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ALLRIS - Drucksache

Kleine Anfrage der Ratsfraktion DIE LINKE - 1019/2017

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Beratungsfolge

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Antrag

Antrag:

 

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Sachverhalt/Begründung

Am 30. März diesen Jahres hat das Verwaltungsgericht Schleswig die Landeshauptstadt Kiel verpflichtet, einem neu zugezogenen Obdachlosen eine Wohnung zur Verfügung zu stellen (VG Schleswig, Beschluss vom 30.03.2017, 3 B 42/17). Vor diesem Hintergrund stelle ich folgende

 

Kleine Anfrage:

 

  1. Gab es seitdem weitere Klagen Obdachloser gegen die Landeshauptstadt Kiel aufgrund von nicht gewährten Hilfeleistungen? Wenn ja welche (Aktenzeichen) und mit welchem Ausgang?
  2. Von wem und in welcher Einrichtung wird jeweils über die Ablehnung von Hilfeleistungen bzw. die Rückschickung in eine Ursprunggemeinde entschieden?
  3. Werden solche Fälle von Abweisungen erfasst? Wenn ja, wie viele gab es im Jahr 2017?

 

 

 

gez. Stefan Rudauf.d.R. Florian Jansen

RatsherrFraktionsgeschäftsführer

 

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Anlagen

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Beschlüsse

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Nov 16, 2017 - Ratsversammlung - zur Kenntnis genommen