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ALLRIS - Drucksache

Geschäftliche Mitteilung - 0929/2017

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Beratungsfolge

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Antrag

 

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Sachverhalt/Begründung

Das RPA ist nach § 107 Schulgesetz verpflichtet, die Rechnungsprüfung der Regionalen Berufsbildungszentren (RBZ) vorzunehmen. Dafür kann das RPA einen Wirtschaftsprüfer beauftragen (§ 5 Absatz 1 der Satzungen der RBZ). Da in den nächsten Jahren im Durchschnitt mehr als ein Abschluss jährlich von den jeweiligen RBZ zu prüfen ist und dies ohne Einschränkung anderer wichtiger Prüfungen vom RPA nicht geleistet werden kann, hat das RPA die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft (WPG) rt beauftragt, die Jahresabschlüsse 2010 bis 2012 des RBZ Wirtschaft zu prüfen.

 

Der Jahresabschluss zum 31.12.2012 und der Prüfbericht der WPG rt wurden dem Verwaltungsrat am 07.09.2017 vorgelegt und der geprüfte Jahresabschluss zum 31.12.2012 festgestellt.

 

Dem Ausschuss für Schule und Sport, dem Finanzausschuss und dem Hauptausschuss lege ich den Bericht der WPG rt über die Prüfung des Jahresabschlusses zum 31.12.2012 und des Lageberichtes für das Geschäftsjahr vom 01.01. bis zum 31.12.2012 des RBZ Wirtschaft zur Kenntnisnahme vor.

 

Der Bericht ist in Allris hinterlegt worden.

 

 

 

Dr. Ulf Kämpfer

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Anlagen

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Beschlüsse

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Oct 12, 2017 - Ausschuss für Schule und Sport - zur Kenntnis genommen

Erweitern

Dec 6, 2017 - Hauptausschuss - zur Kenntnis genommen