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Antrag der Verwaltung - 0986/2017
Grunddaten
- Betreff:
-
Verwendung der Restmittel des Bildungs- und Teilhabepaketes 2011 zur Verlängerung von befristeten Planstellen im Übergangssystem „Schule-Beruf“
- Status:
- öffentlich (Drucksache abgeschlossen)
- Drucksachenart:
- Antrag der Verwaltung
- Federführend:
- Jugendamt
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Jugendhilfeausschuss
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Vorberatung
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Nov 1, 2017
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Erledigt
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Ausschuss für Schule und Sport
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Vorberatung
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Nov 9, 2017
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Erledigt
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Ausschuss für Soziales, Wohnen und Gesundheit
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Entscheidung
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Nov 23, 2017
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Sachverhalt/Begründung
Begründung:
Die Verwendung der Restmittel wird im § 7 Abs. 5 Gesetz zur Ausführung des Zweiten Sozialgesetzbuches und des § 6b Bundeskindergeldgesetz (AG-SGB II/ BKGG) geregelt.
Danach dürfen diese Mittel für BuT-Leistungen, für Maßnahmen der Schulsozialarbeit, für die Fortführung der Förderung von Mittagessen in Horteinrichtungen und zur Finanzierung von Ausrüstungsgegenständen im Rahmen des § 28 Abs. 7 SGB II oder § 6 b BKGG eingesetzt werden.
Die zweckgebundene Verwendung der BuT-Reste aus 2011 kann ohne zeitliche Begrenzung erfolgen. Die Mittelverwendung kann deshalb sich verändernden oder aktuellen Bedarfen angepasst werden. Die Mittel stehen solange zur Verfügung, bis sie aufgebraucht sind (Drs.0891/2015).
Die Verwendung der Restmittel 2011 aus dem Bildungs- und Teilhabepaket in Höhe von ca. 1.000.000 € wurde von der Kieler Ratsversammlung für den Zeitraum von 01.07.2014 bis 30.06.2017 für folgende Handlungsfelder beschlossen:
- Übergangssystem Schule-Beruf/Studium mit ca. 559.000 €
- Produktives Lernen mit ca. 300.000 €
- Kooperation Schule und Jugendhilfe mit ca. 185.000 € (Drs. 0458/2014 und 0156/2015)
Die BuT-Restmittel 2011 wurden vom Jugendamt bis 30.06.2017 noch nicht vollständig abgerufen, weil die Berechnung von Personalkosten in Projekten nach sogenannten Mittelwerten erfolgt, die in der Regel über den tatsächlichen Personalkosten liegen und zum anderen, weil ein späterer Personaleinsatz bzw. Personalwechsel in Projekten insgesamt zu geringeren Personalkosten führte. Zudem konnten zwischenzeitlich verabschiedete Finanzausgleichsmittel des Landes Schleswig-Holstein (FAG) für Schulsozialarbeit zur Refinanzierung von BuT-Projekten genutzt werden. Diese wurden vorrangig eingesetzt, da die FAG-Mittel vom Land jeweils für ein Kalenderjahr bewilligt werden und nicht verbrauchte Mittel zurückzuzahlen sind.
Es stehen noch 335.600 € zur Verfügung (Prüfdatum: 01.07.2017, s. Drucksache 0844/2017 vom 19.09.2017- Dezernat IV).
Das Jugendamt beabsichtigt, diese Mittel zur längerfristigen Kostendeckung und somit Refinanzierung von fünf Planstellen im „Übergang Schule-Beruf“ einzusetzen. Zu den Planstellen gehören die Mitarbeiterinnen für die Verbleibstatistik, das Übergangsmonitoring an Regionalen Berufsbildungszentren, für die Begleitung und Evaluation der Treffpunkte der Jugendberufsagentur sowie für Projekte zum Thema Produktives Lernen.
Die jeweiligen Planstellen sind bisher an die BuT-Restmittel 2011 sowie in der weiteren Folge an die BuT-Restmittel 2012 gebunden und über diese Restmittel bis Sommer 2020 gesichert. Da es das Ziel ist, den Bereich Übergangsmonitoring/Verbleibstatistik weiter zu verstetigen, kann durch die BuT-Restmittel 2011 die Kostendeckung für die fünf Planstellen vom 01.07.2020 bis 31.12.2021 erfolgen.
Renate Treutel
Stadträtin