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Antrag der Verwaltung - 1040/2017
Grunddaten
- Betreff:
-
Bebauungsplan Nr. 910 „Boelckestraße Nord“ (Satzungsbeschluss)
- Status:
- öffentlich (Drucksache abgeschlossen)
- Drucksachenart:
- Antrag der Verwaltung
- Federführend:
- Stadtplanungsamt
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Bauausschuss
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Vorberatung
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Nov 2, 2017
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Erledigt
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Ratsversammlung
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Entscheidung
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Nov 16, 2017
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Antrag
Antrag:
- Die Abwägung wird entsprechend den Vorschlägen (Anlage 1) beschlossen.
- Der Bebauungsplan Nr. 910 „Boelckestraße Nord“ im Stadtteil Kiel-Holtenau für das Baugebiet Boelckestraße, Auffahrt B 503, Feldflur Groß Hasselrod und Weg Zum Wasserturm sowie die Begründung werden in der vorliegenden Fassung als Satzung beschlossen. Die Abgrenzung des Plangebietes ist der Planzeichnung zu entnehmen.
- Der Begründung (Anlage 2) wird zugestimmt.
Sachverhalt/Begründung
Begründung:
I. Räumlicher Geltungsbereich und Nutzung
Das Plangebiet liegt im Stadtteil Holtenau zwischen der Boelckestraße, der Auffahrt zur B 503, der Feldflur Groß Hasselrod und zu großen Teilen dem Weg Zum Wasserturm. Die Größe des Plangebietes beträgt ca. 9,1 ha.
Das Plangebiet wird westlich durch die Bundesstraße B 503 bzw. deren Auf-/Abfahrten zur Boelckestraße tangiert. Nördlich an das Plangebiet grenzt das Landschaftsschutzgebiet „Zwischen Heischer Tal und Schilkseer Steilküste“, das hier von mit Knicks durchzogenen landwirtschaftlichen Nutzflächen (Grünland, Acker) geprägt wird. Östlich des Plangebietes befindet sich eine große Kleingartenanlage. Im Süden wird das Plangebiet durch die Boelckestraße begrenzt.
Die Stadtteilgrenze ist nicht mit der Grenze der Ortsbeiratsbezirke deckungsgleich, sodass das Plangebiet nicht dem Ortsbeirat Holtenau, sondern weitestgehend (die Grenze zwischen den Ortsbeiratsbezirken verläuft in der Mitte der Boelckestraße) dem benachbarten Ortsbeiratsbezirk Pries/Friedrichsort angehört.
II. Planerfordernis und Ziel der Planung
Der angestrebten gewerblichen Nutzung folgend soll die Art der baulichen Nutzung entsprechend § 8 BauNVO als Gewerbegebiet festgesetzt werden.
Das Städtebauliche Konzept sieht ein zu den Rändern hin eingegrüntes Gewerbegebiet vor. Unterschiedlich große Gewerbeflächen können bei Bedarf durch Zusammenlegung größere Einheiten bilden. Die Beeinträchtigung des Landschaftsbildes wird durch Höhenbeschränkungen der Gewerbebauten gering gehalten.
In den zum Erhalt von Bäumen und Sträuchern festgesetzten Flächen sollen die vorhandenen Knickstrukturen weitgehend berücksichtigt werden. Die zum Anpflanzen und zum Erhalt von Bäumen und Sträuchern festgesetzten Flächen sowie die Flächen für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft sollen der visuellen Abschirmung zu den angrenzenden Flächen innerhalb und außerhalb des Plangebietes dienen. Die Flächen für Anpflanzungen und Maßnahmen werden als Teil der erforderlichen Ausgleichsmaßnahmen angerechnet.
III. Beteiligungsverfahren
Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden gem. § 4 Abs. 1 BauGB mit Schreiben vom 31.08.2016 an der Bauleitplanung beteiligt.
Die Öffentlichkeit wurde in der Zeit vom 05.09.2016 bis zum 16.09.2016 durch Aushang der Planung im Rathaus und durch die Unterrichtung und Erörterung in der Sitzung des Ortsbeirates Pries/Friedrichsort am 07.09.2016 frühzeitig an der Bauleitplanung beteiligt. Von Seiten der Öffentlichkeit gingen keine Stellungnahmen ein. Der Ortsbeirat Pries/Friedrichsort nahm die vorgestellte Planung zur Kenntnis.
Die im frühzeitigen Beteiligungsverfahren vorgebrachten Anregungen und Stellungnahmen sind in der Anlage 3 zur inhaltlichen Information mit einem Behandlungsvorschlag der Verwaltung zusammengefasst. Die Behandlungsvorschläge sind in den Planentwurf und in die Begründung eingeflossen.
Der Bebauungsplan Nr. 910 wurde vom Bauausschuss in seiner Sitzung am 06.07.2017 als Entwurf beschlossen und zur Auslegung bestimmt. Die öffentliche Auslegung des Planentwurfes fand in der Zeit vom 09.08.2017 bis zum 11.09.2017 statt. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden mit Schreiben vom 01.08.2017 über die öffentliche Auslegung informiert und um Stellungnahme bis zum 12.09.2017 gebeten.
Die zur öffentlichen Auslegung des Bebauungsplan-Entwurfs vorgebrachten Anregungen und Stellungnahmen der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind in der Anlage 1 mit einem Abwägungsvorschlag der Verwaltung zusammengefasst. Die Abwägungsvorschläge sind in den Planentwurf und in die Begründung eingeflossen.
Nach der öffentlichen Auslegung wurden folgende Änderungen erforderlich:
- In den textlichen Festsetzungen des Bebauungsplanes ist unter Punkt 2.1 (Gewerbelärm, Kontingentierung) für die im Nordwesten des Plangebietes gelegene Teilfläche FQ1 das Emissionskontingent am Tag von 66 dB(A)/m² auf 65 dB (A)/m² herabgesenkt worden, um den Immissionsrichtwert der TA Lärm (Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm) und den Orientierungswert der DIN 18005 (Schallschutz im Städtebau) einzuhalten.
- Ein im Bebauungsplanentwurf als Maßnahmenfläche festgesetzter Bereich im Nordwesten des Plangebietes ist als Biotopfläche nachrichtlich übernommen worden, da das arten- und strukturreiche Dauergrünland unter den gesetzlichen Biotopschutz fällt. Um eine erhöhte Abschirmung zum nördlich angrenzenden Landschaftsschutzgebiet zu erreichen, werden innerhalb dieser Biotopfläche zwei Maßnahmenflächen, die der Sukzession überlassen werden und mit je drei Bäumen bepflanzt werden, festgesetzt.
- Die Entwurfsfassung des B-Plans nahm irrtümlich einen Baum (Nr. 53 im Bestandsplan zum grünordnerischen Fachbeitrag) im westlichen Bereich der nördlichen Plangebietsabgrenzung nicht als zu erhalten auf. Dieser Baum ist im Satzungsplan nun als zu erhalten festgesetzt.
- Die Entwurfsfassung des B-Plans sah den Erhalt zweier Bäume vor (Nr. 12 und 13a im Bestandsplan zum grünordnerischen Fachbeitrag). Sie befinden sich am Nordrand der Fläche mit Bindungen für Bepflanzungen und für die Erhaltung von Bäumen, Sträuchern und sonstigen Bepflanzungen, die sich zwischen den Baufeldern 1 und 2 erstreckt. Diese Festsetzung für den Erhalt der Bäume ist aufgegeben worden, weil beide Bäume nur untergeordnete Bedeutung besitzen und ihre dauerhafte Erhaltung durch den Schutz der Kieler Baumschutzsatzung, die nach Rechtskraft des B-Plans gilt, hinreichend gewährleistet ist.
- Die Entwurfsfassung des B-Plans sah ebenso die Festsetzung von drei Bäumen vor (Nr. 33, 34 und 35 im Bestandsplan zum GOF). Sie befinden sich innerhalb der Fläche mit Bindungen für Bepflanzungen und für die Erhaltung von Bäumen, Sträuchern und sonstigen Bepflanzungen östlich des Baufeldes 6. Diese Festsetzung war eine Erhaltungsfestsetzung des vitalsten und bedeutendsten Exemplars innerhalb der jeweiligen Gruppe. Der Schutz der untergeordneten, nun nicht mehr als zu erhalten festgesetzten Bäume ist dennoch durch Baumschutzsatzung, die mit Rechtskraft des Planes für das Plangebiet gilt, hinreichend gewährleistet.
- Die Entwurfsfassung des B-Plans setzte irrtümlich einen Baum (Nr. 173 im Bestandsplan zum grünordnerischen Fachbeitrag) innerhalb einer vier Bäume zählenden Gruppe südlich der Boelckestraße im äußersten Osten als zu erhalten fest. Bei diesem Baum handelt es sich eine Sand-Birke mit Stammumfang 100 cm, die im Landschaftspflegerischen Begleitplan Boelckestraße bereits als Pflegehieb vorgesehen wurde. Sie wird daher im B-Plan nicht festgesetzt.
Eine Änderung des Entwurfs zieht grundsätzlich eine erneute öffentliche Auslegung nach sich. Werden durch die Änderung oder Ergänzung des Entwurfes des Bebauungsplanes die Grundzüge der Planung jedoch nicht berührt, kann die Einholung der Stellungnahmen auf die von der Änderung berührten Behörden beschränkt werden.
Da in diesem Fall die Änderungen lediglich eine städtische Fläche betreffen und die Änderungen die Grundzüge der Planung nicht berühren, kann von einer erneuten öffentlichen Auslegung abgesehen werden.
Weitere Einzelheiten ergeben sich aus der beigefügten Begründung mit Umweltbericht zum Bebauungsplan Nr. 910.
Der Ortsbeirat Pries/Friedrichsort erhält diese Vorlage zur Kenntnis.
gez. Doris Grondke
Stadträtin für
Stadtentwicklung und Umwelt
Anlage 1: Anregungen und Stellungnahmen zur öffentlichen Auslegung mit Abwägungsvorschlägen der Verwaltung
Anlage 2: Begründung zum Bebauungsplan Nr. 910
Anlage 3: Anregungen und Stellungnahmen zur frühzeitigen Beteiligung mit Behandlungsvorschlägen der Verwaltung (zur inhaltlichen Information)
Hinweis: Die Planzeichnung des Bebauungsplans Nr. 910 kann im Ratsinformationssystem eingesehen werden.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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288,6 kB
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2
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(wie Dokument)
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2,6 MB
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3
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(wie Dokument)
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125,3 kB
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4
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(wie Dokument)
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1,8 MB
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