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ALLRIS - Drucksache

Geschäftliche Mitteilung - 1012/2017

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Beratungsfolge

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Sachverhalt/Begründung

Die Ratsversammlung hat am 18.05.2017 die Verwaltung beauftragt (Drs. 0415/2017), zu prüfen,

„…unter welchen Bedingungen die Landeshauptstadt Kiel der gemeinsamen Ermittlungsgruppe der Kreise Ostholstein und Plön sowie der Stadt Neumünster zur Bekämpfung von Schwarzarbeit beitreten kann oder ob eine vergleichbare Ermittlungsgruppe unabhängig hiervon in Kiel aufgebaut werden kann.

 

Schwarzarbeit tritt in verschiedenen Formen auf. Dazu gehören z.B. Steuerstraftaten, Verstöße gegen die Sozialversicherungspflicht, Scheinselbständigkeit und Verstöße gegen den Meisterzwang.

 

Eine Übersicht über die verschiedenen Formen der Schwarzarbeit und die zuständigen Behörden findet sich auf Seite 12 des im Anhang befindlichen Jahresberichts der „Gemeinsamen Ermittlungsgruppe zur Bekämpfung der Schwarzarbeit der Kreise Ostholstein, Plön und der Stadt Neumünster (EGS)“.

 

Die EGS ermittelt auch Sachverhalte, deren weitere Prüfung und ordnungs- oder strafrechtliche Beurteilung in die Zuständigkeit anderer Behörden fällt und gibt die Fälle dahin ab. Dies erfolgt soweit bekannt ohne eine finanzielle Beteiligung dieser anderen Stellen.

 

Die Landeshauptstadt Kiel ist als kreisfreie Stadt lediglich für Verstöße gegen den Meisterzwang zuständig. Die anderen Bereiche sollen nach dem Willen des Gesetzgebers z.B. durch die Steuerfahndung der Finanzämter und die Einheit „Finanzkontrolle Schwarzarbeit“ des Zolls abgedeckt werden.

 

Nach der Handwerksnovelle des Jahres 2004 wurde die Zahl der zulassungspflichtigen Handwerke von 94 auf 41 reduziert. Alle anderen 53 sind seitdem zulassungsfrei, d.h. ihre selbstständige Ausübung setzt keinen Befähigungsnachweis voraus.

 

Die bis dahin für die Verfolgung von Verstößen gegen den Meisterzwang vorhandenen zwei Planstellen bei der Landeshauptstadt Kiel wurden eingespart.

 

Derzeit ist in Kiel eine Mitarbeiterin mit weniger als 5% der Arbeitszeit für den Bereich Schwarzarbeit im Sinne der Verfolgung der Verstöße gegen den Meisterzwang zuständig. Eine aktive Verfolgung ist damit nicht möglich, schon gar nicht als Außendienst auf der Suche nach Fällen, allenfalls als Reaktion auf Hinweise aus dem Handwerk oder der Handwerkskammer.

 

Nach einer aktuellen Einschätzung des Leiters der EGS wird von dort auch für Kiel erheblicher Handlungsbedarf gesehen.

 

Die dortige Ermittlungsgruppe sei rechtlich zulässig nach dem Tatortprinzip zuständig und führe deshalb auch Durchsuchungen in Kiel durch, wenn kreisansässige Betriebe in Kiel tig seien. In den letzten 15 Jahren seien es jährlich zwischen 5 und 18 Prüfungen in Kiel gewesen.

 

Dadurch erhalte man einen recht guten Einblick in das Geschehen im Baugewerbe in der Stadt Kiel. Man könne den Baustellen ansehen, dass hier gepfuscht werde. Vor allem in Mettenhof und Gaarden gebe es viele Akteure, die ohne Gewerbeanmeldung und ohne Abführung von Steuern oder Sozialabgaben tätig seien und mangelhafte Leistungen erbrächten. Häufig kämen diese aus südosteuropäischen Ländern. Derzeit liefe die Konjunktur in der Baubranche sehr gut. Es könnten  hohe Gewinne gemacht werden, weshalb Rechtsverstöße und qualitativ mangelhafte Leistungen wahrscheinlich seien. Nur das Meisterhandwerk bilde qualifiziert aus. Die Handwerksleistungen im rechtsfreien Raum schienen gut organisiert zu sein.

 

ufig würden mehrere ausländische Personen in Begleitung von „Agenturen“ oder Einzelpersonen begleitet als Scheinselbständige angemeldet.

 

Einen eventuellen Beitritt Kiels unter Aufstockung des Personals beurteilte der Leiter der Gemeinsamen Ermittlungsgruppe wegen des damit verbundenen hohen Steuerungsaufwands und der längeren Fahrtzeiten skeptisch. Dies sei letztlich auch in 2012, als konkrete Verhandlungen geführt worden sind, der Grund für die Ablehnung gewesen. Auch nach Rücksprache mit der Landrätin und nach dem Beratungsstand der beteiligten Kreise rde ein Beitritt Kiels abgelehnt werden. r den Fall der Einrichtung einer eigenen Ermittlungsgruppe wurde jedoch Unterstützung angeboten.

 

Nach den Erfahrungen der EGS bestehe auch in den Kreisen Rendsburg-Eckernförde und Dithmarschen erheblicher Handlungsbedarf. Insoweit wäre es u. E. sinnvoll, zumindest mit dem Kreis Rendsburg-Eckernförde die Möglichkeiten auszuloten, eine gemeinsame Ermittlungsgruppe einzurichten.

 

Die EGS hatte in 2015 Gesamtausgaben von 220.000 €, wovon rund 144.000 € durch tatsächlich gezahlte Bußgelder gedeckt werden konnten. Der in der Anlage zu findende Jahresbericht der Ermittlungsgruppe weist für 2016 noch etwas höhere Einnahmen aus (Seite 8 des Berichts). Ausgehend davon könnte in Kiel ebenfalls mit einer Kostendeckung von mindestens 70% kalkuliert werden.

 

Die Einrichtung einer vergleichbaren Ermittlungsgruppe in Kiel bedürfte nach einer ersten Einschätzung einer Schaffung von mindestens zwei Stellen, wobei  eine davon mit technischer Qualifikation besetzt werden sollte. Hinzu kämen die Kosten für ein Fahrzeug und für Büroräume.

 

 

 

Wolfgang Röttgers

Stadtrat

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Anlagen

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Beschlüsse

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Nov 7, 2017 - Innen- und Umweltausschuss - zur Kenntnis genommen

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Nov 29, 2017 - Wirtschaftsausschuss - zur Kenntnis genommen

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Jan 18, 2018 - Ratsversammlung - zur Kenntnis genommen