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Interfraktioneller Antrag - 1055/2017
Grunddaten
- Betreff:
-
Vorbereitung einer weiteren Direktvergabe der ÖPNV-Verkehrsleistung
- Status:
- öffentlich (Drucksache abgeschlossen)
- Drucksachenart:
- Interfraktioneller Antrag
- Federführend:
- SPD-Ratsfraktion
- Beteiligt:
- Ratsfraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN; SSW-Ratsfraktion; FDP-Ratsfraktion; CDU-Ratsfraktion; Ratsfraktion DIE LINKE
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Ratsversammlung
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Entscheidung
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Nov 16, 2017
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Antrag
Antrag:
In Vorbereitung der Direktvergabe zur Sicherung der kommunalen Daseinsvorsorge bzgl. eines leistungsfähigen ÖPNV in Kiel stellen wir folgenden Antrag:
Die Verwaltung wird basierend auf den Beschluss zur Erstellung des 5. Regionalen Nahverkehrsplanes (Drs. 0357/2017 vom 10.04.2017) aufgefordert, den weiteren Weg zur erneuten Direktvergabe eines öffentlichen Dienstleistungsauftrags für Personenverkehrsleistungen im Gebiet der Landeshauptstadt Kiel (derzeit „Verkehrsvertrag“) an die KVG Kieler Verkehrsgesellschaft mbH für weitere 10 Jahre ab dem 01.01.2021 vorzubereiten.
Dazu zählt insbesondere:
- Erstellen und Veröffentlichen der entsprechenden Vorabbekanntmachung der geplanten Erteilung eines öffentlichen Dienstleistungsauftrags im Wege einer Direktvergabe gem. Art. 5 Abs. 2 der EG VO 1370/2007.
- Festlegung der Rahmenbedingungen, unter denen der ÖPNV im Gebiet der Landeshauptstadt Kiel einschließlich abgehender Linien i. S. v. Art. 5 Abs. 2 VO (EG) Nr. 1370/2007 zu erbringen ist. Sie sollen dabei nicht hinter den bisherigen Anforderungen an Verkehrsleistungen, Verkehrsqualität, Standards der Barrierefreiheit und Umweltstandards (vergl. 4. RNVP und laufender Verkehrsvertrag) zurückbleiben.
Bei der Erstellung des RNVP und der Vorabbekanntmachung sind, soweit es geboten und rechtlich zulässig ist, sämtliche Bestandteile und Komponenten des künftig geforderten Leistungs- und Qualitätsportfolios, der einzuhaltenden Umweltstandards sowie die bestumfängliche Realisierung der organisatorischen Unternehmenspflichten zum Erhalt eines bestmöglichen Sicherheitsstandards dabei explizit und im Detail zu erwähnen und zu beschreiben.
- Überprüfung und Vorbereitung weiterer notwendiger Einzelbeschlüsse zu Qualitäts- und Leistungsstandards.
Sachverhalt/Begründung
Begründung:
Der ÖPNV gehört wie Energie- und Wasserversorgung zu den wichtigen Eckpfeilern der Daseinsvorsorge. Klimaschutzvorhaben, Masterpläne usw. können derzeit mit dem städtischen Unternehmen KVG in enger Zusammenarbeit von Selbstverwaltung, Ämtern und Aufgabenträger/Gesellschafter bestens umgesetzt werden. Der direkte Einfluss der Stadt auf die KVG ist Garant für die Erfüllung strategischer Zielsetzungen der LHK. Die Tätigkeit des Unternehmens ist für die LHK und die politischen Mandatsträger voll transparent: Wirtschaftspläne, Jahresabschlüsse, größere Investitionsvorhaben werden dem Aufsichtsrat der Gesellschaft und dem Gesellschafter vorgelegt. Zu wichtigen ÖPNV-Themen wird im Wirtschaftsausschuss und zu gesellschaftsrechtlichen und finanziellen Fragen im Hauptausschuss berichtet. Die Leistungen für die Kieler Bürger und Bürgerinnen werden in Zusammenarbeit mit dem Aufgabenträger stetig verbessert. Daraus ergibt sich das große Interesse der Selbstverwaltung und der LHK als Gesellschafterin und ÖPNV-Aufgabenträgerin mit der KVG, die man viele Jahre als verlässliches Unternehmen kennt, auch nach der Beendigung des bestehenden Verkehrsvertrages weiter zu arbeiten. Es ist erklärtes Ziel, die ÖPNV-Verkehrsleistungen in Kiel in einer erneuten Direktvergabe, die aufgrund der vorhandenen Rahmenbedingungen auch möglich ist, wieder an die KVG ab 01.01.2021 zu vergeben.
Die Landeshauptstadt Kiel spricht sich in ihrer Funktion als Aufgabenträger für den kommunalen ÖPNV eindeutig für die Ziele aus, die derzeit im Hinblick auf eine notwendige Präzisierung des Personenbeförderungsgesetzes (PBefG) zugrunde gelegt werden, und dokumentiert hiermit die Notwendigkeit der Wahrnehmung ihrer Gestaltungsrechte gem. der VO EG 1370/2007:
a) Sicherung tariflicher Standards;
b) Absicherung der im jeweils geltenden Regionalen Nahverkehrsplan (RNVP) der Landeshauptstadt Kiel definierten Leistungs-, Qualitäts-, Umwelt- und Sicherheitsstandards.
Die Landeshauptstadt Kiel verfolgt die erneute Direktvergabe des öffentlichen Dienstleistungsauftrags für öffentliche Personenbeförderungsleistungen in ihrem Stadtgebiet an die KVG, weil insbesondere die flexiblen Gestaltungs- und Einflussmöglichkeiten des Aufgabenträgers auf den ÖPNV während des gesamten Beauftragungszeitraums erhalten bleiben müssen. Auch sollte das Gesamtsystem in dieser Form des Zusammenwirkens bei der Verkehrsgestaltung und der zu begrüßenden sozialen Arbeitnehmerentlohnung nach dem in Schleswig-Holstein geltenden Spartentarifvertrag Bestand behalten.
Die EG VO 1370/2007 ermöglicht es kommunalen Gebietskörperschaften, die Leistungserbringung mit öffentlichem Personennahverkehr an ein eigenes Verkehrsunternehmen im Rahmen eines öffentlichen Dienstleistungsauftrags direkt zu delegieren. Die vorausgesetzten Bedingungen hierfür werden seitens der KVG vollumfänglich erfüllt.
Für die Vorbereitung einer erneuten Direktvergabe wurde durch die Zustimmung der Ratsversammlung zur Erstellung des 5. Regionalen Nahverkehrsplanes (Drs. 0357/2017 vom 10.04.2017) die Grundlage geschaffen. In einem nächsten wichtigen Schritt soll die entsprechende Vorabbekanntmachung erstellt und veröffentlicht werden.
Bei der Erstellung des 5. RNVP und der Vorabbekanntmachung sind nachfolgende Prämissen von Bedeutung:
Es ist zu prüfen, inwieweit die notwendigen und von der Landeshauptstadt Kiel gewünschten Entwicklungen des Verkehrsangebots, welche erforderlich sind, um insbesondere ein nachfragegerechtes, zuverlässiges, umweltfreundliches, nachhaltiges und zukunftssicheres Niveau der öffentlichen Personenbeförderungsleistungen zu erreichen, in den RNVP und die Vorabbekanntmachung aufgenommen werden können.
Dazu zählen beispielsweise und im Besonderen:
- Schließen von Angebotslücken (z.B. Nachtbusnetz; Angebot Sonntags),
- Konkretisierung des Konzeptes zur Umsetzung der E-Mobilität im ÖPNV,
- Infrastrukturelle Maßnahmen zum Einsatz weiterer und größerer Buskapazitäten,
- Ausweitung der ÖPNV-Leistung aufgrund der sich erhöhenden Nachfrage (quantitativ und qualitativ)
- weiteres Herstellen von Barrierefreiheit,
- Ausbau des Vertriebsnetzes in Zusammenarbeit mit NAH.SH und den Partnerunternehmen (z.B. stationäre Fahrscheinautomaten; E-Ticketing; Fahrgastinformationssysteme etc.),
- zudem sind in dem 5. RNVP für den ÖPNV umsetzungswürdige Weiterentwicklungen aufzunehmen, die sich aus den derzeit laufenden Studien zur Mobilität in und um die Landeshauptstadt Kiel ergeben.
Es ist weiterhin zu prüfen, inwieweit das bestehende Fahrplanangebot (ausgewiesen im derzeitigen Fahrplantaschenbuch, ergänzt um Linienverstärker, Mehrleistungen zu Großveranstaltungen, zusätzliche Fahrleistungen, die aufgrund von Störungen im Liniennetz erforderlich werden etc.) als Mindeststandard definiert, der weitere Leistungsausbau hervorgehoben und die Landeshauptstadt Kiel als Aufgabenträgerin für den ÖPNV die vorstehend beschriebenen Leistungserweiterungen und Qualitätsverbesserungen als wesentliche Bestandteile des Standards „ausreichende Verkehrsbedienung“ definieren und hierin inkludieren kann.
Dies vorweggenommen, soll es Ziel sein, bei sich abzeichnendem Bedarf, der letztlich durch den Aufgabenträger festzustellen ist, größere Fahrzeuge einzusetzen und ggfs. Linienweg-änderungen zum Zwecke der Realisierung von einzelnen ÖPNV-Trassen vorzunehmen. Oberstes Ziel ist die Nachfrageangemessenheit des öffentlichen Stadtverkehrs in Kiel.
In der Vorabbekanntmachung sind zudem Aspekte aufzunehmen, die nicht unmittelbar Eingang in den RNVP finden können wie die Festlegung auf Mindest-Sozialstandards, Regelungen zu etwaigen Betriebsübergängen etc. Im Vorwege ist jedoch zu prüfen, ob diese Aspekte nicht bereits auch in dem 5. RNVP Eingang finden können. Zu prüfen ist dabei im Besonderen, ob die arbeitsrechtlich verpflichtende Anwendung des TV-N SH nicht bereits im RNVP für jedes Unternehmen, das maßgeblich im Kieler Stadtverkehr im „Netz Kiel“ öffentliche Personenbeförderungsleistungen erbringt (derzeit KVG), verbindlich vorgeschrieben werden kann.
Können die vorgenannten Prämissen in den RNVP und die Vorabbekanntmachung nach ihrer Prüfung ihren Eingang finden, so sind sie zu berücksichtigen.
Aufgrund der hohen Anforderungen an den Klima- und Umweltschutz wird und muss sich u.a. der ÖPNV in Kiel verändern und ausgebaut werden. Der Umstieg auf E-Mobilität innerhalb der Busflotte ist dabei eine wichtige Aufgabe. Hinzu kommt, dass Kiel als wachsende Stadt große Herausforderungen an den ÖPNV stellt. Die ÖPNV-Leistungen sind aufgrund der erhöhten Nachfrage sowohl qualitativ als auch quantitativ auszuweiten, dabei ist ein besonderes Augenmerk auf die Einhaltung der Qualitäts- und Sozialstandards innerhalb der LH Kiel zu legen. Dafür und auch für die Vorhaben zur Herstellung einer umfassenden Barrierefreiheit im ÖPNV müssen die entsprechenden Gelder bereitgestellt werden. Hierfür sind die notwendigen Beschlussfassungen vorzubereiten. Gleichzeitig soll die Verwaltung in Zusammenarbeit mit der Kommunalpolitik all ihre Möglichkeiten nutzen, auf eine bundesweite Änderung des PBefG hinzuwirken.
Die erneute Direktvergabe eines öffentlichen Dienstleistungsauftrags an die KVG ist erklärter Wille der Ratsversammlung der Landeshauptstadt Kiel zur Wahrnehmung der Verantwortung für die Gestaltung des ÖPNV in Kiel durch die Landeshauptstadt Kiel und wird mit diesem Antrag noch einmal bekräftigt.
gez. Ratsherr Achim Heinrichsf.d.R.
gez. Ratsherr Benjamin Raschke
gez. Ratsfrau Lisa Yılmaz
SPD-Ratsfraktion
gez. Ratsfrau Sigrid Schröterf.d.R.
gez. Ratsfrau Elisabeth Pier
CDU-Ratsfraktion
gez. Ratsherr Lutz Oschmannf.d.R.
Ratsfraktion Bündnis 90/Die Grünen
gez. Ratsherr Marcel Schmidtf.d.R.
gez. Ratsfrau Christina Musculus-Stahnkef.d.R.
FDP-Ratsfraktion
gez. RatsherrHeinz Wieserf.d.R.
Ratsfraktion Die Linke
