Infosystem Kommunalpolitik
Interfraktioneller Antrag - 1079/2017
Grunddaten
- Betreff:
-
Neuanfang in der Kieler Flächenpolitik: Mehr Einfluss auf die Wohnbauentwicklung der Stadt!
- Status:
- öffentlich (Drucksache abgeschlossen)
- Drucksachenart:
- Interfraktioneller Antrag
- Federführend:
- Ratsfraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
---|---|---|---|---|
●
Erledigt
|
|
Ratsversammlung
|
Entscheidung
|
|
|
Nov 16, 2017
| |||
●
Erledigt
|
|
Bauausschuss
|
Entscheidung
|
|
|
Dec 7, 2017
|
Antrag
Antrag:
Ganz gleich, ob Mietspiegel, Sozialbericht oder aktueller Wohnungsmarkt – in Kiel wird es immer schwerer, bezahlbaren Wohnraum zu finden. Wenn die Landeshauptstadt Einfluss auf die Wohnbauentwicklung zurück gewinnen will, benötigt sie deutlich mehr Flächen. Folgende Ansatzpunkte werden dabei helfen:
- Die Verwaltung wird gebeten, bei Verkäufen von städtischen Grundstücken und Immobilien ein Wiederkaufsrecht zu verankern.
- Die Zuständigkeit für die Entscheidung zur Nichtausübung von Vorkaufsrechten bei Grundstücken wird an den Finanz- und Bauausschuss zurückübertragen. Um die Entscheidungsfindung der Selbstverwaltung nicht unnötig zu belasten, wird die Verwaltung gebeten, eine gebietsweise Zuordnung und städteplanerische Bewertung der Grundstücke und Immobilien darzustellen. Um den Verwaltungsaufwand angemessen gering zu halten, wird die Verwaltung gebeten, einen Verfahrensvorschlag bis zum 30.3.2018 dem Bauausschuss vorzulegen.
- Die Verwaltung wird gebeten, mit dem Land darüber zu verhandeln, dass Grundstückskäufe als Investitionen außerhalb des jeweiligen Investitionsdeckels getätigt werden dürfen. Denn Grundstücke als unverzehrbares Eigentum unterliegen bis auf den Verwaltungs- und Zinsaufwand keiner Abschreibung und behalten damit ihren Wert. Dem Finanz- und dem Bauausschuss ist über diese Verhandlungen zu berichten.
- Wenn für die Umsetzung der Punkte 1. bis 3. zusätzliches Personal benötigt wird, dann wird die Verwaltung gebeten, entsprechende Stellen zu schaffen. Zusätzlich wird die Verwaltung gebeten, für eine angemessene Ausstattung der Grundstücks- und Immobilienetats zu sorgen und dies im nächsten Nachtragshaushalt darzustellen.
Sachverhalt/Begründung
Begründung:
In Kiel wird es für Menschen mit kleinen und selbst mittleren Einkommen immer schwieriger, angemessenen Wohnraum zu bezahlbaren Preisen zu finden. Die europäische Zinspolitik mit ihren Folgen hat dafür gesorgt, dass die Nachfrage nach Immobilien explodiert ist. Damit einhergehen ständig steigende Mieten. Mietpreisanstiege deutscher Großstädte belegen nach dem Brexit europaweite Spitzenplätze.
Auch wenn die Kieler Mieten noch nicht das Niveau Münchens, Frankfurts oder Hamburgs erreicht haben, ist auch dieser Immobilienmarkt in diesen Sog geraten. Besonders hart getroffen sind Menschen mit kleinen Einkommen, und auch die Studierenden sind Leid tragend. Bezahlbare Mieten und Immobilienpreise sind aber auch für den Wirtschaftsstandort von großer Bedeutung. Wer Fachkräfte nach Kiel lotsen will, hat es ungleich schwerer ohne adäquates Immobilienangebot. Bezahlbare Mieten sind ein Standortfaktor erster Güte.
Beim Wohnungsneubau lässt sich derzeit ein gesunder Mix nur dann sicherstellen, wenn Kommunen in den Besitz von Flächen kommen, auf denen sie die Bebauung stärker steuern können. Um eine zielgerichtete und sinnvolle Stadtplanung auch in Zukunft zu gewährleisten und Generationengerechtigkeit herzustellen, ist es nötig, dass die Kommune wieder verstärkt in den Besitz eigener Grundstücke kommt. Zudem bietet dieses Vorgehen die Chance, Spekulationsgeschäften auf Kosten einer nachhaltigen Stadtentwicklung vorzubeugen.
Darum haben sich große Kommunen wie Hamburg oder München zum Teil schon seit Jahrzehnten ein qualifiziertes Wiederkaufsrecht gesichert. Das soll übermäßigen Spekulationsgewinnen aus Geschäften mit Grundstücken vorbeugen, die zuvor im städtischen Besitz gewesen sind. Solange ein Investor das Grundstück sinnvoll nutzt und nicht zu Spekulationszwecken missbraucht, kann er selbstverständlich den Gewinn aus Verpachtung und Vermietung ziehen. Sollte es jedoch zum Verkauf kommen, so besitzt die Stadt das Recht, die Immobilien zum Abschreibewert zu übernehmen. Das kann Spekulationen und unmäßigen Preisentwicklungen auf dem Immobilienmarkt vorbeugen. Ein Inflationsausgleich ist dabei zu beachten.
Es hat sich in den vergangenen zehn Jahren gezeigt, dass der Verzicht auf das Vorkaufsrecht von Grundstücken und Immobilien wichtige Entwicklungen der Landeshauptstadt Kiel be- und verhindert hat. Beispielhaft seien hier der Übergang nach Gaarden und die „Krim“ genannt. Darum hat die Ratsversammlung im Februar 2017 beschlossen, den Generalverzicht auf das gesetzliche Vorkaufsrecht beim Grundstücksverkehr zu widerrufen. Die Entscheidungen über die Ausübung des Vorkaufsrechtes im Grundstücksverkehr dem Bau- und Finanzausschuss zur Abstimmung vorzulegen, dient der Stärkung der demokratischen Legitimation des Verwaltungshandelns.
Gez. Ratsherr André Wilkensf.d.R.
SPD-Ratsfraktion
gez. Ratsherr Arne Langnißf.d.R
Ratsfraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
gez. Ratsherr Marcel Schmidtf.d.R.
SSW-Ratsfraktion