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ALLRIS - Drucksache

Antrag der Verwaltung - 0985/2017

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Beratungsfolge

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Antrag

Antrag:

 

  1. Ziele setzen und erreichen“

Klimaschutz wird als ständiger Handlungsauftrag der Verwaltung über das Jahr 2020 hinaus auf der Grundlage der Klimaschutzstrategie „Masterplan 100 % Klimaschutz“ als Leitlinie für das weitere klimaschutzbezogene Handeln mit folgenden klimapolitischen Zielen für das Jahr 2050 fortgeführt:

 

  • Reduzierung des Endenergiebedarfs um 50 % im Vergleich zum Jahr 1990
  • Reduzierung der Treibhausgasemissionen um 95 % im Vergleich zum Jahr 1990

 

  1. Vorreiterrolle einnehmen und Beispiele geben“

Die Landeshauptstadt Kiel bestärkt ihre Vorreiterrolle im kommunalen Klimaschutz, um auch anderen lokalen Akteuren als positives Beispiel zu dienen, und beschließt für den eigenen Handlungsbereich bis zum Jahr 2020 folgende Ziele:

 

  • Reduzierung des Endenergiebedarfs um 14 % im Vergleich zum Jahr 1990
  • Reduzierung der CO2-Emissionen um 49 % im Vergleich zum Jahr 1990

 

Politik und Verwaltung werden darauf hinwirken, dass auch die städtischen Gesellschaften die Umsetzung der Klimaschutzstrategie und die definierten Ziele unterstützen.

 

  1. Handeln und umsetzen“

Es wird die Umsetzung folgender Maßnahmen des „Masterplans 100 % Klimaschutz“ beschlossen:

 

  • Die bereits initiierten und im Haushalt angemeldeten Umsetzungsmaßnahmen   (Ü-101, Ü-106, K-109, K-111, G-102, M-102, M-105 sowie E-104 und E-106 bis E-115 Kurzerläuterung s. Begründungstext Pkt. 3; ausführliche Darstellung Anlage1, Anhang 2)
  • Die bereits initiierten und im Haushalt angemeldeten umsetzungsbegleitenden Kommunikationsmaßnahmen (KM-01, KM-04, KM-05, KM-06 und KM-22 Kurzeruterung s. Begründungstext Pkt. 3; ausführliche Darstellung Anlage1, Anhang 3)

 

Es soll vorrangig  mit der Umsetzung von  Klimaschutzmaßnahmen im eigenen Handlungsbereich begonnen werden (s. Anlage 1, Anhang 1 Maßnahmen K-001 bis       K-016 sowie M-001 bis M-017).

 

Darüber hinaus wird die Verwaltung beauftragt, weitere im „Masterplan 100 % Klimaschutz“ empfohlene Klimaschutzmaßnahmen (Anlage 1 Anhang 1), Umsetzungsmaßnahmen (Anlage 1 Anhang 2) und Kommunikationsmaßnahmen (Anlage 1 Anhang 3) zu prüfen und zur Umsetzung vorzubereiten.

 

  1. Arbeitskraft und Fachwissen“

Mit der Teilnahme an dem Projekt „Masterplan 100 % Klimaschutz“ nimmt die Landeshauptstadt Kiel gemeinsam mit derzeit 40 weiteren Kommunen bundesweit eine Vorreiterrolle im Klimaschutz ein. Es wird beschlossen, das mit Erstellung der Klimaschutzstrategie begonnene Bundesprojekt  Masterplan 100 % Klimaschutz“ mit der Umsetzungsphase und die damit verbundene Inanspruchnahme der Fördermittel für die Projektstellen der beiden Masterplanmanager im Umweltschutzamt und im Tiefbauamt bis zum 30. Juni 2020 fortzuführen.

 

  1.  Gemeinsam handeln und kooperieren“

Über den eigenen Handlungsbereich hinaus sollen auch die Privatwirtschaft und die Kieler Bürgerinnen und Bürger zu einem klimaschutzfreundlichen Handeln motiviert sowie gemeinsam mit allen Akteuren der jeweiligen Handlungsfelder geeignete Maßnahmen  konzipiert, vorbereitet und realisiert werden. Die Landeshauptstadt Kiel beschließt den bereits eingeleiteten partizipativen Prozesses  fortzuhren und weiter zu entwickeln bzw.   bestehende Kooperationen verstärkt zu nutzen und auszubauen. Dazu zählt die Initiierung einer „Kerngruppe Klimaschutz in der Landeshauptstadt Kiel auf der Führungsebene ebenso wie die Vernetzung von Akteuren und Initiativen.

 

  1. Pfen und vergleichen“

Die Verwaltung wird beauftragt, den Grad der Zielerreichung auf der Ebene der Gesamtstadt sowie im kommunalen Einflussbereich im Rahmen des im Projekt entwickelten Monitoring und Controlling Systems regelmäßig zu überprüfen und die Ergebnisse in einem Bericht zur Zielerreichung ggf. zusammen mit Handlungsempfehlungen zur Sicherstellung der Zielerreichung vorzulegen. Die Landeshauptstadt Kiel beschließt die dafür vorgesehene Energie- und CO2-Bilanz nach dem bundesweit einheitlichen BISKO-Standard („Bilanzierungs-Standard Kommunal“) zu erstellen und die Ergebnisse der Bilanz zu veröffentlichen.

 

 

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Sachverhalt/Begründung

Begründung:

 

  1. Klimaschutzziele bis 2050 „Ziele setzen und erreichen“

 

Die Verwaltung wurde mit Ratsbeschluss Drs. 0531/2015 vom 16.07.2015 beauftragt, für die Landeshauptstadt Kiel einen Antrag zur Teilnahme am Förderprogramm "Masterplan 100 % Klimaschutz" (MPK 2016) des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit zu stellen. Mit der Teilnahme am Projekt „Masterplan 100 % Klimaschutz“ hat sich die Landeshauptstadt Kiel dazu verpflichtet, auf Basis der im Folgenden genannten Ziele dieses bundesweiten Förderprogramms eine Klimaschutzstrategie zu erstellen:

 

  • Reduzierung des Endenergieverbrauchs um 50 % bis zum Jahr 2050 ggü. dem Jahr 1990
  • Reduzierung der Treibhausgasemissionen bis zum Jahr 2050 um 95 % ggü. dem Jahr 1990

 

Ein entsprechender Förderantrag wurde gestellt und positiv beschlossen.

 

Das vorhandene Kieler Energie- und Klimaschutzkonzept 2008 (Drs. 0369/2008) und die darin enthaltenen Handlungsempfehlungen werden mit der Strategie „Masterplan 100 % Klimaschutz“ fortgeführt. Das Kieler Energie- und Klimaschutzkonzept 2008 verfolgt das Ziel bis zum Jahr 2020 40 % der CO2-Emissionen gegenüber 1990 einzusparen. Aufgrund des Klimaschutz-Engagements der vergangenen Jahre und der Inbetriebnahme des neuen Kieler Küstenkraftwerks 2018 wird diese Zielsetzung voraussichtlich erreicht.

 

Die mit dem „Masterplan 100 % Klimaschutz“ vorliegende Klimaschutzstrategie bietet darauf aufbauend eine Grundlage, um das erfolgreiche Klimaschutzhandeln in der Landeshauptstadt Kiel fortzuführen und zu erweitern, so ist z.B. erstmalig die Mobilität als Handlungsfeld in die CO2-Bilanzierung aufgenommen worden. Die vorliegende Strategie stellt den aus gutachterlicher Sicht optimalen Weg zur Erreichung der o.g. Klimaschutzziele dar.

 

Die Erstellung des „Masterplans 100 % Klimaschutz“ erfolgte unter Einbindung zahlreicher lokaler Akteure. Der partizipative Prozess umfasste 14 Workshops mit unterschiedlichen Themenschwerpunkten sowie über 35 Arbeitstreffen mit lokalen Akteuren. Somit haben sich insgesamt ca. 1.000 Personen als Privatperson oder als Vertreter unterschiedlicher Institutionen in den Prozess eingebracht.

 

Gemeinsam mit den lokalen Akteuren wurden im Rahmen der Workshops und in diversen Einzelgesprächen mit Expertinnen und Experten realistische Energieeinsparpotentiale durch klimaschutzwirksame Maßnahmen in den verschiedenen Sektoren (s. Anlage 1, Anhang 1) sowie Umsetzungsmaßnahmen (s. Anlage 1, Anhang 2) und die Verankerung von Klimaschutzthemen in der Gesellschaft ermittelt, diskutiert und definiert. Auf Grundlage dieser Ergebnisse wurde das sogenannte Szenario „Workshopergebnisse“ erstellt, welches zu einem Einsparpotential in Höhe von 44 % des Endenergiebedarfs (s. Anlage 1, Abschnitt 12.3.1.) und 96 % der Treibhausgasemissionen (s. Anlage 1, Abschnitt 13.3) im Vergleich zu 1990 führt. Das Szenario „Workshopergebnisse“ ist unter den heutigen Rahmenbedingungen aufgrund der Wirtschaftlichkeit der Maßnahmen, der zu erwartenden Akzeptanz bei den lokalen Akteuren und der Stabilität des Energiesystems (z.B. Absatzmengen und Preisentwicklung der Nah- und Fernwärme) das vom Gutachter empfohlene Szenario für die Kieler Klimaschutzstrategie (s. Anlage 1, Abschnitt 12.3.1.).

 

Der „Masterplan 100 % Klimaschutz“ dient in seiner Gesamtheit als Grundlage für das Arbeiten der Verwaltung und die Klimaschutzpolitik der Landeshauptstadt Kiel bis zum Ende der Projektlaufzeit des Bundesförderprogramms  im Juni 2020 und darüber hinaus bis zum Jahr 2050.

 

  1. Vorreiterrolle einnehmen und Beispiele geben“:

 

Vorgabe des Fördermittelgebers war es, einen konkreten Sektor festzulegen, in dem ein eigenes Ziel bis zum Jahr 2020 gesetzt wird, das bis zum  Ende des Förderzeitraums bereits erreicht werden soll. Es besteht die Möglichkeit eine ausgewählte Maßnahme aus diesem Sektor zusätzlich fördern zu lassen (max. 200.000 € und 50 % der Investitionssumme), wenn sie maßgeblich zu der Treibhausgasreduktion beiträgt.

 

Mit dem gesetzten strategischen Ziel „Klimaschutzstadt Kiel“ und als eine der bundesweit 41 ausgezeichneten Masterplankommunen, nimmt die Landeshauptstadt Kiel bereits eine Vorbildfunktion für alle weiteren Kieler Akteure bei der Realisierung der beschlossenen Klimaschutzziele ein. Sie sollte daher auch als handelnder Akteur mit positivem Beispiel vorangehen.

 

Aufgrund der besonderen öffentlichen Vorbildfunktion des kommunalen Einflussbereichs wurde dieser Sektor daher bis zum Jahr 2020 in der vorliegenden Klimaschutzstrategie ausführlich betrachtet und für die sektorale Zielsetzung ausgewählt (s. Anlage 1, Kapitel 12.3.2. Sektorale Zielsetzung im kommunalen Einflussbereich). Zu dem kommunalen Einflussbereich zählen z.B.:

 

 

 

  • der kommunale Fuhrpark
  • das Klärwerk Bülk
  • das städtische Krankenhaus
  • die Straßenbeleuchtung / Ampel- und Signalanlagen
  • die kommunalen Liegenschaften

 

Hier sind besonders große direkte Einflussmöglichkeiten der Landeshauptstadt Kiel (Stadtverwaltung und Politik) sowie der städtischen Gesellschaften vorhanden. Um ihrer Vorbildfunktion gerecht zu werden, soll in diesem Sektor bis zum Jahr 2020 14 % des Endenergieverbrauchs im Vgl. zu 1990 eingespart werden sowie die Treibhausgasemissionen um 49 % im Vgl. zu 1990 reduziert werden.

 

Aufgrund der bereits erreichten Erfolge und des Klimaschutzengagements der vergangenen Jahre, bedeutet dies für den Zeitraum zwischen den Jahren 2014 und 2020 eine noch verbleibende Reduzierung des Endenergieverbrauchs um 3 %. Die Reduzierung der Treibhausgasemissionen um 49 % wird voraussichtlich aufgrund der emissionsärmeren Fernwärme nach Inbetriebnahme des Kieler Küstenkraftwerks erreicht. Bei der Reduzierung des Endenergieverbrauchs spielt unter anderem die Sanierungsrate im städtischen Immobilienbestand eine bedeutende Rolle.

 

In den Jahren 2012- 2016 hat die Immobilienwirtschaft jährlich ca. 5.500 m² Nettogrundfläche energetisch saniert und dafür im Mittel ca. 6,6 Mio. Euro jährlich aufgewendet. Dieses entspricht einer Sanierungsrate von knapp 1,0 % bei einem Portfolio von ca. 550.000 m² relevanter Sanierungsfläche im Gebäudebestand.

 

Gegenüber dem gesteckten Ziel von einer Sanierungsrate von 1,8 % verbleibt ein Delta von mindestens 0,8 %.

 

Bei Sanierungskosten von ca. 1.200 Euro/ m² entsteht für die Jahren 2018, 2019 und 2020 jeweils ein zusätzlicher finanzieller Bedarf von ca. 5,3 Mio. Euro/ Jahr für die angestrebten zusätzlichen energetischen Sanierungen.

 

Derzeit verfügt die Immobilienwirtschaft über die finanziellen und personellen Ressourcen, um in den Jahren 2018, 2019 und 2020 eine Sanierungsrate von ca. 1,0 % umzusetzen. Die energetische Sanierungsrate von ca. 1,8 % ist daher grundsätzlich nur mit einer finanziellen und personellen Mehrausstattung in oben genannter Größenordnung möglich.

 

Die o.g. Ziele sind aufgrund ihrer Kurzfristigkeit zwar ambitioniert, jedoch realistisch, wenn das bisherige Klimaschutzengagement seitens der beteiligten Ämter und Einrichtungen konsequent fortgeführt wird. Die Erreichung des Zwischenzieles im städtischen Sektor steht also unter anderem unter dem Vorbehalt, dass es gelingt, die notwendigen Voraussetzungen für eine höhere Sanierungsrate zu schaffen. Weil die Sanierungsrate jedoch insgesamt den Investitionshaushalt der Stadt betrifft, ist die Gesamtthematik bei den Verhandlungen u.a. mit dem Land über den Investitionshaushalt zu berücksichtigen.

 

Mit der Umsetzung von Maßnahmen zur Erreichung des Zwischenziels bis zum Jahr 2020 könnte die Landeshauptstadt Kiel gemeinsam mit den städtischen Gesellschaften bereitshrend der Laufzeit des Förderprogramms „Masterplan 100 % Klimaschutz“ deutlich machen, dass sie eine Vorreiterrolle bei der Umsetzung der lokalen Klimaschutzstrategie einnehmen kann und wird, um so weitere Akteure in der Stadt zu motivieren, selbst in verstärktem Maße für die Reduzierung des Treibhausgasausstoßes aktiv zu werden.

 

 

 

 

 

 

 

  1. Handeln und umsetzen“

 

Die Landeshauptstadt Kiel ist bereits seit über 20 Jahren im Klimaschutz aktiv. Nachfolgende Instrumente haben sich in der Vergangenheit bewährt und sollen auch in Zukunft fortgeführt bzw. zum Teil weiter ausgebaut werden, um die beschlossenen Klimaschutzziele zu erreichen.

 

  • Innerstädtisches Contracting (Intracting) (Drs. 0892/1995)
  • European Energy Award (Drs. 0378/2010)
  • Klimaschutzfonds (Drs. 575/1996)
  • Kompensationsmodell (Drs. 0706/2010)
  • Kieler Energiestandard (InBA-Standard) (Drs. 0706/2010)
  • Klimaschutz auf Quartiersebene
  • Veranstaltungen und Messen z.B. „Kieler Energie Effizienz“ und „Bauen und Modernisieren“ (Drs. 0369/2008)
  • Stadtradeln (Drs. 0913/2016)
     

 

Über die Fortführung der oben genannten Projekte hinaus konnten bereits während der Erstellung des „Masterplans 100 % Klimaschutz“ folgende Projekte initiiert werden. Diese sollten durch das Klimaschutzmanagement während der Umsetzungsphase begleitet und forciert werden:

 

  • Ü-101: Vernetzung ehrenamtlicher Klimaschutzinitiativen. Einrichtung einer digitalen Plattform zur Vernetzung von Initiativen und Projektinteressierten in der KielRegion, die sich mit den Themen Klimaschutz und Nachhaltigkeit auseinandersetzen.
  • Ü-106: Wohnen leitet Mobilität“: Die KielRegion wird bundesweite Modellregion für klimafreundliche Mobilitätsangebote im Wohnumfeld.
  • K-109: Fuhrparkanalyse und Etablierung der Elektromobilität im Kommunalen Fuhrpark: Eine Fuhrparkscreening zeigt hier Handlungsoptionen auf, um die Elektromobilität im kommunalen Fuhrpark auf Basis der heute bereits zur Verfügung stehenden Modelle zu erweitern und die Auslastung der Fahrzeuge zu verbessern.
  • K-111: nachhaltiges Veranstaltungsmanagement für städtische Events: Z.B. eine nachhaltige Kieler Woche 2020 als Pilotprojekt. Gemeinsam mit dem Kieler Woche Büro und weiteren lokalen Akteuren sollen die Möglichkeiten eines klimafreundlichen Events ermittelt und umgesetzt werden.
  • G-102: Unterstützung der Klimaschutzoffensive des Einzelhandels: Aktive Unterstützung der Branchenkampagne des Handelsverbands Deutschland (HDE) rund um das Thema Klimaschutz im Einzelhandel.
  • M-102: Gemeinsames Leihradsystem mit CAU und weiteren Partnern: In Zusammenarbeit mit dem Mobilitätsmanagement der CAU ist ein gemeinsamer Sondierungsprozess angestoßen, um den Betrieb eines stadtweit einheitlichen Leihradsystems zu etablieren.
  • M-105: Leuchtturmmaßnahmen Radverkehrsförderung: Im Zusammenhang mit der Beschlussfassung über die Erweiterung des Velorouten Netz (Drs. 0058/2016) durch Premiumrouten soll eine Einreichung zur Förderung eines Abschnitts einer Radschnellverbindung (außerhalb des Projektes Veloroute 10) beim Wettbewerb „Klimaschutz durch Radverkehr“ 2018 erfolgen.
  • E-104: Absenkung Rücklauftemperatur - Anreize für Verbraucher schaffen: Gemeinsam mit der Stadtwerke Kiel AG sollen Pilotprojekte initiiert werden, um die Rücklauftemperaturen von Gebäuden zu reduzieren und den Betrieb des Fernwärmenetzes effizienter zu gestalten.
  • E-106 E-115: Detailuntersuchungen: Insbesondere in dem komplexen Feld der Energieversorgung war es im Rahmen der Gesamtstrategie nicht möglich, einige Fragestellungen einer detaillierten Betrachtung zu unterziehen. Der seitens der Gutachter identifizierte weitere Untersuchungsbedarf sollte im Rahmen von Detailbetrachtungen noch einmal genauer beleuchtet werden.

 

Die Umsetzung der Maßnahmen im Bereich Mobilität erfolgen grundsätzlich in Kooperation mit der Umsetzung des „Masterplan Mobilität KielRegion“ (siehe Drs. 0831/2017). 

 

Im Rahmen der diesjährigen Haushaltsanmeldungen wurden für das Jahr 2018 bereits Mittel für die Umsetzung der oben aufgeführten Umsetzungsmnahmen der Finanzwirtschaft angezeigt. Die angemeldeten Projektmittel r das Jahr 2018 in Höhe von 44.500,00 € sollen auch als erforderliche Eigenmittel zur Kofinanzierung von Förderprojekten eingesetzt werden, um weitere finanzielle Mittel von Bund, Land, der Privatwirtschaft oder der EU zu akquirieren, um Klimaschutzprojekte und damit Investitionseffekte in der Landeshauptstadt Kiel zu initiieren.r einige Maßnahmen (z.B. Ü-106 „Wohnen leitet Mobilität“ oder G-102 Unterstützung der Klimaschutzoffensive des Einzelhandels) fallen keine zusätzlichen Kosten an, da es sich um Teilnahmen an Projekten Dritter handelt.

 

Zur Erreichung der Klimaschutzziele in der Landeshauptstadt Kiel ist es darüber hinaus notwendig, eine spezifische Klimaschutz-Kommunikationsstrategie zu verfolgen, die neben einer allgemeinen Öffentlichkeitsarbeit (z.B. zum strategischen Ziel der Klimaschutzstadt Kiel) sowohl über einzelne Maßnahmen und deren erfolgreiche Umsetzung berichtet, als auch proaktiv mit Hilfe von Aktionen und Kampagnen klimafreundlichere Verhaltensweisen initiiert. Daher sollen folgende öffentlichkeitswirksame Maßnahmen verfolgt werden:

 

  • KM-01: Klimaschutzprojekte sichtbar machen“: Unter diesem Motto sollen Projekte der Klimaschutzstadt Kiel sowie weiterer lokaler Partner aktiv kommuniziert werden, um weitere Akteure zum Mit- und Nachmachen zu motivieren sowie für klimafreundliches Handeln zu sensibilisieren.
  • KM-04: KlimaSail 2018 Klar zur Wende: Jugend-Segel-Event aller Masterplan-Kommunen entlang der Ostsee (Flensburg, Flensburg Region, Landeshauptstadt Kiel, Hansestadt Rostock und Hanse- und Universitätsstadt Greifswald) gemeinsam mit der Nordkirche. In jeder Masterplan-Kommune findet ein vielfältiges und buntes Landprogramm zum Thema Klimaschutz statt.
  • KM-05: Kooperation mit der Förde-Vhs, um das Thema Klimaschutz in der Landeshauptstadt Kiel aus unterschiedlichen Perspektiven zu beleuchten. Es sind Fachvorträge, Workshops und Exkursionen gemeinsam mit einer Vielzahl lokaler Akteure geplant.
  • KM-06: Klimaschutzstadt Kiel sagt Danke“-Kampagne: Wertschätzung von klimafreundlichen Verhalten in der Landeshauptstadt Kiel.
  • KM-22: „Regentage in Kiel“-Kampagne: Radfahrkampagne zur Linderung des allgemeinen Wetterempfindens 

 

Für die projektbegleitende Öffentlichkeitsarbeit und die oben aufgeführten öffentlich wirksamen Maßnahmen wurden im Rahmen der diesjährigen Haushaltsanmeldungen für das Jahre 2018  bereits 70.000,00 € vom Umweltschutzamt angemeldet.

 

Vom Tiefbauamt wurden  Mittel i. H. v. 30.000 €r öffentlich wirksamen Maßnahmen und Umsetzungsmaßnahmen im Zusammenhang mit dem „Masterplan 100 % Klimaschutz“ angemeldet.

 

  1. Arbeitskraft und Fachwissen“

 

Die Dauer des geförderten Masterplanprozesses beträgt insgesamt vier Jahre, er ist untergliedert in zwei Phasen, die Masterplan-Erstellung und die Umsetzungsphase. Ein positiver Beschluss zur Weiterführung des ProjektesMasterplan 100 % Klimaschutz“ ist Voraussetzung für die Förderung der Umsetzungsphase und insbesondere der beiden geschaffenen Projektstellen der Masterplanmanagerin im Umweltschutzamt Abteilung Klimaschutz und des Masterplanmanagers im Tiefbauamt Abteilung Verkehr. Diese Personalstellen sind erforderlich, um die Maßnahmen weiterzuentwickeln, für die Umsetzung vorzubereiten und zu realisieren sowie nach Möglichkeit zutzliche Fördermittel zu akquirieren.

 

Die Förderung beträgt 95 %, die Fördersumme beläuft sich für den Projektzeitraum von vier Jahren auf 707.940,00 €. Die Eigenmittel i. H. v. 5 % der geförderten Summe sind im Haushalt der Fachämter (Umweltschutzamt und Tiefbauamt) eingestellt.

 

  1. Gemeinsam handeln und kooperieren“

 

r die Qualität und die Akzeptanz des entwickelten Konzepts sowie für die effektive Umsetzung von Klimaschutzmaßnahmen auch außerhalb des kommunalen Einflussbereichs ist es von entscheidender Bedeutung, dass die Konzepterstellung unter Einbeziehung lokaler Expertinnen und Experten, Entscheidungs­trägerinnen und Entscheidungsträgern sowie der lokalen Bevölkerung erfolgt. Trotz der vielfältigen kommunalen Steuerungsmöglichkeiten und einer anzustrebenden Vorbildfunktion der Landeshauptstadt Kiel wird deutlich, dass das Ziel einer nahezu vollständigen CO2-Neutralität im Jahr 2050 nur erreicht werden kann, wenn die Bevölkerung sowie zentrale Akteure, Organisationen und Institutionen auf dem Stadtgebiet motiviert werden, sich an der aktiven Umsetzung des entwickelten Konzepts zu beteiligen.

 

Im Rahmen der Klimaschutzstrategie „Masterplan 100 % Klimaschutz“ wurden folgende in der Tabelle aufgeführten Sektoren definiert und betrachtet.

 

Sektor

Abkürzung

Klimaschutzmaßnahmen

Umsetzungsmaßnahmen

Haushalte und Einwohner*innen

H

H-001 bis H-015,

Anlage 1, Anhang 1

H-101 bis H-114
Anlage1, Anhang 2

Eigener Einflussbereich der LHK

K

K-001 bis K-016,

Anlage 1, Anhang 1

K-101 bis K-131
Anlage1, Anhang 2

Gewerbe, Handel, Dienstleistungen

G

G-001 bis G-020,

Anlage 1, Anhang 1

G-101 bis G-111
Anlage1, Anhang 2

Industrieunternehmen

I

I-001 bis I-009,

Anlage 1, Anhang 1

I-101 bis I-110
Anlage1, Anhang 2

Mobilität

M

M-001 bis M-017,

Anlage 1, Anhang 1

M-101 bis M-115
Anlage1, Anhang 2

Energieversorgung

E

E-001 bis E-016,

Anlage 1, Anhang 1

E-101 bis E-117
Anlage1, Anhang 2

 

Im Rahmen der Erstellung des „Masterplans 100 % Klimaschutz“ wurde eine gute Grundlage für  partizipative Ansätze und Kooperationen  geschaffen, die weiter ausgebaut werden sollen. So sollen z.B. unter Leitung der Verwaltungsspitze Prozess beschleunigende Akteure gewonnen und motiviert werden, sich als sogenannte Kerngruppe Klimaschutz in der Landeshauptstadt Kiel“ r die weitergehende Verankerung in der Zivilgesellschaft einzusetzen. Darüber hinaus soll u.a. eine digitale Plattform dazu dienen, eine bessere Vernetzung ehrenamtlicher Klimaschutzinitiativen in der KielRegion zu gewährleisten (s. Maßnahme Ü-101 Vernetzung ehrenamtlicher Klimaschutzinitiativen).

 

Im weiteren Prozess wird die Verwaltung in Projekten, wie z.B. „Wohnen leitet Mobilität“ oder „Die Klimaschutzstadt Kiel sagt danke“, weitere Akteure direkt einbinden, Kooperationen ausbauen und stärken sowie wichtige Aspekte der Umsetzung gemeinsam mit den Akteuren weiterentwickeln.

 

  1. Prüfen und vergleichen“

 

Für den Erfolg und die Glaubwürdigkeit der Landeshauptstadt Kiel in Bezug auf die definierten Klimaschutzziele, ist eine kontinuierliche Bewertung und Dokumentation des Fortschritts erforderlich. Die regelmäßige Berichterstattung soll einen ganzheitlichen Blick auf den Stand der Zielerreichung auf Ebene der Gesamtstadt und im kommunalen Einflussbereich ermöglichen. Aufgrund der zentralen Bedeutung des Sektors Mobilität soll das Monitoring in Kooperation und im zeitlichen Zusammenhang mit dem „Masterplan Mobilität“ (Drs. 0831/2017) alle fünf Jahre erfolgen. Es sollen sowohl die jeweils aktuelle Energie- und CO2-Bilanz als auch zentrale Indikatoren untersucht und bewertet werden. Im Gegensatz zu der zeitaufwändigen Energie- und CO2-Bilanz, kann eine vereinfachte Bewertung anhand von ausgewählten Indikatoren auch in einem kürzeren Zeitraum z.B. alle zwei Jahre erfolgen. Diese vereinfachte Bewertung gewährleistet eine kontinuierliche Begleitung des Projektfortschritts, der realisierten Klimaschutzmaßnahmen und frühzeitiges Umsteuern bei evtl. Fehlentwicklungen.

Die gewonnenen Erkenntnisse über den Ist-Zustand sollen den aus der aktuellen Klimaschutzstrategie ableitbaren Zwischenzielen anschaulich gegenübergestellt werden, um Abweichungen schnell erkennbar und erkrbar zu machen. Nur auf diese Weise ist eine kontinuierliche Begleitung des Prozesses und ggf. frühzeitiges Umsteuern möglich.

 

Im Rahmen des Projektes „Masterplan 100 % Klimaschutz“ wurden für die Landeshauptstadt Kiel zwei Energie- und CO2-Bilanzen erstellt, eine nach dem im Masterplanprojekt vorgegebenen BISKO-Standard und eine nach der bisherigen Kieler Methodik, um eine Vergleichbarkeit mit den Energie- und CO2-Bilanzen aus den Jahren 2006 und 2008 zu gewährleisten. In Zukunft erfolgt die Erstellung der Energie- und CO2-Bilanz mit der Software „Klimaschutz-Planer“ des Klima-Bündnisses (Klima-Bündnis der europäischen Städte mit indigenen Völkern der Regenwälder | Alianza del Clima e.V.), welche die Anforderungen des BISKO-Standards erfüllt und eine größtgliche Vergleichbarkeit mit Energie- und CO2-Bilanzen anderer Kommunen insbesondere aus dem Projekt „Masterplan 100 % Klimaschutz“ gewährleistet.

 

Mit dem „Klimaschutz-Planer“nnen  die Energie- und CO2-Bilanzen online unter www.klimaschutz-planer.de veröffentlicht werden, so dass  eine hohe Transparenz und ein Vergleich mit anderen Kommunen möglich wird. Eine Veröffentlichung erfolgt auch auf der Interseite der Landeshauptstadt Kiel unter www.kiel.de/klimaschutz zur Information und Sensibilisierung lokaler Akteure.

 

Finanzierung / Folgekosten:

 

Perspektivisch ist damit zu rechnen, dass für Einzelmaßnahmen, die als Teil des Handlungsplanes für den kommunalen Einflussbereich im Sinne einer langfristig orientierten Energie- und Treibhausgaseinsparung getätigt werden, erhöhter Investitionsbedarf bestehen wird, der sich jedoch aufgrund der zu erwartenden Energiekosten­einsparungen mittel- und langfristig kostensenkend auswirken wird. Finanziell wirksame Maßnahmen als Teil des Projekts „Masterplan 100 % Klimaschutz“ werden separat beschlossen werden.

 

Insbesondere für die Erreichung des Sektor-Zwischenziels im eigenen Handlungsbereich werden von den Fachämtern und städtischer Einrichtungen Finanzmittel für die Umsetzung benötigt z.B. für die Sanierung städtischer Gebäude, die Umstellung des städtischen Fuhrparks, die Schaffung attraktiver Mobilitätsangebote etc.

 

Das Masterplanmanagement unterstützt die Fachämter bei der Akquise und Beantragung von finanziellen Mitteln Dritter sowie stadtinterner Fördermöglichkeiten (z.B. Intracting).

 

Zeitpunkt der Umsetzung:

 

Die Umsetzung erfolgt ab dem Zeitpunkt des Beschlusses.

 

Doris Grondke

Stadträtin für Stadtentwicklung und Umwelt

 

Anlage 1: Endbericht „Masterplan 100 % Klimaschutz“ der Landeshauptstadt Kiel

 

Die Anlage zu dieser Vorlage ist im Internet einsehbar unter: https://www.kiel.de/de/umwelt_verkehr/klimaschutz/masterplan100prozentklimaschutz/_dokumente_masterplan/endbericht_kieler_masterplan_100_prozent_klimaschutz.pdf

Die Ratsfraktionen erhalten jeweils 1 Exemplar der Anlage in Papierform.

Weitere Papierexemplare können im Fachamt angefordert werden (Meike Gäthje -3786 und Anna Muche -3771).

 

 

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Beschlüsse

Erweitern

Nov 2, 2017 - Bauausschuss - ungeändert beschlossen

Erweitern

Nov 7, 2017 - Innen- und Umweltausschuss - ungeändert beschlossen

Erweitern

Nov 16, 2017 - Ratsversammlung - ungeändert beschlossen