Infosystem Kommunalpolitik
Antrag der Verwaltung - 1119/2017
Grunddaten
- Betreff:
-
Outdoor-Fitnesspark Kiel
- Status:
- öffentlich (Drucksache abgeschlossen)
- Drucksachenart:
- Antrag der Verwaltung
- Federführend:
- Amt für Kinder- und Jugendeinrichtungen
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Jugendhilfeausschuss
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Vorberatung
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Nov 30, 2017
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Erledigt
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Finanzausschuss
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Vorberatung
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Dec 5, 2017
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Erledigt
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Ausschuss für Schule und Sport
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Vorberatung
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Dec 13, 2017
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Erledigt
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Ratsversammlung
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Entscheidung
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Dec 14, 2017
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Antrag
Antrag:
1.Der Annahme eines Sponsorings in Höhe von 67.000,00 € der Firma Intersport für den Bau einer Outdoor-Fitnessanlage auf der sogenannten „Katholikenwiese“ in der Forstbaumschule wird gemäß § 76 (4) der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein (GO) zugestimmt.
2.Die Verwaltung wird ermächtigt, einen entsprechenden Vertrag mit Firma Intersport zu schließen.
Sachverhalt/Begründung
Begründung:
Mit dieser Geschäftlichen Mitteilung (Drs. 0791/2017) wurde die Idee sowie die Planung für den Bau einer Outdoor-Fitnessanlage in der Forstbaumschule vorgestellt.
Zwischenzeitlich wurden Genehmigungsanträge bei der Unteren Naturschutzbehörde und der Unteren Denkmalschutzbehörde gestellt; beide Anträge befinden sich noch im Genehmigungsverfahren. Ein Vertragsentwurf zum Sponsoring liegt vor; dieser ist mit dem Rechtsamt sowie dem Amt für Finanzwirtschaft abgestimmt. Eine abschließende Stellungnahme des Rechnungsprüfungsamtes steht noch aus.
Der Sponsor, Firma Intersport, erwartet die Fertigstellung der Anlage bis 01.05.2018, um die Frequentierung der Anlage bzw. die Annahme der Anlage durch die Kieler Bevölkerung über die Saison 2018 verfolgen zu können.
Der vom Land Schleswig-Holstein genehmigte Zuschuss in Höhe von 25.000,00 € ist ebenfalls an eine Fertigstellung bis Ende April 2018 gebunden.
Der Hersteller, Firma Kompan, garantiert die Einhaltung des Fertigstellungstermins, wenn er für die Herstellung mindestens 16 Wochen ab Datum der Auftragsbestätigung Zeit hat.
Auf Grund der genannten Fristen wird um Zustimmung zur Annahme des Sponsorings durch die Ratsversammlung - parallel zum Genehmigungsverfahren der Naturschutz- und Denkmalschutzbehörde und der Abstimmung des Sponsoringvertrags mit den beteiligten Ämtern - gebeten.
Die Unterzeichnung des Sponsoring-Vertrags durch den Oberbürgermeister sowie die Auftragserteilung zur Fertigung und Bau der Anlage erfolgen erst nach Genehmigung der Anlage durch die genannten Behörden und endgültiger Stellungnahme durch das Rechnungsprüfungsamt.
Renate Treutel
Stadträtin