Infosystem Kommunalpolitik

 
 
ALLRIS - Drucksache

Antrag der Verwaltung - 0970/2017

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Antrag

Antrag:

 

  1. Der Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 971 Hof Hammer“ im Stadtteil Kiel-Hassee r das Baugebiet südlich der Straße Eiderbrook, westlich des Speckenbeker Weges,rdlich der Eider und die Begründung werden in der vorliegenden Fassung  beschlossen. Die Abgrenzung des Plangebietes ist der Planzeichnung zu entnehmen.

 

  1. Der Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 971V „Hof Hammer“ und die Begründung sind nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen; die beteiligten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind gemäß § 4 Abs. 2 BauGB über die Auslegung zu benachrichtigen.

 

 

Reduzieren

Sachverhalt/Begründung

Begründung:

 

I. Räumlicher Geltungsbereich und Nutzung

Das Plangebiet des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 971 „Hof Hammer“ befindet sich im südwestlichen Bereich der Landeshauptstadt Kiel. Es liegt im Stadtteil Hassee zwischen den Straßen Eiderbrook, Speckenbeker Weg und nördlich der Eider. Im Westen grenzt das Plangebiet direkt an größere Waldflächen. Im Süden grenzt das Plangebiet an die Eider und die Stadtgrenze zur Gemeinde Molfsee.

 

Der Geltungsbereich umfasst auf ca. 4,4 ha Fläche das historisch gewachsene Areal der aufgesiedelten Hofanlage Hammer mit derzeit unterschiedlichen Gemeinbedarfsnutzungen. Das Gelände stellt sich derzeit als städtebaulich untergenutztes Areal mit diversen öffentlichen Nutzungen dar.

 

Die Qualität des Grundstückes wird bestimmt durch die unmittelbare Lage an der Eider, verschiedene denkmalgeschützte Gebäude, durch einen umfangreichen Großbaumbestand und durch angrenzende Waldflächen.

 

Ein Großteil der vorhandenen Gebäude ist nicht mehr sanierungsfähig und soll abgebrochen werden. Zwei Gebäude der ehemaligen Hofstelle „Hof Hammer“ – Herrenhaus und Reetdachkate – stehen unter Denkmalschutz und sollen auch langfristig gesichert und entsprechend ihrem Charakter neuen Nutzungen zugeführt werden.

 

Unmittelbar an den Geltungsbereich des zukünftigen Bebauungsplanes Nr. 971V grenzen keine weiteren Bebauungspläne an.

 

II. Planungserfordernis und Ziel der Planung

Mit dem Bebauungsplan Nr. 971 „Hof Hammer“ sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die geordnete städtebauliche Entwicklung eines inklusiven Wohngebietes auf dem Gelände des ehemaligen Jugendhofes Hammer geschaffen werden.

 

Das Areal bietet das Potential, die denkmalgeschützten Gebäude und erhaltenswerte Grünstruktur durch zusätzliche bauliche Akzente zu einem zeitgemäßen, den aktuellen städtebaulichen, architektonischen und nutzungsspezifischen Anforderungen entsprechenden Gesamtkonzept zu entwickeln.

 

Ziel der Planung ist die Nutzung eines bisher städtebaulich eindeutig untergenutzten, städtischen Areals für die Schaffung eines neuen Wohnquartiers. Der Leitgedanke der Inklusion steht dabei städtebaulich-planerisch an vorderster Stelle. Menschen mit und ohne Behinderung, junge und alte Menschen, Familien und Singles sollen in diesem neuen Quartier ihr zu Hause finden und unbeeinträchtigt miteinander leben. Dieses Quartier hat für die Landeshauptstadt Kiel einen Vorbildcharakter.

 

Städtebaulich soll das derzeit untergenutzte Areal „Hof Hammer“ zu einem neuen Wohnquartier unter der Prämisse des Inklusionsgedanken entwickelt werden. Hierzu hat es in einem mehrstufigen Modellverfahren „Hof Hammer inklusiv“ ein umfängliches Beteiligungs- und Auswahlverfahren gegeben, dessen Anfänge bereits im Jahr 2009 liegen.

 

In diesem Verfahren wurde bereits frühzeitig gemeinsam mit interessierten Projektentwicklern/-innen und Investoren/-innen sowie Bürgern/-innen, unterschiedlichsten Verbänden und Initiativen in einem Beteiligungsverfahren Ideen für ein realisierbares und nachhaltiges Nutzungskonzept ermittelt. Im Jahr 2013 wurde im Rahmen eines vierstufigen, offenen, nicht anonymen Interessenbekundungsverfahrens ein Investor/ Projektentwickler ausgewählt.

 

Da bisher kein Bebauungsplan für das Areal Hof Hammer existiert, ist zur Umsetzung des entwickelten Nutzungskonzeptes die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 971V erforderlich.

 

III. Flächennutzungsplan

Der Flächennutzungsplan der Landeshauptstadt Kiel (Fassung 2000) stellt für den überwiegenden Teil der Flächen des „Hof Hammer“ Flächen für den Gemeinbedarf mit der Zweckbestimmung sozialen Zwecken dienende Gebäude und Einrichtungen“ dar.

 

Da das Areal künftig einer Wohnnutzung dienen soll, ist für die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 971V die Änderung des Flächennutzungsplanes erforderlich. Dieses erfolgt mit der 22. Änderung des Flächennutzungsplanes im Parallelverfahren.

 

IV. Beteiligungsverfahren

Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden gem. § 4 Abs. 1 BauGB mit Schreiben vom 18.03.2016 an der Bauleitplanung beteiligt.

 

Die Öffentlichkeit wurde in der Zeit vom 14.03.2016 bis zum 01.04.2016 durch Aushang der Planung im Rathaus und durch die Unterrichtung und Erörterung am 15.03.2016 im Ortsbeirat Russee/Hammer frühzeitig an der Bauleitplanung beteiligt.

 

Die in den Beteiligungsschritten vorgebrachten Anregungen und Stellungnahmen sind in Anlage 1 mit einem Behandlungsvorschlag der Verwaltung zusammengefasst. Die Behandlungsvorschläge sind in den Planentwurf und in die Begründung eingeflossen.

 

Der Ortsbeirat Russee/Hammer/Demühlen stimmte den in seiner Sitzung am 15.03.2016 vorgestellten Planungen grundsätzlich zu. Er erwartet, dass auch im weiteren Verfahren Einwendungen und Anregungen berücksichtigt werden insbesondere in Bezug auf den Erhalt und die etwaige Sanierung der Infrastruktur (Straßen). Sollten diese durch die Bautätigkeit beschädigt werden, ist dafür Sorge zu tragen, dass die Kosten für die Sanierung vom Investor übernommen und nicht auf die Anlieger/-innen umgelegt werden.

 

Hierzu die Verwaltung: In den ausstehenden Durchführungsvertrag wird eine entsprechende Regelung aufgenommen.

 

IV. Beschluss und öffentliche Auslegung

Die Verwaltung schlägt vor, antragsgemäß zu beschließen. Nach Beschlussfassung wird der Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 971V mit der Begndung und den nach Einschätzung der Gemeinde wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen r die Dauer eines Monats öffentlich ausgelegt (§ 3 Abs. 2 BauGB). Ort und Dauer der Auslegung sowie Angaben dazu, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, werden mindestens eine Woche vorher ortsüblich bekannt gemacht.

 

Weitere Einzelheiten ergeben sich aus der beigefügten Begründung zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 971V. Der Ortsbeirat Russee/Hammer erhält die Vorlage zur Kenntnis.

 

 

gez. Doris Grondke

Stadträtin für Stadtentwicklung und Umwelt

 

 

Anlage 1: Anregungen und Stellungnahmen mit Behandlungsvorschlägen der Verwaltung

Anlage 2: Begründung

Hinweis:  Die Planzeichnung des Bebauungsplans Nr. 971 kann im Ratsinformationssystem eingesehen werden.

 

Reduzieren

Anlagen

Loading...

Beschlüsse

Erweitern

Nov 2, 2017 - Bauausschuss - ungeändert beschlossen