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ALLRIS - Drucksache

Antrag der Verwaltung - 1041/2017

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Beratungsfolge

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Antrag

Antrag:

 

  1. Dem Sanierungskonzept - Stufe 1- für das Sommerbad Katzheide wird zugestimmt.
  2. Die Verwaltung wird beauftragt, für das Sanierungskonzept Stufe 2, Nr. 1, 2 und Stufe 3 Nr. 3 zur Weiterentwicklung des Sommerbades Katzheide eine Planung und Kostenschätzung vorzulegen.
  3. Die Verwaltung wird beauftragt, der Ratsversammlung eine Planung für die zukünftige Nutzung der im Zuge der Reduzierung des Betriebsgeländes freiwerdenden Flächen zur Entscheidung vorzulegen.
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Sachverhalt/Begründung

Begründung:

 

  1. Zusammenfassung

Die Ratsversammlung hat am 15.10.2015 beschlossen, dass das Sommerbad Katzheide erhalten bleibt (Drs. 0827/2015) und die Verwaltung u. a. beauftragt (Drs. 0828/2015):

  1.      (…)
  2.      Die Verwaltung wird beauftragt eine Kostenschätzung vorzulegen, die Auskunft darüber gibt, welche weiteren Arbeiten darüber hinaus erforderlich sind, einen Weiterbetrieb des Freibades verantwortbar (Wasserqualität, technische Sicherheit) zu realisieren.
  3.      Im von der Ratsversammlung beschlossenen Verfahren zur Öffentlichkeitsbeteiligung für die Weiterentwicklung des Sommerbades Katzheide – Drs. 0903/2014 – wird die Fragestellung des Weiterbetriebes verankert.
  4.      Gemeinsam mit den Vertretungsberechtigten und weiteren noch zu bestimmenden Akteuren soll geprüft werden, wie ein Betriebs- und Betreibermodell ausgestaltet werden kann, um den langfristigen Betrieb sicherzustellen. Dabei sollen in einem Verfahren die Sichtweisen und Vorschläge der Nutzerinnen und Nutzer sowie der Initiative „Katzheide Ja“ zum Weiterbetrieb des Freibades Katzheide aufgegriffen werden. Sowohl dem Ausschuss für Schule und Sport als auch dem Sozialausschuss ist über den Fortgang des Verfahrens regelmäßig zu berichten.

 

Der Abschlussbericht über die Öffentlichkeitsbeteiligung zur Weiterentwicklung des Sommerbades Katzheide wurde der Ratsversammlung am 16.02.2017 vorgelegt (Drs. 0081/2017).

 

 

Aus dem abgeschlossenen Beteiligungsverfahren liegen keine Ergebnisse zu einem Betriebs- und Betreibermodell vor.

 

Erste Lösungsansätze für die Sanierung und Attraktivierung hat die Verwaltung in der Geschäftlichen Mitteilung vom 01.06.2017 (Drs. 0524/2017) dargestellt und angekündigt, die skizzierte Sanierungs- und Attraktivierungsplanung kurzfristig zu konkretisieren.

 

Ein Planungsbüro wurde mit der Grundlagenermittlung/Vermessungsleistungen (Phase 1) und der Vorplanung mit Kostenschätzung (Phase 2) beauftragt.

 

Zum Haushalt 2018 ff. wurde folgende Investitionsanmeldung vorgenommen:

 

Invest-Nr.

Bezeichnung

2018

VE 2018

2019

2020

2021

4240020020

Umbau Sommerbad Katzheide

-400.000

-1.000.000

-1.000.000

0

0

 

  1. Sachverhalt

 

Die Verwaltung plant, in einem ersten Schritt das bisherige Nichtschwimmer- und Kleinkinderbecken aufzugeben sowie das Schwimmerbecken und in einem weiteren Schritt die Betriebsfläche des Sommerbades Katzheide zu verkleinern.

Die für das zukünftige Betriebsgelände des Sommerbades nicht benötigten Flächen, die in städtischem Eigentum sind, sind grundsätzlich für den Sport- und Begegnungspark vorgesehen.

 

Das zur Beschlussfassung anstehende und nachstehend beschriebene Sanierungskonzept

Stufe 1- umfasst zunächst die Sanierung und Neugestaltung des Schwimmerbeckens mit Integration eines neuen Nichtschwimmerbeckens sowie die Stilllegung des Kleinkinderbeckens.

Die Reihenfolge stellt eine vorläufige Priorisierung der Verwaltung dar.

Insbesondere unter Berücksichtigung der Haushaltssituation plant die Verwaltung die sukzessive Umsetzung weiterer Sanierungs- und Attraktivierungsmaßnahmen, die in den Stufen 2 und 3 umgesetzt werden könnten.

 

Sanierungskonzept:

Stufe 1

1.   Sanierung des Schwimmerbeckens durch ein Edelstahlbecken:

6 Bahnen á 25 m, 2 Bahnen à 50 m, Strand / Badezone von 0 bis 1,35 m Tiefe vgl. Anlage 1.

2.   Abbruch des Kleinkinder- und des Nichtschwimmerbeckens

3.   Weitestgehende Nutzung der bisherigen Technik.

 

Die Sanierung des Schwimmerbeckens kann bis zu Beginn der Badesaison 2019 abgeschlossen werden.

 

Es liegt eine Grundlagenermittlung und Kostenschätzung vom 28.09.2017 der Fa. Bornholdt Ingenieure GmbH vor, wonach die gemäß Nr. 1 beschriebene Sanierung 1.516.000 € kostet.

 

Weitere Kosten in Höhe von 184.000,00 € netto entstehen bei einem Rückbau des Nichtschwimmerbeckens.

Es wird geprüft, ob der Rückbau und die dadurch mögliche Anbindung an den Sport- und Begegnungspark dem Grunde nach aus Mitteln der Sozialen Stadt finanziert werden können.

 

Fördermittel für die energetische Sanierung aus dem innerstädtischen Contracting werden beantragt. Eine andere Förderung durch Bund und/oder Land ist z. Zt. nicht möglich. Bis zum Beschluss des Haushalts 2018 ff. wird die Verwaltung Fördermöglichkeiten prüfen und ggf. eine Nachmeldung vornehmen.

 

Der Sachverständige weist auf folgende Risiken hin:

Aufgrund nicht in ausreichender Detaillierung vorliegender Erkenntnisse über den tatsächlich vorhandenen Bodenaufbau bestehen Risiken bei der Verfüllung von aufgegebenen Becken(-teilen). Zum Ausschluss dieser Risiken bedarf es einer weiterführenden Bodenuntersuchung.

 

Durch die Umsetzung der Maßnahmen der Stufe 1 können ab der Saison 2019 folgende Ziele erreicht werden:

  • Dauerhafter Weiterbetrieb des Sommerbades Katzheide
  • Bedarfsorientierte Sanierung, Attraktivierung des Schwimmerbeckens durch Anpassung der Betriebsfläche, -größe
  • Wirtschaftlicherer Betrieb durch Reduzierung der Wassermenge um rd. 60 %, was niedrigere Betriebskosten für Heizung, Wasser und Strom bewirkt. Darüber hinaus wird auch die Menge des benötigten Fachpersonals im Vergleich zum Ist-Zustand reduziert, da die zu beaufsichtigenden Flächen deutlich geringer ausfallen.

 

Stufe 2

  1. Erhalt der Liegewiesen, transpondergesteuerter Ein- und Auslass in den Sport- und Begegnungspark, Betriebsfläche reduzieren, Freibadfläche neu einzäunen
  2. Abbruch der Altgebäude und Verlagerung auf die neue Betriebsfläche (z. B. Containerlösung)
  3. Wasserrutsche.

Wie bereits in der Geschäftlichen Mitteilung vom 01.06.2016 (Drs. 0524/2017) erwähnt, könnten mit der Umsetzung dieser Planung die im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung von den Kindern und Jugendlichen erarbeiteten Vorschläge nahezu vollständig umgesetzt und der Erhalt der Freibadnutzung gesichert werden.

 

Stufe 3

  1. Kleinkinderbecken
  2. Traglufthalle für längere Betriebszeiten durch die Reduzierung von Witterungseinflüssen
  3. Prüfung von weiteren energetische Maßnahmen: Beckenabdeckung, Solarthermie.

Eine Traglufthalle stellt eine kostengünstige Lösung dar, die insbesondere Vereine und Schulen außerhalb der Freibadsaison nutzen können. Im Freibad Neumünster wurde eine Traglufthalle viele Jahre erfolgreich betrieben.

Eine wachsende Nachfrage entsteht außerdem durch Kommunen aus dem Umland, für die ein konkretes Angebot unterbreitet werden könnte.

Die Grundlagenermittlung und Kostenschätzung der Fa. Bornholdt vom 28.09.2017 enthält Aussagen zu einer Solarabsorberanlage. Bei einer künftigen Beckengröße von ca. 1000 m2 wäre eine gleich große Solarabsorberfläche notwendig, deren Kosten sich auf ca. 300.000 – 350.000 € netto belaufen würde.

 

 

Die Fa. Bornholdt wird demnächst die o. g. Planung vom 28.09.2017 ergänzen um die Optionen Wasserrutsche (Stufe 2, Nr. 3), Kleinkinderbecken (Stufe 3, Nr. 1) Traglufthalle (Stufe 3, Nr. 2), worüber die Verwaltung berichten wird.

Planungsaufträge sind insbesondere noch notwendig für die Maßnahmen der Stufe 2, Nr. 1 und 2.

 

 

Sport- und Begegnungspark Gaarden

 

Die frei werdende Betriebsfläche des Sommerbades soll Bestandteil des Sport- und Begegnungsparks und nach den Vorgaben aus dem Sportpark-Gestaltungshandbuch für Spiel, Sport und Begegnung hergerichtet werden.

In die Planung sollen neben neuen Wegeverbindungen auch die Verlegung des Minigolfplatzes und die Schaffung von Parkmöglichkeiten sowie ein Kiosk einfließen.

 

 

 

 

 

 

Gerwin Stöcken

Stadtrat

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Anlagen

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Beschlüsse

Erweitern

Nov 9, 2017 - Ausschuss für Schule und Sport - ungeändert beschlossen

Erweitern

Nov 16, 2017 - Ratsversammlung - ungeändert beschlossen