Infosystem Kommunalpolitik
Antrag der Verwaltung - 0999/2017
Grunddaten
- Betreff:
-
Pachtvertrag mit der Sporthafen Kiel GmbH über den Betrieb der Sportboothäfen
- Status:
- öffentlich (Drucksache abgeschlossen)
- Drucksachenart:
- Antrag der Verwaltung
- Federführend:
- Amt für Wohnen und Grundsicherung
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ausschuss für Schule und Sport
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Kenntnisnahme
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Nov 9, 2017
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Erledigt
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Ratsversammlung
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Entscheidung
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Nov 16, 2017
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Erledigt
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Bauausschuss
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Entscheidung
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Dec 7, 2017
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Erledigt
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Ausschuss für Schule und Sport
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Entscheidung
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Dec 13, 2017
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Sachverhalt/Begründung
Begründung:
Die Landeshauptstadt Kiel besitzt 9 Sportboothäfen, die sich über den gesamten Bereich der Kieler Förde verteilen (Schilksee, Stickenhörn, Wik, Düsternbrook, Blücherbrücke, Reventlou, Seeburg, Wellingdorf und Dietrichsdorf). Insgesamt stehen zurzeit 2.344 Wasserliegeplätze und 513 Landliegeplätze zur Verfügung.
Mit Pachtvertrag vom Februar 1997 wurden die Häfen seit 01.04.1997 vom damaligen Eigenbetrieb Sportboothäfen an die Kieler Sporthafen GmbH überlassen. Diese Gesellschaft wird von 27 Kieler Segel- und Wassersportvereinen getragen.
Der ursprüngliche Pachtvertrag wurde 2009 durch einen Fortsetzungsvertrag ersetzt, der eine Laufzeit bis zum 31.12.2020 aufweist. Dieser Vertrag verlängert sich automatisch um weitere 10 Jahre, wenn nicht von einer der beiden Vertragsseiten bis 31.12.2017 eine Kündigung erfolgt.
Laut Pachtvertrag zahlt die Pächterin eine jährliche Pacht von rund 110.000,00 € und übernimmt zusätzlich die Kosten für die Instandhaltung der bestehenden Anlagen, für Neuinvestitionen und den Kapitaldienst (Zinsen und Tilgung). Zudem hat die Sporthafen Kiel GmbH die Vermarktung der Häfen übernommen.
So wurden zum Beispiel in der bisherigen Laufzeit des Vertrages durch die Sporthafen Kiel GmbH
- rund 2.000 von Bohrmusscheln befallene Holzpfähle durch Stahlpfähle ersetzt,
- zahlreiche Steganlagen und Spundwände (zuletzt in der Wik) instandgesetzt, bzw. erneuert,
- Sanitäranlagen renoviert, bzw. neu geschaffen,
- das Umfeld der Hafenanlagen durch Errichtung von Kinderspielplätzen und Grillplätzen attraktiver gestaltet
- Steganlagen – auch durch städtische Zuschüsse sowie Landes-, bzw. Bundesmittel -barrierefrei gestaltet
- durch gutes Marketing eine hohe Auslastung der Liegeplätze und der wirtschaftliche Betrieb der Häfen erreicht.
Aus Sicht der Verwaltung hat sich die Überlassung der Sportboothäfen an die Kieler Sporthafen GmbH als richtiger Schritt erwiesen. Neben dem reinen Substanzerhalt der Sportboothäfen erfolgten auch wichtige Schritte um den Standort Kiel für den Segel- und Motorbootsport attraktiv und damit zukunftsfähig zu gestalten.
Die Landeshauptstadt Kiel plant daher die Zusammenarbeit mit der Sporthafen Kiel GmbH fortzuführen und den Vertrag nicht zu kündigen. Damit verlängert sich dieser bis 31.12.2030. Der Aufsichtsrat der Sporthafen Kiel GmbH hat seinerseits signalisiert, dass auch von dort die Fortführung des Pachtvertrages angestrebt wird und keine Kündigung erfolgt.
Es besteht Einvernehmen zwischen beiden Parteien, dass vertragliche Anpassungen notwendig sind, wie zum Beispiel die Aufnahme neu erstellter Stege und Ver- und Entsorgungsanlagen in das Vertragswerk. Diese werden im laufenden Pachtverhältnis erfolgen.
Gerwin Stöcken
Stadtrat