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ALLRIS - Drucksache

Geschäftliche Mitteilung - 0937/2017

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Beratungsfolge

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Antrag

 

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Sachverhalt/Begründung

Zusammenfassung:

-          Der Förderfonds wird als Signal für die Wertschätzung der ehrenamtlichen Arbeit durch die Landeshauptstadt Kiel verstanden.

-          Die Unterstützungsmöglichkeiten durch den Förderfonds werden von Ehrenamtlichen und Vereinen/Verbänden gut nachgefragt

-          Durch die späte Freigabe des Haushaltes konnten die Fördergelder erst 01.07.2017 fließen, so dass erst ab Mitte des Jahres Projekte stattfinden konnten.

-          Bis Mitte September wurde knapp die Hälfte der Fördermittel (49.642 €) bewilligt.

-          Die niedrigschwellige Weitergabe der Fördermittel zur Unterstützung der ehrenamtlichen Initiativen - sowohl über die Verbände also auch durch Direktbeantragung im Referat für Migration - hat sich bewährt.

-          Die Einrichtung und Zusammensetzung des Entscheidungsgremiums für größere Projektanträge gewährleistet, dass die im Beschluss der Ratsversammlung benannten Bereiche vertreten sind.

-          Die Antragsmodalitäten in beiden Bereichen sind schlank gehalten und erlauben es auch ehrenamtlich arbeitenden Vereinen, sich zu beteiligen.

 

Die Verwaltung informiert über die bewilligten Projekte.

 

Ausgangslage:

Die Ratsversammlung hat in ihrer Sitzung am 15.12.2016 das Förderprogramm „Zusammenhalt stärken – Teilhabe sichern“ beschlossen, mit dem Veranstaltungen initiiert, Netzwerke gestärkt und bürgerschaftliches Engagement angeregt und unterstützt werden sollen. Ziel ist, den gesellschaftlichen Zusammenhalt zu stärken, gruppenbezogene Vorurteile zu überwinden und Teilhabe für alle Bevölkerungsgruppen in Kiel zu sichern. Es soll darauf hingewirkt werden, die Zugänge zu Bereichen wie Bildung, Politik, Kultur und Sport sowie die Begegnung unterschiedlicher Gruppen zu fördern. Für Projekte, die geeignet sind, diese Vorgaben zu erfüllen, sind insgesamt

100.000 € zur Verfügung gestellt worden. Hier eingeflossen sind der Fonds zur Anerkennung der Willkommenskultur sowie der Kulturfonds Migration (Drucksache 1040/2016). Die Federführung liegt beim Referat für Migration im Amt für Soziale Dienste.

 

Auf der Grundlage des Ratsbeschlusses entwickelte das Referat für Migration ein Konzept, das mit dem Amt für Sportförderung und dem Amt für Kultur und Weiterbildung abgestimmt und am 27.04.2017 dem Ausschuss für Soziales, Wohnen und Gesundheit vorgelegt wurde. Bestandteil des Konzepts ist, neben der Förderung von Projekten mit einer Fördersumme bis zu 10.000 €, auch die besondere Berücksichtigung der ehrenamtlichen Initiativen in der Flüchtlingsarbeit, denen weiterhin niedrigschwellig kleinere Summen bis zu 500,- € zur Verfügung gestellt werden.

 

Sachstand:

Nach Beschlussfassung der Ratsversammlung am 18.05.2017 und Freigabe der Haushaltsmittel informierte das Referat für Migration am 30.05.2017 die Fach-/Öffentlichkeit über die Antragsmöglichkeiten. Die Resonanz war groß.

 

Es wurden zwei Antragsfristen für das Jahr festgelegt: 20.06.2017 und 30.09.2017.

Bis zum 20.06. 2017 gingen im Referat für Migration 19 Anträge ein. In einigen Fällen wurden noch Unsicherheiten der Antragstellenden geklärt. Ein Antrag musste frühzeitig zurückgewiesen werden, da Investitionen zur Gebäuderenovierung beantragt wurden. Die verbleibenden 18 Anträge hatten ein Gesamtfördervolumen von 102.040,- €.

 

Das Entscheidungsgremium (drei Vertreter*innen der Verwaltung - Amt für Soziale Dienste, Amt für Kultur und Weiterbildung und Amt für Sportförderung - sowie drei Vertreter*innen der Ratsfraktionen CDU, SPD, Bündnis 90/DIE GRÜNEN) setzte sich auf der Grundlage des Konzeptes sehr intensiv mit den einzelnen Anträgen auseinander.

Beschlossen wurde die Förderung von 13 Projekten mit einem Fördervolumen von insgesamt 33.642,40 €. Die geförderten Projekte sind in der Anlage 1 aufgeführt.

 

Die zweite Antragsfrist endet am 30.09.2017 und das Gremium tagt dazu am 12.10.2017. Bisher (Stand Mitte September) liegen dem Referat für Migration sieben Anträge mit einem Gesamtvolumen von 30.372,- € vor, sechs weitere Anträge werden noch erwartet.

 

Ehrenamtlichen Initiativen in der Flüchtlingsarbeit können im Rahmen des Förderfonds niedrigschwellig kleinere Summen bis 500,- € beantragen. Dieses stärkt auch den direkten Kontakt zu ihnen. Auf Grund der positiven Erfahrungen der letzten beiden Jahre in der Zusammenarbeit mit den Betreuungsträgern der Unterkünfte für die Geflüchteten ist auch in diesem Jahr ein Teil der Mittel direkt über die Unterkünfte an die Initiativen und Einzelpersonen weitergeben worden, die im Umfeld der Gemeinschaftsunterkünfte aktiv sind. Die großen Gemeinschaftsunterkünfte in der Wik und im Schusterkrug sowie der Christliche Verein zur Förderung sozialer Initiativen, der die kleineren Unterkünfte und die Flüchtlinge, die in Einzelwohnungen leben, betreut, erhielten jeweils 3.000 € zur Weitergabe an die Ehrenamtlichen. Initiativen, die keiner Organisation angegliedert und nicht im direkten Umfeld einer Gemeinschaftsunterkunft aktiv sind, stellen ihre Anträge direkt beim Referat für Migration. In Anlage 2 befindet sich eine Aufstellung der geförderten Aktionen der Initiativen mit Angaben der Inhalte und der jeweiligen Förderhöhe.

 

 

 

 

Gerwin Stöcken

Stadtrat

 

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Anlagen

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Beschlüsse

Erweitern

Oct 11, 2017 - Ausschuss für Soziales, Wohnen und Gesundheit - zur Kenntnis genommen