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ALLRIS - Drucksache

Antrag der Verwaltung - 1086/2017

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Beratungsfolge

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Antrag

Antrag:

 

Im dem Stadtteil Kiel-Holtenau wird für das Gebiet des dlichen Teilbereichs des Flughafengendes, das rdlich an das Kleingartengelände Hirthstraße/Eekbrook angrenzt, die 40. Änderung des Flächennutzungsplanes (Fassung 2000)Wohngebiet Flughafen Süd aufgestellt.

 

Der Bereich ist im beigefügten Übersichtsplan (Anlage 1) gekennzeichnet.

 

 

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Sachverhalt/Begründung

Begründung:

 

I. Räumlicher Geltungsbereich und bestehende Nutzungen

Das ca. 12 ha große Gebiet im Kieler Stadtteil Holtenau befindet sich auf demdlichen Be­reich des Flughafengeländes und grenzt rdlich an das Kleingartengelände Hirth­straße/Eekbrook an. Der Geltungsbereich der 40. Änderung des Flächennutzungsplans um­fasst einen Teil der südlichen Rollbahn (Taxiway) des Flughafens.

 

dlich der Rollbahn befinden sich mehrere Gebäude, unter denen sich ein nicht mehr betriebe­ner Tower und eine Trafostation befinden. Mehrere Hallen dienen u. a. zur Gerätelagerung und zum Abstellen von Flugzeugen einer Motorfluggruppe.

 

Beiderseits der Rollbahn befindet sich eine asphaltierte Vorfeldfläche zum Parken von Fluggeräten. Die Freiflächen sind weitgehend (bis auf wenige Büsche und Bäume im südlichen Randbereich) mit Rasen begrünt. Südlich an den Geltungsbereich schließt sich nur von einer schmalen Kleingartenanlage getrennt die Wohnbebauung des Stadtteiles Holtenau an.

 

II. Planerfordernis und Ziel der Planung

Der gültige Flächennutzungsplan Fassung 2000 stellt die Plangebietsfläche als „Flächen für den Luftverkehr dar. Auch im Landschaftsplan der Landeshauptstadt Kiel ist eine „Fläche für den Luftverkehr“ dargestellt.

 

Mit der 40. Änderung des Flächennutzungsplanes sollen auf der Ebene der vorbereitenden Bauleitplanung die planungsrechtlichen Voraussetzungen für Wohnbauflächen geschaffen werden.

 

III. Planerische Ausgangssituation und weitere Rahmenbedingungen

Der Landesentwicklungsplan (LEP 2001) stellt in seiner Karte einen Flugplatz dar und benennt im Textteil das Ziel, dass der Verkehrslandeplatz mit regionaler Bedeutung in den Regionalplänen darzustellen ist.

 

Im Regionalplan für den Planungsraum III (Fortschreibung 2000) befindet sich der Planbereich innerhalb des baulich zusammenhängenden Siedlungsgebietes der Landeshauptstadt Kiel als Oberzentrum. Die Fläche ist als Flughafen mit dazugehörigem Bauschutzbereich dargestellt. Der aktuell gültige Regionalplan sieht einen Regionalflughafen vor (Ziff. 7.2.6). Der Regionalplan befindet sich derzeit in Fortschreibung.

 

Weitere im Zusammenhang stehende Untersuchungen und Beschlüsse r die Fläche der 40. Änderung des Flächennutzungsplanes (nicht abschließend):

-          Das Integrierte StadtTEILentwicklungskonzept (Drs. 0892/2015) führt die Entwicklung von Wohnbaubauflächen auf dem südlichen Flughafengelände auf.

-          Die Rahmenplanung Airpark Kiel (Drs. 0457/2012) sieht eine potentielle Entwicklungsfläche (Wohngebiet) vor.

-          Der Beschluss der Ratsversammlung zum dauerhaften Erhalt des Flughafens Holtenau (Drs. 0095/2017) sieht u. a. die Planung eines Wohngebietes im Süden des Flughafenareals

– dem Wohnbauflächenatlas entsprechend – vor.

-          Aus der Machbarkeitsstudie zur 2. Erschließung von Holtenau Ost (Drs. 0385/2017) geht hervor, dass im Plangebiet die Vorzugsvariante der zweiten Anbindung/Erschließung von Holtenau Ost nördlich eines möglichen neuen Wohngebietes verläuft.

 

IV. Weiteres Verfahren

Gemäß § 2 Abs. 4 BauGB wird eine Umweltprüfung durchgeführt, in der die voraussichtlichen Umweltauswirkungen der Planung ermittelt, beschrieben und bewertet werden. Das Ergebnis ist dem Umweltbericht zu entnehmen, der Bestandteil der Planbegründung wird.

 

In einem Parallelverfahren wird der Bebauungsplanes Nr. 1026 „Wohngebiet Flughafen Süd aufgestellt.

 

Die Öffentlichkeit wird gemäß § 3 Abs. 1 BauGB frühzeitig an der Bauleitplanung beteiligt.

Der Ortsbeirat Holtenau erhält die Vorlage zur Kenntnis.

 

 

gez. Doris Grondke

Stadträtin für

Stadtentwicklung und Umwelt

 

 

Anlage 1: Übersichtsplan

 

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Anlagen

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Beschlüsse

Erweitern

Dec 7, 2017 - Bauausschuss - ungeändert beschlossen

Erweitern

Jan 18, 2018 - Ratsversammlung - ungeändert beschlossen