Infosystem Kommunalpolitik
Antrag der Verwaltung - 1003/2017
Grunddaten
- Betreff:
-
Fortschreibung des Einzelhandelskonzeptes für die Landeshauptstadt Kiel
- Status:
- öffentlich (Drucksache abgeschlossen)
- Drucksachenart:
- Antrag der Verwaltung
- Federführend:
- Stadtplanungsamt
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
---|---|---|---|---|
●
Erledigt
|
|
Bauausschuss
|
Vorberatung
|
|
|
Nov 2, 2017
| |||
●
Erledigt
|
|
Wirtschaftsausschuss
|
Vorberatung
|
|
|
Nov 29, 2017
| |||
●
Erledigt
|
|
Ratsversammlung
|
Entscheidung
|
|
|
Jan 18, 2018
|
Sachverhalt/Begründung
Begründung:
Anlass:
- Dem einstimmigen Beschluss des Bauausschusses vom 04. Mai 2017 folgend, wurde die Verwaltung aufgefordert, die Fortschreibung bzw. Neuaufstellung des Gesamtstädtischen Einzelhandelskonzept (GEKK) einzuleiten. (vgl. Ergänzungsantrag zur Drs. Nr. 0962/2016).
- Gemäß gutachterlicher Einschätzung sind Einzelhandelskonzepte in regelmäßigen Abständen fortzuschreiben, um als rechtssichere Grundlage für die kommunale Bauleitplanung fungieren zu können. Hat sich ein solches städtebauliches Entwicklungskonzept grundsätzlich bewährt, liegen diese Zeiträume in etwa in einem Intervall zwischen 7 und maximal 10 Jahren.
- Veränderte Rechtslage: Hier ist beispielsweise die geänderte Rechtsprechung im Zusammenhang mit der Definition einer Mindestausstattung für ein Nahversorgungszentrum als zentraler Versorgungsbereich – OVG NRW in 2012 zu nennen.
Sachstand:
Das gültige Einzelhandelskonzept der Landeshauptstadt Kiel ist im Januar 2011 mit großer Mehrheit beschlossen worden (Drs.-Nr. 0861/2010). Seitdem hat es sich bewährt (vgl. Drs.-Nr. 0224/2012, 0241/2013, 0550/2014, 0919/2015, 0675/2016 – „Umsetzung des Arbeitsprogramms zum Gesamtstädtischen Einzelhandelskonzept (GEKK)“ – Berichte 2011-2015). Aufgrund der darin formulierten Ziele dient es unter anderem bei Verhandlungen zum Ansiedlungs- oder Erweiterungsvorhaben als verlässliche Beurteilungsgrundlage.
Die jährlich erstellten Sachstandsberichte zeigen auf, dass es in vielen zentralen Versorgungsbereichen gelungen ist, die vorhandenen Strukturen zu stabilisieren bzw. sogar zu verbessern, damit diese ehemals „fragilen Gebilde“ auch langfristig ihre Funktionen – beispielsweise einer fußläufig erreichbaren Nahversorgung – wahrnehmen können. Dies wäre ohne die klare Steuerung mit Hilfe des GEKK so nicht möglich gewesen.
Im Kieler Stadtgebiet ist die Expansion der Verkaufsflächen vorangeschritten. Die Anzahl der großflächigen Betriebe (über 800 m² Verkaufsfläche) und Discounter hat zwar seit 2011 nicht erheblich zugenommen, aber der Bestand wurde der allgemeinen Marktlage angepasst. Gerade im Nahversorgungssektor hat zudem die Nachfrage nach immer größeren Einkaufsmärkten an autogerechten Standorten zwischen den Stadtteilen weiter angehalten. Gleichzeitig verzeichnen die bestehenden Nahversorger in den gewachsenen Stadtteil- oder Nahversorgungszentren Umsatzrückgänge. Das Einzelhandelskonzept ist aus diesem Grund weiterhin konsequent anzuwenden, um den Schutz der zentralen Versorgungsbereiche sicherzustellen.
Ziele der Fortschreibung
Erklärte Ziele des bestehenden GEKK waren bisher die flächendeckende Sicherung der Nahversorgung im gesamten Stadtgebiet und der Schutz der zentralen Versorgungsbereiche bzw. der solitären Nahversorgungsstandorte. Um dies auch weiterhin sicherstellen zu können, werden im Rahmen der Fortschreibung folgende Ziele verfolgt:
- Anwendbarkeit und Aktualität des Einzelhandelskonzeptes sicherstellen:
Um auf aktuelle und zukünftige Fragestellungen reagieren zu können, ist es unter anderem notwendig, die Einzelhandelsbestandsdaten in der Gesamtstadt zu aktualisieren. Zudem sind auch die zentralen Versorgungbereiche hinsichtlich ihrer parzellenscharfen Abgrenzung zu überprüfen. Dazu ist eine Neuerhebung der Gesamtdaten notwendig, um die Entwicklung des Kieler Einzelhandels seit der letzten Vollerhebung im Jahr 2008 darzustellen. - Anpassung an die veränderte Rechtsprechung:
Beispielsweise die Rechtsprechung zur Definition der Mindestausstattung für ein Nahversorgungszentrum als zentraler Versorgungsbereich – Urteil vom 15. Februar 2012 Az. 10 D 32/11.NE – mit dem Ziel, die Mindeststandards auch auf die Kieler zentralen Versorgungsbereiche anzuwenden, um auch für die Zukunft ein gerichtsfestes Entwicklungskonzept zu haben. - Zentrale Bausteine des GEKK an aktuelle Entwicklungen anpassen:
Neben dem räumlich-funktionalen Standortmodell sind die Ansiedlungsregeln und die Kieler Sortimentsliste zu überprüfen und gegebenenfalls anzupassen. - Politische Diskussion fortsetzen:
Für die Umsetzung und den Erfolg des Einzelhandelskonzepts ist der Dialog zwischen Politik und Verwaltung entscheidend. Im Rahmen der Fortschreibung wird über die Einzelhandelsentwicklung in der Gesamtstadt und die Ziele diskutiert werden.
Notwendige Schritte der Fortschreibung
- Vergabe der Fortschreibung, Erarbeitung, Beteiligung und politische Beratung
Bei der Fortschreibung des Konzeptes sollen Fragen zu den Veränderungen sowohl in den übergeordneten zentralen Versorgungsbereichen, wie der Innenstadt, dem besonderen Stadtteilzentrum „Holtenauer Straße“ oder den über das Stadtgebiet verteilten Stadtteilzentren beantwortet werden. Es sind sowohl die so genannten Nahversorgungszentren auf ihre Funktionsfähigkeit hin zu überprüfen wie auch die solitären Nahversorgungsstandorte zu identifizieren und (erstmals) im Konzept festzuhalten.
Es ist darauf zu achten, dass das Konzept als integrierte Planung im Dialog mit Politik, Verwaltung, sachverständigen Vertretern aller relevanten Belange, Akteuren vor Ort und interessierten Bürgerinnen und Bürgern erarbeitet wird (ggf. Installation eines Arbeitskreises zur Erstellung des Konzeptes). Die Konzepterstellung ist von einem geeigneten Partizipationsprozess zu begleiten, um Informationen zu sammeln, Ideen zu generieren und Akzeptanz für die Inhalte und Ergebnisse des Konzeptes zu schaffen. Folgende Formate sind dafür bisher vorgesehen:
- Auftaktveranstaltung: z. B. Bildung einer arbeitsseitigen gesamtstädtischen Perspektive als Einstieg zur Ermittlung von Handlungsthemen (z. B. Verwaltung und Politik)
- Einbeziehung und Stärkung bewährter Formate durch die Reaktivierung des „Arbeitskreis zur Erarbeitung des Einzelhandelskonzeptes“ (Verwaltung, Politik, sachverständige Vertreter aller relevanten Belange, Akteure vor Ort)
- Einbeziehung aller Ortsbeiräte nach vorheriger Zustellung des Konzeptentwurfes im Rahmen einer Präsentation in den Ortsbeiratssitzungen.
Ausblick auf Zeit nach Fortschreibung (Monitoring…)
- Mit Beschluss wird ein städtebauliches Entwicklungskonzept gemäß § 1 Abs. 6 Nr. 11 Baugesetzbuch (BauGB) vorliegen, das u. a. als Abwägungsmaterial bei allen Bauleitplanungen Anwendung finden wird und bei Anfragen zu neuen Ansiedlungsvorheben und –erweiterungen einzelner Einzelhandelsbetriebe zu berücksichtigen ist.
- Die Entwicklung eines geeigneten Monitorings ist als Bestandteil der Fortschreibung mit zu erarbeiten. Dabei wird die Verstetigung der jährlichen Berichterstattung angestrebt und dient in erster Linie dazu die teilweise stabilisierten Entwicklungen in den Ortsteilen oder laufenden Anstrengungen zur Realisierung von Einzelhandelsvorhaben zu dokumentieren.
Auftragsteilung / Bearbeitungsdauer
Die Vergabe der Leistungen „Erhebung“ und „Fortschreibung“ ist in zwei getrennten Aufträgen vorgesehen. Dies dient unter anderem dazu die reine Erhebung kostengünstig erstellen zu lassen und die inhaltliche Erarbeitung an ein für diesen Baustein geeignetes Büro zu vergeben. Die Erfahrung in den letzten Jahren hat gezeigt, dass zu den beiden Aufträgen aufgrund der Eignung unterschiedliche Büros im Rahmen der Preisumfragen anzusprechen sind.
Mit der Erhebung der Einzelhandelsdaten (s. o.) kann bereits zeitnah begonnen werden. Die darauf aufbauende Fortschreibung des Einzelhandelskonzeptes ist parallel mit Hinweis auf die Aktualisierung der Bestandsdaten zu vergeben.
Die Fortschreibung des Einzelhandelskonzeptes wird mit mind. 15 Monaten Bearbeitungszeit veranschlagt. Die Kosten von 25.000 Euro für die Erhebung und 120.000 für das Konzept sind bereits für die Haushalte 2017/18 vorgesehen.
Doris Grondke
Stadträtin für Stadtentwicklung und Umwelt