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Antrag der Verwaltung - 0942/2017
Grunddaten
- Betreff:
-
Aufhebung des Sperrvermerks bei der Investitionsnummer 1115050134 „Herrichtung des Gebäudes Klausdorfer Weg“
- Status:
- öffentlich (Drucksache abgeschlossen)
- Drucksachenart:
- Antrag der Verwaltung
- Federführend:
- Immobilienwirtschaft
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Finanzausschuss
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Vorberatung
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Oct 10, 2017
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Sachverhalt/Begründung
Begründung:
Bei der o. g. Investitionsmaßnahme sind Mittel in Höhe von 500.000 Euro veranschlagt. Die Maßnahme wird durch die Verlegung der Spielgeräteunterhaltung des Grünflächenamtes vom Hof Hammer in den Klausdorfer Weg notwendig (s. Drs. 1153/ 2013). Die Investitionsmaßnahme wurde mit einem Sperrvermerk versehen, da zu den damaligen Haushaltsberatungen nicht alle Unterlagen gem. § 12 Abs. 2 der Gemeindehaushaltsverordnung (GemHVO-Doppik) vorlagen.
Inzwischen liegen Unterlagen gem. § 12 Abs. 2 GemHVO-Doppik vor. Die Kostenschätzung schließt mit 520.000 Euro ab. Die im Herbst 2013 ermittelten Kosten reichen wegen der Baupreisindexsteigerung nicht aus. Die zusätzlich notwendigen 20.000 Euro Haushaltsmittel werden gedeckt durch nicht benötigte Mittel aus der Investitionsnummer 1115050119 „Leitstelle Feuerwehr“.
Das Amt für Finanzwirtschaft hat die Vorlage mitgezeichnet.
In Vertretung
Wolfgang Röttgers
Stadtrat
