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ALLRIS - Drucksache

Geschäftliche Mitteilung - 0987/2017

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Beratungsfolge

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Antrag

Antrag:

 

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Sachverhalt/Begründung

Zur Durchführung von Maßnahmen zur Errichtung einer Umzäunung des Regenrückhaltebeckens als Verkehrssicherungsmaßnahme (Anlage 1) informiert die Verwaltung wie folgt:

 

 

Das Regenrückhaltebecken Klausbrook ist mit der Erschließung des umliegenden Wohngebietes in den 1980iger Jahren entstanden und in seiner Funktion eine wichtige Abwasseranlage zum Schutz vor hydraulischer Überlastung des Entwässerungssystems für ein ca. 28 ha großes Regenwasser-einzugsgebiet. Das Becken befindet sich im Dauereinstau und hat eine durchschnittliche Tiefe von ca. 1,50 m. Es wird vom Tiefbauamt, Abteilung Stadtentwässerung unterhalten.

 

Das Regenrückhaltebecken ist mittlerweile stark eingegrünt und grenzt mit einem 1,0 - 4,0 m breiten, der Stadt gehörenden Böschungsrandstreifen unmittelbar an bebaute private Grundstücke. Ein Zugang zur Wasserfläche ist an vielen Stellen möglich. Im Bereich der privaten Anliegergrund- stücke wurden außerdem durch die Eigentümer zahlreiche Zugangsmöglichkeiten im Uferbereich geschaffen.

 

Die Einspeisungen der Kanäle in das Becken befinden sich z. T. unterhalb der Wasseroberfläche. Im Winter gelangt auch mit Taumitteln versetztes Schmelzwasser über die Kanäle in das Becken. Die Eisbedeckung ist daher anders als bei natürlichen Gewässern uneinheitlich und kann insbesondere an den Einleitstellen deutlich dünner ausfallen. Im Winter weisen trotz aufgestellter Verbotsschilder immer wieder Spuren auf die unbefugte Nutzung der Eisfläche hin.

 

Zur Sicherung gegen Unfälle, die an diesem Becken für Kinder und Erwachsene entstehen können, ist durch das Tiefbauamt zur Durchsetzung der Verkehrssicherungspflicht die Errichtung eines Schutzzaunes mit einer Höhe von 1,25 m im umlaufenden Uferbereich geplant.

 

Zu den Sicherungsmaßnahmen am Regenrückhaltebecken gehören auch die Nachrüstung und Ergänzung von Personenschutzgittern durch das Grünflächenamt im Bereich der promenadenartig gestalteten Terrassen und Bastionen nahe der Mangoldtstraße. Die vorhandenen Gitter müssen hier auf 1,25 m erhöht werden. Bisher zum Wasser offene Abschnitte werden mit neuen Geländern versehen.

 

Vertreter des Tiefbauamtes, Abteilung Stadtentwässerung informierten den Ortsbeirat am 10.11.2015 über anstehende Planungen zur Umzäunung des Regenrückhaltebeckens Klausbrook. Um die betroffenen Anlieger und den Ortsbeirat umfänglich über die geplante Maßnahme in Kenntnis zu setzen, wurde am 29.06.2017 durch o. g. Amt eine Bürgerinformationsveranstaltung durchgeführt, zudem waren bei den Ortsbeiratssitzungen am 11.07.2017, 12.09.2017 und 10.10.2017 Vertreter der Abteilung Stadtentwässerung des Tiefbauamtes anwesend. Bei diesen Veranstaltungen wurde die abschnittsweise Vorgehensweise erläutert. Am 14.11.2017 war bei der Vorstellung der Baudezernentin im Ortsbeirat Suchsdorf auch der Amtsleiter des Tiefbauamtes anwesend. Das Thema wurde erneut kurz behandelt und der Baubeginn der Maßnahme für die 47. KW 2017 angekündigt. Folgende Vorgehensweise ist diesbeglich geplant:

 

  1.      Umzäunung im öffentlich zugänglichen Bereich durch das Tiefbauamt

 

-        Gehölze im Arbeitsbereich/Zufahrtsbereich der Zauntrasse auf den Stock setzen (zurück-schneiden), nichtheimische Gehölze im Trassenbereich roden

-        Setzen des Zaunes auf die Böschungsoberkante

 

  1.      Nachrüstung der Terrassen und Bastionen nahe der Mangoldtstraße mit Personenschutz-

gittern und Geländern durch das Grünflächenamt

 

  1.      Umzäunung im Bereich der privaten Anwohnergrundstücke durch das Tiefbauamt

 

-        Gehölzrückschnitt auf der zum Regenrückhaltebecken gehörenden städtischen Böschungsfläche

-        Setzen des Zaunes auf die Grundstücksgrenze

 

4.Die Unterlagen des Tiefbauamtes zur Vergabe wurden am 11.09.2017 der Vergabestelle übermittelt. Submissionstermin war der 05.10.2017. Dieses Vorgehen war erforderlich, damit die Maßnahmen im kommenden Winter durchgeführt werden können. Aus naturschutzrechtlichen Gründen ist eine Umsetzung der Maßnahme nur in der vegetationsarmen Zeit im Winter möglich.

 

Die Präsentation der Maßnahme wurde mit den betroffenen Bürgern und Bürgerinnen und dem Ortsbeirat offen und kontrovers diskutiert. Mehrere Bürger/innen haben eigene Vorstellungen erläutert bzw. präsentiert. Bei dieser Gelegenheit wurde ein Antrag mit verschiedenen Fragestellungen an den Ortsbeirat gestellt. Der Ortsbeirat hat diese Fragen an die Verwaltung weitergegeben. Hierzu hat die Verwaltung wie folgt Stellung genommen und im Ortsbeirat vertreten:

 

Das Tiefbauamt möge prüfen, ob es für die Verkehrssicherung des Klausbrooker Regenckhaltebeckens Varianten gibt, die bei gleicher rechtlicher Sicherheit den Lebensraum seltener Arten weitestgehend schonen und damit die innerstädtische Lebensqualität erhalten oder erhöhen.

 

Stellungnahme:

 

Die vom Ortsbeirat angeregte Prüfung einzelner Varianten zur Verkehrssicherung am Regenrückhaltebecken Klausbrook wurde bereits im Rahmen der Planungsvorbereitung durchgeführt.

 

In einem vom Tiefbauamt beauftragten Gutachten eines Sachverständigenbüros zur Beurteilung der Verkehrssicherheit an den Regenrückhaltebecken und Sandfängen der Stadt Kiel wird für das Regenrückhaltebecken Klausbrook eine Einfriedung im Bereich der privaten Grundstücke oder eine Haftungsausschlusserklärung der Anwohner gefordert.

 

Eine Haftungsausschlusserklärung, im Gutachten als Alternative ausgewiesen, ist vom Rechtsamt der Stadt Kiel geprüft und für nicht praktikabel beurteilt worden. Dem Tiefbauamt wurde diesbezüglich nicht empfohlen, einen Haftungsausschluss mit den Grundstückseigentümern zu vereinbaren. Damit stellt diese Variante keine tragbare Lösung für das weitere Vorgehen dar.

 

Das Gutachten wurde dem städtischen Haftpflichtversicherer (HADG) vorgelegt, der die Ergebnisse der Untersuchung bestätigte. Für die Stadt bedeutet das: sollte es im jetzigen Zustand am Regenckhaltebecken Klausbrook zu einem Schadenfall kommen und würde die Landeshauptstadt gerichtlich zu einem Schadenersatz verpflichtet werden, könnte sie keinen Deckungsschutz durch den Versicherer erwarten.

 

Am flach abfallenden Ufer nahe dem Gehweg im öffentlich zugänglichen Bereich befindet der Gutachter die Verkehrssicherung gegen Hineinrutschen durch die vorhandene Vegetation als gesichert. Jedoch stellt der Bewuchs in den vegetationsarmen Monaten keine dauerhafte Barriere gegen das unbefugte Betreten des Beckens und dessen Randbereiche dar. Zudem kann ein durchngiger dichter Bewuchs, z. B. bei betriebsbedingten Unterhaltungsarbeiten am Becken, nicht sichergestellt werden.

 

Der HADG wies in einer Stellungnahme bereits 1986 darauf hin, dass „… zunächst flache Ufer Kinder dazu verleiten, sich ins Wasser zu wagen und dort zu ertrinken …“ und forderte die Errichtung von Zäunen an derartigen Anlagen. Der HADG bemerkt 2012 ergänzend, dass sie seinen Mitgliedern anrate, als gefährlich eingestufte Bereiche nicht nur mit einem 1,25 m hohen Zaun zu umzäunen, sondern, sofern dies möglich ist, diesen Zaun auf 1,60 m zu erhöhen. Hier sollten vorzugsweise Stahlmattenzäune mit Querverstrebungen auf der Innenseite Verwendung finden.

 

Um die Einschränkungen für die Anwohner zu minimieren, wird von dieser Forderung in den Planungen der Stadt Kiel dahingehend abgewichen, dass in Anlehnung an die DIN 14210 ein Schutzzaun von 1,25 m Höhe errichtet werden soll. Die Abweichung rechtfertigt sich aus der Tatsache, dass auch ein niedriger Zaun eine Barriere signalisiert und eine eindeutige Abgrenzung der Bereiche, in denen Betreten verboten oder gestattet ist, darstellt. Ein versehentliches Hineinrutschen oder das Hineinfallen von Kleinkindern ist bei einem derartigen Zaun ebenfalls ausgeschlossen.

 

Bei der Umsetzung der Verkehrssicherungsmaßnahme wird auf den natürlichen Lebensraum von Flora und Fauna Rücksicht genommen. Die ufernahe Vegetation wird in großen Abschnitten erhalten.

 

Die Festlegung der Zauntrasse in den verbuschten Bereichen erfolgt sensibel. Hier werden die Gelze „auf den Stock gesetzt“ und können so später wieder ausschlagen und den Zaun verdecken. Allerdings werden in Abstimmung mit dem Grünflächenamt auch Grünpflegemaßnahmen stattfinden und z. B. nichtheimische Gehölze zum Teil gerodet.

 

 

Das Tiefbauamt möge bei der von ihm letztlich durchgeführten Baumaßnahme auch die Sicherheit der Anwohner in den Blick nehmen sowie einen Zugang für Ersthelfer vorsehen.

 

Stellungnahme:

 

Die Sicherheit der Anwohner wird durch die Umzäunung erhöht. Es wird erreicht, dass nichtinformierte Gäste oder Besucher und vor allem Kinder, denen die Gefahren an dieser Abwasseranlage nicht bewusst sind, vor Unfällen geschützt werden.

 

Das Unfallrisiko wird durch die Umzäunung gesenkt. Im Falle eines tatsächlichen Unfalls im Becken kann der 1,25 m hohe Zaun durch Ersthelfer überwunden werden.

 

Eine Eigenrettung aus dem Becken heraus wird durch die auf der Wasserseite horizontal verlaufenden Flacheisen des Stabgitterzaunes benstigt.

 

 

Das Tiefbauamt möge den Rat neutraler juristischer Sachverständiger sowie von Sachverständigen der IHK in Sachen Verkehrssicherheit hinzuziehen, sowohl was die notwendigen Maßnahmen zur Verkehrssicherung angeht, als auch was die Sicherung der Anwohner betrifft. Außerdem ist zu prüfen, ob eine Abtretung der Verkehrssicherungspflicht an die Anwohner rechtswirksam vollzogen werden kann.

 

Stellungnahme:

 

Über Erfahrungsaustausch zu anderen Entsorgungsbetrieben im Rahmen von Kanalnachbarschaften und eine eigene Marktanalyse wurde ein auf sicherheitstechnische Dienstleistungen für die Entsorgungswirtschaft und Kommunen spezialisiertes Ingenieurunternehmen recherchiert und nach entsprechender Anfrage auch beauftragt.

 

Ein hier in Kiel ansässiger sachverständiger Mitarbeiter dieser Firma hat dann die Beurteilung der Verkehrssicherheit an den jeweiligen Regenrückhaltebecken und offenen Sandfängen durchgehrt.

 

Die Möglichkeiten einer Abtretung der Verkehrssicherheit an die Anwohner wurden durch das Rechtsamt geprüft. In einer entsprechenden Stellungnahme hat das Rechtsamt hier ausdrücklich nicht empfohlen, eine Übernahme der Verkehrssicherungspflicht mit den Anwohnern zu vereinbaren.

 

 

r eine möglichst naturschonende Umsetzung der Verkehrssicherungsmaßnahmen ist ein externes Gutachten, z. B. vom NABU, hinzuzuziehen. Um den Erfolg oder Misserfolg des Naturschutzes bei der anstehenden Baumaßnahme zu beurteilen, ist vor Beginn der Baumaßnahme der Bestand an Brutvögeln, Amphibien und Fledermäusen zu erheben.

 

Stellungnahme:

 

Die Belange des Artenschutzes sowie die Einhaltung der übrigen naturschutzrechtlichen Regelungen sind durch die umfassende Einbindung der unteren Naturschutzbehörde, des Grünflächenamtes und die Beteiligung von externen Umweltbiologen berücksichtigt.

 

Zudem wurde durch ein umweltbiologisches Ing.-Büro ein Artenschutzbericht erstellt und am 21.08.2017 übergeben. Während der Baumaßnahme übernimmt dieses Büro im Rahmen der Umweltbaubegleitung auch die Betreuung der artenschutzrechtlichen Fragestellungen.

 

Als erste den Artenschutz betreffende Maßnahme wurde die Platzierung von Gehölzhaufen an exponierten Stellen als Rückzugsort und Winterquartier für Amphibien umgesetzt. Zudem wird ein zunächst geplanter Rückschnitt der größerenume, nicht jedoch der Sträucher, auf einen späteren Zeitpunkt verschoben. Es soll damit sichergestellt werden, dass es auch in dem der Baumaßnahme anschließenden Zeitraum gegend Rückzugsräume für Vögel geben wird.

 

Eine Kopie dieser Geschäftlichen Mitteilung hat der Ortsbeirat Suchsdorf zur Kenntnisnahme erhalten.

 

 

 

 

Doris Grondke

Stadträtin

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Anlagen

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Beschlüsse

Erweitern

Dec 7, 2017 - Bauausschuss - zur Kenntnis genommen

Erweitern

Dec 12, 2017 - Innen- und Umweltausschuss - zur Kenntnis genommen