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Antrag der Verwaltung - 1086/2017
Grunddaten
- Betreff:
-
40. Änderung des Flächennutzungsplanes - Fassung 2000 - „Wohngebiet Flughafen Süd“ (Aufstellungsbeschluss)
- Status:
- öffentlich (Drucksache abgeschlossen)
- Drucksachenart:
- Antrag der Verwaltung
- Federführend:
- Stadtplanungsamt
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Bauausschuss
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Vorberatung
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Dec 7, 2017
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Erledigt
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Ratsversammlung
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Entscheidung
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Jan 18, 2018
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Antrag
Antrag:
Im dem Stadtteil Kiel-Holtenau wird für das Gebiet des südlichen Teilbereichs des Flughafengeländes, das nördlich an das Kleingartengelände Hirthstraße/Eekbrook angrenzt, die 40. Änderung des Flächennutzungsplanes (Fassung 2000) „Wohngebiet Flughafen Süd“ aufgestellt.
Der Bereich ist im beigefügten Übersichtsplan (Anlage 1) gekennzeichnet.
Sachverhalt/Begründung
Begründung:
I. Räumlicher Geltungsbereich und bestehende Nutzungen
Das ca. 12 ha große Gebiet im Kieler Stadtteil Holtenau befindet sich auf dem südlichen Bereich des Flughafengeländes und grenzt nördlich an das Kleingartengelände Hirthstraße/Eekbrook an. Der Geltungsbereich der 40. Änderung des Flächennutzungsplans umfasst einen Teil der südlichen Rollbahn (Taxiway) des Flughafens.
Südlich der Rollbahn befinden sich mehrere Gebäude, unter denen sich ein nicht mehr betriebener Tower und eine Trafostation befinden. Mehrere Hallen dienen u. a. zur Gerätelagerung und zum Abstellen von Flugzeugen einer Motorfluggruppe.
Beiderseits der Rollbahn befindet sich eine asphaltierte Vorfeldfläche zum Parken von Fluggeräten. Die Freiflächen sind weitgehend (bis auf wenige Büsche und Bäume im südlichen Randbereich) mit Rasen begrünt. Südlich an den Geltungsbereich schließt sich – nur von einer schmalen Kleingartenanlage getrennt – die Wohnbebauung des Stadtteiles Holtenau an.
II. Planerfordernis und Ziel der Planung
Der gültige Flächennutzungsplan Fassung 2000 stellt die Plangebietsfläche als „Flächen für den Luftverkehr“ dar. Auch im Landschaftsplan der Landeshauptstadt Kiel ist eine „Fläche für den Luftverkehr“ dargestellt.
Mit der 40. Änderung des Flächennutzungsplanes sollen auf der Ebene der vorbereitenden Bauleitplanung die planungsrechtlichen Voraussetzungen für Wohnbauflächen geschaffen werden.
III. Planerische Ausgangssituation und weitere Rahmenbedingungen
Der Landesentwicklungsplan (LEP 2001) stellt in seiner Karte einen Flugplatz dar und benennt im Textteil das Ziel, dass der Verkehrslandeplatz mit regionaler Bedeutung in den Regionalplänen darzustellen ist.
Im Regionalplan für den Planungsraum III (Fortschreibung 2000) befindet sich der Planbereich innerhalb des baulich zusammenhängenden Siedlungsgebietes der Landeshauptstadt Kiel als Oberzentrum. Die Fläche ist als Flughafen mit dazugehörigem Bauschutzbereich dargestellt. Der aktuell gültige Regionalplan sieht einen Regionalflughafen vor (Ziff. 7.2.6). Der Regionalplan befindet sich derzeit in Fortschreibung.
Weitere im Zusammenhang stehende Untersuchungen und Beschlüsse für die Fläche der 40. Änderung des Flächennutzungsplanes (nicht abschließend):
- Das Integrierte StadtTEILentwicklungskonzept (Drs. 0892/2015) führt die Entwicklung von Wohnbaubauflächen auf dem südlichen Flughafengelände auf.
- Die Rahmenplanung Airpark Kiel (Drs. 0457/2012) sieht eine potentielle Entwicklungsfläche (Wohngebiet) vor.
- Der Beschluss der Ratsversammlung zum dauerhaften Erhalt des Flughafens Holtenau (Drs. 0095/2017) sieht u. a. die Planung eines Wohngebietes im Süden des Flughafenareals
– dem Wohnbauflächenatlas entsprechend – vor.
- Aus der Machbarkeitsstudie zur 2. Erschließung von Holtenau Ost (Drs. 0385/2017) geht hervor, dass im Plangebiet die Vorzugsvariante der zweiten Anbindung/Erschließung von Holtenau Ost nördlich eines möglichen neuen Wohngebietes verläuft.
IV. Weiteres Verfahren
Gemäß § 2 Abs. 4 BauGB wird eine Umweltprüfung durchgeführt, in der die voraussichtlichen Umweltauswirkungen der Planung ermittelt, beschrieben und bewertet werden. Das Ergebnis ist dem Umweltbericht zu entnehmen, der Bestandteil der Planbegründung wird.
In einem Parallelverfahren wird der Bebauungsplanes Nr. 1026 „Wohngebiet Flughafen Süd“ aufgestellt.
Die Öffentlichkeit wird gemäß § 3 Abs. 1 BauGB frühzeitig an der Bauleitplanung beteiligt.
Der Ortsbeirat Holtenau erhält die Vorlage zur Kenntnis.
gez. Doris Grondke
Stadträtin für
Stadtentwicklung und Umwelt
Anlage 1: Übersichtsplan
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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278,8 kB
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