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Geschäftliche Mitteilung - 0908/2017
Grunddaten
- Betreff:
-
Haushaltsvollzug in den Fachausschüssenhier: Finanzbericht zum 30.06.2017
- Status:
- öffentlich (Drucksache abgeschlossen)
- Drucksachenart:
- Geschäftliche Mitteilung
- Federführend:
- Amt für Finanzwirtschaft
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Bauausschuss
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Kenntnisnahme
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Oct 5, 2017
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Sachverhalt/Begründung
Ab dem Haushaltsjahr 2016 dient der Finanzbericht auch der Umsetzung des Ratsbeschlusses Drs. 0081/2016 (Haushaltsvollzug in den Fachausschüssen): Parallel zum Finanzausschuss werden die Fachausschüsse über den Haushaltsvollzug im jeweiligen Zuständigkeitsbereich im Rahmen einer Geschäftlichen Mitteilung informiert.
Aus gesamtstädtischer Sicht zeichnet sich im Finanzbericht für das laufende Jahr 2017 ein Jahresfehlbetrag von rd. 16,6 Mio. EUR ab. Gegenüber dem fortgeschriebenen Ansatz von rd. 33,3 Mio. EUR (Ursprungsansätze Haushaltsplanung 2017 einschließlich Reste und Veränderungen durch über- und außerplanmäßige Aufwendungen) bedeutet dies eine Verbesserung von rd. 16,7 Mio. EUR (hierin enthalten sind die Konsolidierungshilfe und die Fehlbetragszuweisung i.H.v. zusammen 13,1 Mio. EUR).
Der vorliegende Bericht stellt für den Teilplan 1115, das Budget 51-52, die Teilpläne 538, 541-544, 547, 548 und das Budget 55-56 dar, inwieweit und an welcher Stelle sich im Haushaltsvollzug des Jahres 2017 voraussichtlich Abweichungen von der Haushaltsplanung ergeben. Dies erfolgt anhand von Prognosen, die die betroffenen Ämter und Referate auf Basis der zum 30.06.2017 gebuchten Erträge und Aufwendungen sowie im Hinblick auf den weiteren Verlauf des Jahres abgegeben haben.
Eine für den Teilplan 1115, das Budget 51-52, die Teilpläne 538, 541-544, 547, 548 und das Budget 55-56 nach Produkten unterteilte Darstellung der Plan- bzw. Prognosewerte sowie der Abweichungen enthält die Anlage 1. Einzelbegründungen und Anmerkungen zu den Abweichungen sind in der Anlage 2 zusammengestellt.
Im Übrigen werden die wesentlichen Abweichungen im Nachtragshaushalt 2017 berücksichtigt.
Zu den Abweichungen nimmt das Dezernat II wie folgt Stellung:
Immobilienwirtschaft:
Im Bereich der Gebäudebewirtschaftung werden zusätzliche Haushaltsmittel für die Bauunterhaltung der Asylliegenschaften/Gemeinschaftsunterkünfte benötigt. Zudem sind Mehrkosten bei der Anmietung von Wohnraum und Büroflächen zu verzeichnen. Im Reinigungsgewerbe führen aktuelle Tarifanpassungen zu höheren Reinigungskosten. Im Bereich der Liegenschaften verursachen gestiegene Energiepreise weitere Mehraufwendungen.
Für den Hof Akkerboom sind zusätzliche Einnahmen aus der Regulierung des Brandschadens zu veranschlagen.
W o l f g a n g R ö t t g e r s
Stadtrat
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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136,9 kB
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2
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(wie Dokument)
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19 kB
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