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Antrag der Verwaltung - 0969/2017
Grunddaten
- Betreff:
-
22. Änderung des Flächennutzungsplanes (Fassung 2000) Bereich „Hof Hammer“ (Entwurfs- und Auslegungsbeschluss)
- Status:
- öffentlich (Drucksache abgeschlossen)
- Drucksachenart:
- Antrag der Verwaltung
- Federführend:
- Stadtplanungsamt
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Bauausschuss
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Vorberatung
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Nov 2, 2017
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Erledigt
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Ratsversammlung
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Entscheidung
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Nov 16, 2017
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Antrag
Antrag:
1. Der Entwurf der 22. Änderung des Flächennutzungsplanes für den Bereich in Kiel-Hassee, südlich der Straße Eiderbrook, westlich des Speckenbeker Weges, nördlich der Eider und die Begründung werden in der vorliegenden Fassung beschlossen. Die Abgrenzung des Plangebietes ist der Planzeichnung zu entnehmen.
2. Der Entwurf der 22. Änderung des Flächennutzungsplanes und die Begründung sind nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen; die beteiligten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind über die Auslegung zu benachrichtigen.
Sachverhalt/Begründung
Begründung:
I. Räumlicher Geltungsbereich und Nutzung
Das Plangebiet der 22. Änderung des Flächennutzungsplanes befindet sich im südwestlichen Bereich der Landeshauptstadt Kiel. Es liegt im Stadtteil Hassee zwischen den Straßen Eiderbrook und Speckenbeker Weg nördlich der Eider. Im Westen grenzt das Plangebiet direkt an größere Waldflächen. Im Süden grenzt das Plangebiet an die Eider und die Stadtgrenze zur Gemeinde Molfsee.
Der Geltungsbereich umfasst auf ca. 3,7 ha Fläche das historisch gewachsene Areal der aufgesiedelten Hofanlage Hammer mit derzeit unterschiedlichen Gemeinbedarfsnutzungen. Das Gelände stellt sich derzeit als städtebaulich untergenutztes Areal mit diversen öffentlichen Nutzungen dar.
Die Qualität des Grundstückes wird bestimmt durch die unmittelbare Lage an der Eider, verschiedene denkmalgeschützte Gebäude, durch einen umfangreichen Großbaumbestand und durch angrenzende Waldflächen.
II. Planungserfordernis und Ziel der Planung
Die 22. Änderung des Flächennutzungsplanes soll die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die geordnete städtebauliche Entwicklung eines inklusiven Wohngebietes auf dem Gelände des ehemaligen Jugendhofes Hammer schaffen.
Der Flächennutzungsplan der Landeshauptstadt Kiel (Fassung 2000) stellt für den überwiegenden Teil der Flächen des „Hof Hammer“ Flächen für den Gemeinbedarf mit der Zweckbestimmung „sozialen Zwecken dienende Gebäude und Einrichtungen“ dar. Die westlich daran anschließende Fläche ist als „Fläche für Wald“ dargestellt.
Da das Areal künftig einer Wohnnutzung dienen soll, ist die 22. Änderung des Flächennutzungsplanes erforderlich. Das Gebiet wird mit der 22. Änderung überwiegend als Wohnbaufläche dargestellt werden. Die bisherige „Fläche für Wald“ ist durch ein Umwandlungsverfahren aus dem Waldstatus entlassen worden und wird künftig als Grünfläche dargestellt, die durch einen Streifen nördlich und östlich der Wohnbaufläche ergänzt wird.
Parallel zum Verfahren zur 22. Änderung des Flächennutzungsplanes wird das Verfahren zur Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 971V durchgeführt.
Weitere Einzelheiten ergeben sich aus der beigefügten Begründung mit dem Umweltbericht (Anlage 2) und dem in der Sitzung aushängenden Plan.
III. Standortwahl
Für die Landeshauptstadt Kiel steht die Entwicklung eines inklusiv genutzten Wohngebietes im Vordergrund. Das in städtischem Eigentum befindliche Areal des „Hofes Hammer“ war bisher eindeutig untergenutzt und steht für die Schaffung eines neuen Wohnquartiers zur Verfügung.
Der Leitgedanke der Inklusion steht dabei städtebaulich-planerisch an vorderster Stelle. Menschen mit und ohne Behinderung, junge und alte Menschen, Familien und Singles sollen in diesem neuen Quartier ihr zu Hause finden und unbeeinträchtigt miteinander leben. Dieses Quartier hat für die Landeshauptstadt Kiel einen Vorbildcharakter.
Das Areal bietet das Potential, die denkmalgeschützten Gebäude und erhaltenswerte Grünstruktur durch zusätzliche bauliche Akzente zu einem zeitgemäßen, den aktuellen städtebaulichen, architektonischen und nutzungsspezifischen Anforderungen entsprechenden Gesamtkonzept zu entwickeln.
Ein alternativer Standort für ein inklusives Wohngebiet steht aufgrund des positiven Zusammentreffens der oben genannten Eigenschaften innerhalb des Kieler Stadtgebietes nicht zur Verfügung.
IV. Beteiligungsverfahren
Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden gem. § 4 Abs. 1 BauGB mit Schreiben vom 18.03.2016 an der Bauleitplanung beteiligt.
Die Öffentlichkeit wurde in der Zeit vom 14.03.2016 bis zum 01.04.2016 durch Aushang der Planung im Rathaus und durch die Unterrichtung und Erörterung am 15.03.2016 im Ortsbeirat Russee/Hammer frühzeitig an der Bauleitplanung beteiligt.
Die in den Beteiligungsschritten vorgebrachten Anregungen und Stellungnahmen sind in Anlage 1 mit einem Behandlungsvorschlag der Verwaltung zusammengefasst. Die Behandlungsvorschläge sind in den Planentwurf und in die Begründung eingeflossen.
Der Ortsbeirat Russee/Hammer/Demühlen stimmte den in seiner Sitzung am 15.03.2016 vorgestellten Planungen grundsätzlich zu. Er erwartet, dass auch im weiteren Verfahren Einwendungen und Anregungen berücksichtigt werden – insbesondere in Bezug auf den Erhalt und die etwaige Sanierung der Infrastruktur (Straßen). Sollten diese durch die Bautätigkeit beschädigt werden, ist dafür Sorge zu tragen, dass die Kosten für die Sanierung vom Investor übernommen und nicht auf die Anlieger/-innen umgelegt werden.
Hierzu die Verwaltung: In den ausstehenden Durchführungsvertrag wird eine entsprechende Regelung aufgenommen.
IV. Beschluss und öffentliche Auslegung
Die Verwaltung schlägt vor, antragsgemäß zu beschließen. Nach Beschlussfassung wird der Entwurf der 22. Änderung des Flächennutzungsplanes mit der Begründung und den nach Einschätzung der Gemeinde wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen für die Dauer eines Monats öffentlich ausgelegt (§ 3 Abs. 2 BauGB). Ort und Dauer der Auslegung sowie Angaben dazu, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, werden mindestens eine Woche vorher ortsüblich bekannt gemacht.
Der Ortsbeirat Russee/Hammer erhält die Vorlage zur Kenntnis.
gez. Doris Grondke
Stadträtin für Stadtentwicklung und Umwelt
Anlage 1: Anregungen und Stellungnahmen mit Behandlungsvorschlägen der Verwaltung
Anlage 2: Begründung
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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206,3 kB
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2
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(wie Dokument)
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1,6 MB
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3
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(wie Dokument)
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448,6 kB
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