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ALLRIS - Drucksache

Geschäftliche Mitteilung - 0982/2017

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Beratungsfolge

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Antrag

Antrag:

 

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Sachverhalt/Begründung

Anträge des OBR Ravensberg / Brunswik / Düsternbrook aus der Sitzung des Innen- und Umweltausschusses am 05.09.2017 und des Bauausschusses am 07.09.2017:

 

Die Verwaltung wird aufgefordert, für die Einfahrt von der Holtenauer Str. in die Gneisenaustr. (Wrangelstr.) eine Einbahnstraßenregelung (Richtung Osten) vorzusehen (Drs. 0771/2017).

 

Die Wrangelstr. ist zwischen Gneisenaustr. und Gerhardstr. als Einbahnstraße geregelt. Der kurze Verbindungsabschnitt zwischen Holtenauer Str. und Wrangelstr ist dagegen (als Teil der Gneisenaustr.) in beide Richtungen befahrbar. Die Einfahrt auf die Holtenauer Str. ist rechtlich nur nach Norden zulässig, diese Regelung wird aber regelmäßig missachtet. Aus der nördlich-parallelen Esmarchstr. ist die Einfahrt auf die Holtenauer Str. sowohl nach Norden wie nach Süden zulässig. Gleiches gilt für die südlich-parallele Düppelstr., die zwischen Gerhardstr. und Holtenauer Str. als Einbahnstraße (nach Westen) geregelt ist. Der Querungsbereich an der Haltestelle Schauspielhaus und der Kreuzungsbereich Gneisenaustr./Holtenauer Str. wird stark von Fußngern frequentiert und ist für alle Verkehrsteilnehmer unübersichtlich. Dem sollte bereits mit der verkehrsrechtlichen Anordnung des Rechtsabbiegens (aus der Gneisenaustr. kommend nach Norden) begegnet werden. Diese Regelung hat (auch wegen ihrer Missachtung) nur beschränkt Erfolg. Dienzliche Sperrung der Gneisenaustr. für den ausfahrenden Verkehr durch eine Einbahnstraßenregelung wäre daher eine konsequente Fortführung dieser Regelung. Durch eine Einbahnstraßenregelung würde die Situation um einen Verkehrsstrom entlastet. Für den (nach Norden) abfließenden Verkehr bestehen mit der Esmarchstr. und der Düppelstr. ausreichende Alternativen. Bei Bedarf könnte eine Ausnahmeregelung für Taxis vorgesehen werden.

 

Stellungnahme der Verwaltung:

Der Bereich der Holtenauer Straße zwischen der Einmündung Knooper Weg und Gneisenaustraße ist durch einen hohen Querungsbedarf für Fußnger gekennzeichnet. Dafür stehen Mittelinseln und an der Einmündung Knooper Weg Fußngerfurten der Lichtsignalanlage zur Verfügung. Dieser Innerortsbereich ist zudem auf Tempo 30 reduziert. Besondere Auffälligkeiten hinsichtlich Unfällen liegen nicht vor. Die Sichtbeziehungen im Bereich Holtenauer Straße zwischen Knooper Weg und Gneisenaustraße sind ausreichend.

Aus Sicht des Ortsbeirats solle aber die Fußngerquerung über die Holtenauer Straße in Höhe der Gneisenaustraße weiter verbessert werden. Das regelwidrige Linksabbiegen in die Holternauer Straße solle mit einer zusätzlichen Einbahnstraßenregelung unterbunden werden.

Die Verwaltung weist darauf hin, dass durch eine solche Einbahnstraßenregelung Kfz-Verkehr in die Gerhardstraße verlagertrde, um auf anderem Wege zur Holtenauer Straße zu gelangen. Die Gerhardstraße ist aber als Fahrradstraße ausgewiesen. In sie soll daher kein zusätzlicher Kfz-Verkehr verlagert werden.

Als Alternative schlägt die Verwaltung vor, das regelwidrige Linkssabbiegen auf die Holtenauer Straße baulich dadurch zu verhindern, dass die Verkehrsinsel nach Norden verlängert wird. Die Insel würde so gebaut, dass das Einbiegen von der Holtenauer Straße in die Gneisenaustraße, aus Norden kommend, weiterhin möglich wäre. Hierzu würde der Linksabbieger der Holtenauer Straße in die Gneisenaustraße um rund 1,00 m nach Osten verschoben, wodurch die Fahrbahnverengung der Holtenauer Straße in Richtung Norden bereits etwas südlich der derzeitigen Verengung beginnen würde. Die Verflechtung der beiden Spuren wäre auch für den zweispurigen Einmündungsverkehr vom Knooper Weg weiterhin möglich.

Zur Erprobung einer solchen baulichen Maßnahme würde die Insel zunächst durch mobile Elemente verlängert.

 

 

Die Verwaltung wird aufgefordert, die Verkehrsführung bei der Einmündung des Knooper Weges in die Holtenauer Str. so zu verändern, dass der Verkehr nach Norden nur einspurig geführt wird (Drs. 0770/2017).

 

Die Einmündung des Knooper Weges auf die Holtenauer Str. erfolgt Richtung Norden zweispurig. Der Knooper Weg wird bis zur Einmündung einspurig geführt. Die Holtenauer Str. wird ab der Einmündung nur noch für etwa 100 m zweispurig weiter geführt (bis zur Gneisenaustr./Wrangelstr.), die rechte Spur ist jedoch oft belegt, sei es durch Parken in zweiter Reihe, Anlieferungen oder Busse. Eine einspurige Einleitung des Verkehrs ist daher ausreichend. Sie erhöht zudem die Verkehrssicherheit. Der Einmündungsbereich des Knooper Weges sollte so verändert werden, dass die rechte Spur der Einmündung nach Süden und die linke Spur der Einmündung nach Norden vorbehalten ist.

 

Stellungnahme der Verwaltung:

Der Knoten Holtenauer Straße / Knooper Weg ist in den Verkehrsspitzen regelmäßig ausgelastet bzw. teilweise überlastet (Dimensionierungsgrundlage). Die Holtenauer Straße ist eine der Hauptachsen für den ÖPNV. Zur Beschleunigung der Busse ist an den Signalanlagen eine Vorrangschaltung in die Verkehrssteuerung integriert.

Die linke Spur aus dem Knooper Weg alleine würde nur einer geringeren Anzahl an Fahrzeugen je Grünphase das Linksabbiegen ermöglichen. Die Grünphase lässt sich jedoch nicht mehr weiter verlängern. Daher ist es für den Erhalt der Leistungsfähigkeit dieses Knotens erforderlich, zweispurig nach links in die Holtenauer Straße einbiegen zu können.

Nur wenig Fahrzeuge biegen nach rechts in den Knooper Weg ab.

Die derzeitige Regelung trägt der Mengenverteilung an Links- und Rechtsabbiegern Rechnung und nur so können Rückstaus in den Knooper Weg hinein vermieden werden.

Das regelwidrige Parken in zweiter Reihe behindert die Busse im Verkehrsfluss und in der Einhaltung des vorgegebenen Fahrplans. Eine Reduktion der Spurigkeit würde die Situation weiter verschärfen.

 

 

Die Verwaltung wird aufgefordert, in der Holtenauer Straße vor der Haltestelle Schauspielhaus die jeweils rechte Fahrspur als Busspur einzurichten (insbesondere auf der westlichen Seite) (Drs. 0769/2017).

 

Der Querungsbereich an der Haltestelle Schauspielhaus wird stark von Fußngern frequentiert. Es befinden sich dort zwei Verkehrsinseln als Querungshilfen.

 

Westliche Seite (Einmündung Im Brauereiviertel):

 

r die westliche Seite befinden sich die Verkehrsinseln sowohl vor (nördlich) wie auch nach (südlich) der Haltestelle. Von Norden kommend ist die Holtenauer Str. zunächst einspurig. Unmittelbar vor der nördlichen Querung erfolgt aber eine Weitung auf zwei Spuren (auf Höhe Hausnummer 129). Im weiteren Verlauf (nach der Einndung Im Brauereiviertel) ist die Fahrbahn dann dreispurig, wobei die mittlere Spur als Busspur ausgewiesen ist und die rechte Spur in den Knooper Weg mündet.

 

Aufgrund der mit der Zweispurigkeit verbundenen Gefährdung wurde für den Bereich der Querung bereits eine Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h angeordnet. Die Gefährdung könnte weiter reduziert werden, wenn die rechte Spur vor der Haltestelle als Busspur ausgewiesen würde wie auch im weiteren Verlauf die Mittelspur (Markierung auf der Fahrbahn durch eine durchgezogene Linie). Ab dem Haltestellenbereich ist eine Nutzung auch durch Rechtsabbieger (nach Im Brauereiviertel) möglich.

 

Östliche Seite (Einmündung Gneisenaustr.):

 

Eine entsprechende Regelung sollte auch für die östliche Seite vorgesehen werden. Dort befinden sich beide Verkehrsinseln nördlich der Haltestelle. Von Süden kommend ist die Holtenauer Str. an der ersten Verkehrsinsel (direkt nach der Haltestelle) zunächst noch zweispurig, unmittelbar vor der zweiten (nördlichen) Verkehrsinsel (nach der Einmündung Gneisenaustr.) verengt sich die Fahrbahn dann auf eine Spur.

 

Aufgrund der mit der Zweispurigkeit verbundenen Gefährdung wurde für den Bereich der Querung bereits eine Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h angeordnet. Die Gefährdung könnte weiter reduziert werden, wenn die rechte Spur vor der Haltestelle als Busspur ausgewiesen würde (zwischen Düppelstr. und Gneisenaustr.) Ab dem Haltestellenbereich ist eine Nutzung auch durch Rechtsabbieger (in die Gneisenaustr.) möglich.

 

Stellungnahme der Verwaltung:

Westliche Seite:

Ein Einbiegen in die Straße Im Brauereiviertel über die Busspur hinweg kann nicht zugelassen werden. Esrde die Sicht auf die auf dem parallel geführten Radweg geradeaus nach Süden weiterfahrenden Radfahrer*innen erschwert und zeitweise ein Halten auf der Busspur zum Passierenlassen der Radfahrer erforderlich. Bei der hier sehr kurzen Busfolge würde dies zu Konflikten zwischen dem ÖPNV und MIV führen.

Auch das Rechtsabbiegen in den Knooper Weg würde ein Überfahren der Busspur erforderlich machen. Dieser Verkehrsstrom müsste zudem regelmäßig gleich zwei Fahrstreifen nach rechts wechseln, was das Einordnen deutlich erschwerte und zur Verunsicherung der Verkehrsteilnehmer führen würde. Darüber hinaus sind zu kurze Verflechtungsbereiche als verkehrsgefährdend einzustufen.

 

Östliche Seite:

Die beiden Fahrstreifen auf der östlichen Seite werden zur Verflechtung der aus dem Knooper Weg nach Norden einbiegenden Fahrzeuge benötigt. Wie schon in der Stellungnahme zum Antrag zu TOP 5.2 beschrieben, kann auf diese Verflechtung nicht verzichtet werden.

 

Um Kenntnisnahme wird gebeten.

 

Eine Kopie dieser Geschäftlichen Mitteilung erhält der Ortsbeirat Ravensberg/Bruns-

wik/Düsternbrook.

 

 

 

 

Doris Grondke

Stadträtin

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Beschlüsse

Erweitern

Nov 2, 2017 - Bauausschuss - zur Kenntnis genommen

Erweitern

Nov 7, 2017 - Innen- und Umweltausschuss - zur Kenntnis genommen