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Geschäftliche Mitteilung - 0924/2017
Grunddaten
- Betreff:
-
Straßeninfrastruktur; Stellungnahme der Verwaltung zu Antrag der FDP-Ratsfraktion vom 25.04.2017 (Drs. 0414/2017) mit Beschluss der Ratsversammlung vom 18.05.2017
- Status:
- öffentlich (Drucksache abgeschlossen)
- Drucksachenart:
- Geschäftliche Mitteilung
- Federführend:
- Tiefbauamt
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Bauausschuss
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Kenntnisnahme
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Oct 5, 2017
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Erledigt
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Ratsversammlung
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Kenntnisnahme
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Nov 16, 2017
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Sachverhalt/Begründung
Der Oberbürgermeister wird aufgefordert, der Selbstverwaltung bis zum dritten Quartal 2017 Folgendes darzulegen:
a. Die Einschätzung der Verwaltung über die zukünftige Entwicklung des Zustandes der
Kieler Straßeninfrastruktur,
b. Die kurz-, mittel- und langfristigen Pläne der Verwaltung hinsichtlich der städtischen
Investitionen in die Straßeninfrastruktur,
c. Bestehende Probleme und gegebenenfalls Lösungswege.
Stellungnahme der Verwaltung:
a. Die Einschätzung der Verwaltung über die zukünftige Entwicklung des Zustandes der
Kieler Straßeninfrastruktur
Moderne, nachhaltige, leistungsfähige, zuverlässige und sichere Straßennetze (Straßen, Wege und Plätze) sind in hochentwickelten, arbeitsteiligen Gesellschaften eine unverzichtbare Grundlage für Wirtschaft und Bürger/innen.
Das gesamte Straßennetz der Landeshauptstadt Kiel umfasst 2017 ca. 700 Kilometer Straßen. Dieses umfasst ca. 135 km Bundes-, Landes- und Kreisstraße, sogenannte klassifizierte Straße und ca. 565 km Gemeindesstraßen.
Im Straßennetz der Landeshauptstadt Kiel wurde für das klassifizierte Straßennetz 2013 und weitere verkehrswichtige Straßen 2015 eine Erfassung und Bewertung durchgeführt. In der Anlage 1 erfolgt darüber eine detaillierte Beschreibung. (Die in der Anlage 1 dargestellten richtungsbezogenen Erhebungen von ca. 250 km Länge ergeben, bezogen auf das Straßennetz, eine Länge von ca. 135 km.)
Bezogen auf den Gesamtwert (Darstellungsgröße für Straßennetze) des klassifizierten Straßennetzes, ca. 135 km, wies 2013 ein Anteil von ca. 23,7 % eine Zustandsklasse von 3,5 und schlechter (kurzfristiger und mittelfristiger Handlungsbedarf mit grundhafter Erneuerung) auf.
Bei den nicht klassifizierten, verkehrswichtigen Straßen, ca. 125 km, weist ein Anteil von ca. 26.7 % eine Zustandsklasse von 3,5 und schlechter auf.
Der Zustand des nicht untersuchten Straßennetzes dürfte bedeutend schlechter sein.
Um die zukünftige Entwicklung des Zustandes der Straßeninfrastruktur bewerten zu können, ist eine turnusmäßige, auf stabilen Verfahren und Regeln aufgebaute Erhebung der Zustandsdaten von größter Bedeutung. Der Zustand der Fahrbahnbefestigung unterliegt einer kontinuierlichen Veränderung, die einerseits durch die Auswirkungen des Straßenverkehrs und der Witterung verursacht wird (Zustandsverschlechterung), andererseits aus der Durchführung baulicher Erhaltungsmaßnahmen resultiert (Zustandsverbesserung). Auf kommunalen Straßen wird der Fahrbahnzustand durch diverse weitere Faktoren beeinflusst, dazu zählt etwa der Zustand der Kanalnetze, Aufgrabungen, etc.
Um einheitliche, objektive und vergleichbare Erkenntnisse über den Zustand des gesamten Netzes bzw. der relevanten Teilnetze zu erhalten, sind turnusmäßige (in Kiel alle 4 Jahre) und flächendeckende Zustandserhebungen erforderlich. Dem entsprechend wurde im August 2017 eine Zustandserfassung für das bereits einmal befahrene Netz durchgeführt.
Die Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen (FGSV) bestätigt in ihrem Merkblatt über den Finanzbedarf der Straßenerhaltung in den Gemeinden (Ausgabe 2004) die Pflichtaufgabe der Straßenbaulastträger (hier die Landeshauptstadt Kiel) Straßennetze nach ihrer Leistungsfähigkeit dem regelmäßigen Verkehr zu unterhalten, zu erweitern oder sonst zu verbessern (Straßenverkehrssicherungspflicht).
Mittels Kennzahlen können Finanzbedarfe für die Erhaltung von Straßennetzen von Gemeinden ermittelt werden.
Für das Straßennetz der Landeshauptstadt Kiel wurden die Kennzahlen in Ansatz gebracht (einschließlich Baupreisindex) und für die Jahre 2010-16 ermittelt. Dabei wurde ein Finanzbedarf von ca. 12 Mio. € im Jahr 2016 ermittelt, der in den Erhalt der Verkehrsinfrastruktur hätte fließen müssen, damit der Verfall der Infrastruktur nicht beschleunigt voranschreitet. Für die Straßenerhaltung gilt: je rechtzeitiger Unterhaltungs- und Instandsetzungsarbeiten durchgeführt werden, desto kostengünstiger sind diese Maßnahmen. Nur so können die Straßen ihre festgelegte Nutzungsdauer erreichen, ohne vorher erneuert werden zu müssen. Zur Verfügung standen 2016 im Haushalt der Landeshauptstadt Kiel jedoch nur ca. 6 Mio. €.
Aufgrund dieser Diskrepanz zwischen notwendiger finanzieller Ausstattung und bestehender Ausstattung waren Prioritäten zu setzen. Erste Priorität ist es insbesondere die Verkehrssicherheit auf allen Straßen, Wegen und Plätzen unabhängig von ihrer Netzbedeutung zu gewährleisten. Zweite Priorität ist es, dass sich der Erhaltungszustand der obengenannten, verkehrswichtigen klassifizierten und nicht klassifizierten Straßen sich nicht verschlechtert, denn diese sind das verkehrliche und wirtschaftliche Rückgrat der Landeshauptstadt Kiel.
Aufgrund der oben beschriebenen finanziellen Ausstattung geht diese Verfahrensweise zu Lasten des Erhaltungszustandes der Anliegerstraßen.
Anforderungen an die Anliegerstraßen z.B. aus dem Fußwegeachsen- und Kinderwegekonzept (Drs. 0639/2017) bezüglich Aufenthaltsqualitäten oder aus dem Veloroutennetzplan (Drs. 0058/2017) können somit nur nachrangig verfolgt werden.
b. Die kurz-, mittel- und langfristigen Pläne der Verwaltung hinsichtlich der städtischen
Investitionen in die Straßeninfrastruktur,
c. Bestehende Probleme und gegebenenfalls Lösungswege.
Die o.g. Erfassung und Bewertung mit den Gesamtwerten 25 % bzw. 30 % zeigt einen hohen Handlungsbedarf bezüglich der Instandhaltung bzw. Erneuerung des Straßennetzes auf.
Für das Jahr 2017 ist eine erneute turnusmäßige Erfassung und Auswertung des Straßenzustandes vorgesehen. Die Ergebnisse werden gemäß Terminplan im Verlauf des Jahres 2018 vorliegen.
Ferner verfolgt die Verwaltung, wie der Abbildung zu entnehmen ist, konsequent die Einwerbung der zur Erfüllung ihrer Aufgabe notwendigen, finanziellen und zukünftig auch personellen Ausstattung, so dass sich der Straßenzustand nicht weiter beschleunigt verschlechtert. Das mittel- und langfristige Ziel der Verwaltung ist es, den Gesamtzustand der Verkehrsinfrastruktur wieder zu verbessern und den Investitionsstau abzubauen.
Die Bestrebungen der Landeshauptstadt Kiel nachhaltige Verkehre zu fördern, beinhaltet auch das Ziel, die Kfz-Verkehre zu verringern. Entsprechende Konzeptionen wie z.B. Masterplan Mobilität - Erstellung eines Klimaschutzteilkonzeptes "Mobilität in Kommunen" in der Region Kiel (Drs 0831/2017) oder "Masterplan 100 % Klimaschutz“ (Drs. 0787/2017) greifen erst längerfristig und, setzten jedoch auch finanzielle Aufwendungen für bauliche Umgestaltungen voraus (entsprechende Maßnahmenblätter in den Konzeptionen). Darüber hinaus werden auch weiterhin hohe bauliche Anforderungen an das Straßennetz durch Busverkehre und E-Mobilität gesetzt.
Mit der Organisationsverfügung Nr. 5 vom 04.02.2016 wurde im Tiefbauamt ein Sachbereich 66.0.4 Erhaltungsmanagement Straßen, Wege und Plätze vorgesehen. Aus personellen Engpässen im Tiefbauamt konnten dem Sachbereich 66.0.4 die vorgesehenen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter noch nicht vollständig zur Verfügung gestellt werden.
Somit können, ableitend aus der Erhaltungsstrategie der Landeshauptstadt Kiel, detailliertere langfristige Finanzbedarfe, beispielsweise für einzelne Straßengruppen oder –klassen bzw. Quartiere, für eine schrittweise Verbesserung des Gesamtzustandes der Verkehrsinfrastruktur noch nicht ermittelt werden. Ein umfänglicher und überdurchschnittlicher Finanzbedarf ist jedoch für die Mittelfristige und Langfristige Finanzplanung der Landeshauptstadt Kiel erforderlich und aus den genannten Zahlen ableitbar um den bestehenden Investitionsstau zurückzuführen. Überschläglich wurde der Investitionsstau Mitte 2016 für das gesamte Verkehrswegenetz der Landeshauptstadt Kiel auf ca. 195 Mio. EUR geschätzt.
Ob die notwendigen Finanz- und Personalbedarfe auch mittelfristig zur Verfügung stehen werden, hängt nicht zuletzt von der Genehmigung der Haushalte durch die Kommunalaufsicht ab.
Doris Grondke
Stadträtin
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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202,1 kB
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2
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(wie Dokument)
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24,1 kB
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3
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(wie Dokument)
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1,8 MB
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