamt sind abgeschlossen, so dass die Ausschüsse nun über die Weiterentwicklung und Fortschreibung informiert werden.
Wirkungsorientierte Steuerung bildet die neue zweite Säule
Eine personelle und fachliche Neuaufstellung der Jugendhilfeplanung und des Fachcontrolling macht es möglich - gemeinsam mit der Fachabteilung und der Arbeitsgruppe zur Steuerung der Hilfen zur Erziehung - die erweiterte Steuerungsgrundlage vorzulegen. Das Jugendamt stellt nicht wie in früheren Jahren ausschließlich rechtliche Steuerungsfaktoren, Kennzahlen und Zielwerte dar. Es werden auch die strukturierte Planung der für die Steuerung erforderlichen inhaltlichen Zielsetzungen beschrieben und die kennzahlengestützte Steuerung damit inhaltlich in Beziehung zu einem wirkungsorientierten Steuerungsansatz gesetzt.
Ist-Daten für 2015 und 2016 liegen vor, Plandaten für 2017 bis 2020 zeigen den Trend
Kiel ist eine wachsende Stadt. Die Darstellung der Kennzahlen im ersten Teil dokumentiert einen zu erwartenden weiteren leichten Anstieg der Fallzahlen in den Hilfen zur Erziehung in den nächsten Jahren. Diese Entwicklung stellt einerseits einen nach wie vor zu beobachtenden bundesweiten Trend dar. Andererseits bildet er aber auch eine Folge der Flüchtlingsentwicklung in 2015 ab. Bei den Zahlen der vollstationären Maßnahmen schlägt insbesondere die erforderliche Unterbringung unbegleitet eingereister Minderjähriger zu Buche. Im ambulanten Bereich führen zwei Faktoren zu einer Steigerung: Zum einen werden unbegleitet oder begleitet eingereiste Minderjährige mit zunehmendem Alter stärker ambulant betreut, zum anderen offenbaren sich auch bei den aus Krisen- oder Armutsgebieten geflüchteten Familien inzwischen zunehmend Bedarfe ambulanter Unterstützung. Gegenwärtig werden beispielsweise etwa 30 dieser Familien im Rahmen einer Sozialpädagogischen Familienhilfe betreut, eine Zunahme dieser Zahl ist zu erwarten.
Ist-Stand, strategische und operative Ziele für die nächsten vier Jahre sind beschrieben
Im zweiten Teil werden die wirkungsorientierten Steuerungsfaktoren sowie die Strategien des Jugendamtes zur fachlichen Weiterentwicklung und zur präventiven Ausrichtung der Arbeit dargestellt. Prävention zielt darauf ab, die steigenden Fallzahlen durch geeignete Maßnahmen auch im Zusammenwirken mit den Regelsystemen wie den Kindertagesstätten oder den Schulen zu begrenzen und den Erfolg von Angeboten durch frühzeitige Unterstützung zu verbessern. Auf diese Weise sollen stärker eingreifende erzieherische Hilfen vermieden werden.
Zentrale Herausforderungen sind benannt
Im Bereich Kennzahlen:
- Im bundesweiten Vergleich (IKO-Vergleichsring der Kommunalen Gemeinschaftsstelle (KGSt) nimmt die Landeshauptstadt Kiel bei der Gesamtbetrachtung der Anzahl der Hilfen und der Ausgabenentwicklung weiterhin einen Platz im Mittelfeld ein.
- Die Ausgaben werden voraussichtlich wegen der Betreuung von Menschen mit Flucht- und Migrationshintergrund weiterhin steigen und bleiben dann im Verhältnis zum Bevölkerungswachstum konstant. Hierbei ist zu beachten, dass Kostenerstattungen in Teilbereichen der Hilfen zur Erziehung von Ländern oder anderen Kommunen durch zeitliche Verzögerungen eine Mess- und Vergleichbarkeit mit anderen Kommunen erschweren.
- Die präventiven Maßnahmen im Sozialraum werden ausgebaut. Haushaltsmittel wurden innerhalb des Budgets 3633 umgeschichtet und werden für sozialräumliche Projekte bereitgestellt.
Im Bereich Wirkung:
- Das betriebswirtschaftlich ausgerichtete Steuerungsverfahren sowie die Eckwerte und Grundsätze werden um Aspekte der Wirksamkeit pädagogischer Hilfen erweitert. Empirisch nachgewiesene Wirk- und Gelingensfaktoren in den Hilfen sind Partizipation, Wertschätzung und Transparenz, Standardisierung diagnostischer Verfahren, Verlässlichkeit, Passgenauigkeit und verantwortlich gestaltete Übergänge. Die Einzelvorhaben verteilen sich zukünftig auf drei Teilbereiche:
- Optimierung und Vernetzung der Datenlage
- Um- und Ausbau sozialraumorientierter Hilfen
- Überprüfung der Standards und Prozesse im Allgemeinen Sozialdienst
Quantitativ bedarfsdeckende und qualitativ hochwertige Hilfen für junge Menschen und deren Familien in Kiel sichern Zukunft
Die gebündelten Initiativen verfolgen ein gemeinsames Ziel: Alle in Kiel lebenden Kinder, Jugendlichen und deren Familien sollen – genau wie junge Volljährige - frühzeitig und passgenau wirksame Hilfen erhalten. Wirksam eingesetzte Mittel und Ressourcen festigen das Fundament der Jugendhilfe und sind eine wertvolle Investition in die Zukunft.
Über einzelne Vorhaben wie den Ausbau sozialräumlicher Hilfen und die Verstetigung des Berichtswesens wird anlassbezogen Bericht erstattet. Die Ausschüsse wurden zuletzt im Juli 2017 über den erfolgreichen Ausbau präventiver Hilfen durch Umsteuerung informiert (Drs. 0632/2017)
Bedarfsgerechte und wirksame Leistungen im Rahmen der Hilfen zur Erziehung können u.a. nur in guter Kooperation mit den freien Trägern der Jugendhilfe geleistet werden. Die Fortschreibung der Steuerung wird den Freien Trägern in der nächsten Arbeitsgemeinschaft nach § 78 SGB VIII vorgestellt.
Renate Treutel
Stadträtin
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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6,8 MB
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