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ALLRIS - Drucksache

Antrag der Verwaltung - 0991/2017

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Beratungsfolge

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Antrag

Antrag:

 

 

  1. Die in der Anlage beigefügte Kriterienliste wird Grundlage der Verwaltung für zukünftige Erstgespräche mit Vorhabenträger zur kooperativen Entwicklung neuer Baugebiete, für die ein Planerfordernis nach §1 (3) BauGB besteht.
  2. Bei der Schaffung von neuem, verbindlichem Planungsrecht für zusätzlichen Geschosswohnungsbau ist mit dem jeweiligen Vorhabenträger vertraglich zu sichern, dass 30% der zusätzlich geschaffenen Wohnfläche mittels Fördermittel nach dem Gesetz über die Wohnraumförderung in Schleswig-Holstein (SHWoFG) zu erstellen sind. Diese Regelung gilt für vorhabenbezogene Bebauungspläne nach § 12 BauGB und auch bei sogenannten Angebotsbebauungsplänen nach § 30 (1) BauGB, die durch einen Vorhabenträger ausgelöst werden.

 

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Sachverhalt/Begründung

Begründung:

 

 

Anlass und Ziel:

Entsprechend des erhöhten Wohnraumbedarfs treten vermehrt Vorhabenträger an die Stadt Kiel heran, um Planungsideen, deren Realisierungschancen sowie (planungs- wie bauordnungsrechtliche) Umsetzungswege zu erörtern. Damit einerseits eine Gleichbehandlung der Vorhabenträger gewährleistet wird und diesen andererseits im Sinne einer Arbeitserleichterung - frühzeitig Planungsaufwand und Kostenpositionen vermittelt werden können, wird eine standardisierte Kriterienliste vorgeschlagen, die in Erstgesprächen Anwendung finden soll. Die Prüfliste dient als Gesprächsleitfaden, der neben der Benennung von pflichtigen Leistungen Raum sst, abgestimmt auf das jeweilige Baugebiet und seine Besonderheiten, individuelle Vereinbarungen zwischen dem Vorhabenträger und der Verwaltung zu treffen. Erfahrungsgemäßhrt dieses Vorgehen zu einer erheblichen Zeitersparnis im gesamten Planungsprozess.

 

Es werden qualitative und quantitative Kriterien zu den nachfolgenden Themenfeldern benannt:

  1. Leitidee Quartier, Architektur und Gestaltung
  2. Wohnformen, Gebäudetypologien und Wohnraumförderung
  3. Umwelt- und Klimaschutz, Energie
  4. Gebietsbezogene Infrastruktur und Verkehrliche Belange
  5. Partizipation

 

Die Kriterienliste ersetzt keine späteren Verträge oder gar formale Beschlüsse der Selbstverwaltung. Das Papier trifft auch keine Regelungen zu Entwurfdetails und ersetzt auch keine, weiterhin erforderliche, dezernatsübergreifende Ämterbeteiligung.

 

 

Anwendungsvoraussetzung der Prüfliste:

Die Kriterienliste findet bei neuen Vorhaben Anwendung, die die Aufstellung von Bebauungsplänen erfordert, welche durch einen Vorhabenträger ausgelöst werden. Dies sind in der Regel vorhabenbezogene Bebauungspläne nach § 12 BauGB oder klassische Angebotsbebauungsplänen nach § 30 (1) BauGB. Die Reglungen gelten für sämtliche Vorhaben, für die nach Beschluss der Kriterienliste ein Bauleitplanverfahren eingeleitet wird.

 

Die Kriterienliste wird nicht bei Vorhaben angewandt, die auf der Grundlage nach § 34 BauGB beurteilt werden. Hiernach besteht ein Rechtsanspruch auf Genehmigung von Bauvorhaben innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile, wenn diese die gesetzlichen Anforderungen erfüllen. Es rfen in diesem Zusammenhang keine weitergehenden Vereinbarungen von Leistungspflichten wie sie in der Prüfliste teilweise aufgeführt sind, getroffen werden. Ungeachtet dessen, wird die Verwaltung auch in dieser Fallkonstellation dafür werben, Vorhabenträger zur Schaffung bezahlbaren Wohnraums, auch mit Hilfe Wohnraumförderung, zu animieren.

 

Pflicht zur anteiligen Schaffung von bezahlbarem Wohnraum:

Der Sozialwohnungsbestand hat sich in den letzten Jahren drastisch reduziert (Sozialbericht 2016, Monitoring Dez. IV):

 

 

Stand

Mietwohnungs-

Bestand   Anzahl

Geförderter

Bestand

Geförderter

Bestand, in %

01.01.2005

87.341 (geschätzt)

13.710

15,7

30.09.2015

90.480

6.050

6,7

31.12.2016

ca. 91.130

6.271

6,9

 

Zwar ist die Bauintensität seit 2015 deutlich angestiegen. Allerdings werden überwiegend Wohnungen im hochpreisigen Segment gebaut und der Anteil von geförderten Wohnungen am gesamten Mietwohnungsbestand steigt nur geringfügig an. Unter den geförderten Wohnungen befinden sich zudem auch solche, die nur bestimmten Personenkreisen zur Verfügung stehen (z.B. Studenten, Betreutes Wohnen).

Hieraus ergibt ein Nachholbedarf aufgrund mangelnder Bautätigkeit insgesamt sowie im geförderten Bereich. Daher ist eine zwingende Forderung innerhalb der Kriterienliste, dass 30 % der zutzlich geschaffenen Wohnfläche vor allem bei Geschosswohnungsbau mittels Fördermitteln nach dem Gesetz über die Wohnraumförderung in Schleswig-Holstein (SHWoFG) zu erstellen sind. Vor dem Hintergrund, dass durch die Aufstellung von Bebauungsplänen bei Wohn- und mischgenutzten Baugebieten eine nennenswerte Bodenwertsteigerung herbeigeführt wird, erscheint dies nur angemessen, um am Wohnungsmarkt benachteiligte Haushalte zu versorgen. Der Wert 30% Anteil an der zusätzlich zu schaffenden Wohnfläche wird mittlerweile in vielen Großstädten deutschlandweit und bei der Vergabe städtischer Grundstücke in Kiel erfolgreich angewandt.

 

Rechtliche Umsetzung der vereinbarten Inhalte:

Die Umsetzung der in der Kriterienliste benannten pflichtigen Leistungen werden parallel zur Aufstellung der Bauleitpläne vertraglich über städtebauliche Verträge nach §11 oder §12 BauGB abgesichert.

 

Weitere Vorgehensweise:

Die Verwaltung wird in zwei Jahren die gemachten Erfahrungen auswerten, der Politik berichten und ggf. Anpassungsbedarf vorschlagen.

 

 

 

 

Doris Grondke

Stadträtinr Stadtentwicklung und Umwelt

 

 

Anlage: Kriterienliste

 

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Anlagen

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Beschlüsse

Erweitern

Nov 2, 2017 - Bauausschuss - ungeändert beschlossen

Erweitern

Jan 18, 2018 - Ratsversammlung - geändert beschlossen