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ALLRIS - Drucksache

Antrag der Verwaltung - 1121/2017

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Beratungsfolge

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Antrag

Antrag:

 

Zugestimmt wird der Verteilung der bereits beschlossenen zusätzlichen Förderung von Kindertageseinrichtungen mit besonderer Bevölkerungsstruktur in Höhe von jährlich bis zu 527.500,- € ab 01.01.2018 gemäß unten genannter Kriterien.

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Sachverhalt/Begründung

 

Begründung:

 

Mit Beschluss des Jugendhilfeausschusses vom 05.07.2017 wurde der Zusammenlegung der zusätzlichen „rderung von Kindertageseinrichtungen mit besonderer Bevölkerungsstruktur“

(235.000,- €) und der „Zusätzlichen Förderung des Spracherwerbes“ (292.500,- €) ab 2018 zugestimmt (Drs. 0637/2017). Ziel dieses Beschlusses ist es, die verschiedenen Förderprogramme der Stadt sinnvoll zusammenzuführen und zu verschlanken.

 

Die „rderung von Kindertageseinrichtungen mit besonderer Bevölkerungsstruktur“ in Form einer Finanzierung von drei zusätzlichen Fachkraftstunden je Gruppe trägt nach einheitlicher Rückmeldung der bislang geförderten Einrichtungen deutlich zur Verbesserung der Betreuungsqualität in den Einrichtungen bei und sollte auf Wunsch der Träger nicht nur fortgeführt, sondern auf weitere Stadtteile und Einrichtungen ausgeweitet werden.

 

Durch die Zusammenführung der Fördermittel „rderung von Kindertageseinrichtungen mit besonderer Bevölkerungsstruktur“ und der in der ursprünglichen Form wenig aussichtsreichen „zutzlichen Förderung des Spracherwerbs“ [1] wird eine Konzentration in der Verwendung der Mittel auf Einrichtungen erreicht, die Kinder und Familien mit besonderen sozialen Belastungen betreuen, die keinen Anspruch auf anderweitige Förderprogramme haben.

 

 

Kriterien der Verteilung der Mittel

 

Das Jugendamt hat gemeinsam mit dem Amt für Kinder- und Jugendeinrichtungen den Sozialbericht 2016 ausgewertet: Die Ortsbeiratsbezirke Neumühlen-Dietrichsdorf / Oppendorf, Ellerbek / Wellingdorf, Mitte, Elmschenhagen/Kroog und Pries/Friedrichsort weisen darin signifikant schlechtere Werte als das übrige Stadtgebiet aus. Alle Kitas in diesen Ortsbeiratsbezirken wurden daher vorrangig aufgefordert, sich um zusätzliche Fördermittel zu bewerben.

 

Kitas aus anderen Teilen des Stadtgebietes, welche die Auswahlkriterien ebenfalls erfüllen, konnten ebenfalls am Interessenbekundungsverfahren teilnehmen.

 

Um die Auswahl der Kitas besser als in der Vergangenheit anhand messbarer Kriterien vornehmen zu können, wurden diese wie folgt festgelegt:

-          Prozent - Anteil Kinder mit Migrationshintergrund

-          Prozent - Anteil Kinder mit BUT-Leistungen (ersetzt den Bezug von ALG II, der nicht bekannt ist)

-          Prozent - Anteil Kinder in ambulanten Frühfördermaßnahmen

-          Prozent - Anteil Kinder Alleinerziehender 

Das Kriterium „Prozent Kinder mit regelmäßiger Betreuung durch den ASD“ entfällt zukünftig, da hierzu weder den Kitas noch dem ASD belastbare Zahlen vorliegen. Der ASD kann keine Auswertung vornehmen, in welchen Kitas die Kinder der betreuten Familien aufgenommen sind.              

 

Unter Berücksichtigung der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel in Höhe von jährlich 527.500,- €nnen insgesamt 123 Gruppen mit drei zusätzlichen Fachkraftstunden gefördert werden.

 

Folgende Einrichtungen haben ihr Interesse bekundet und erfüllen die o.g. Kriterien:

 

I: Städtische Kindertageseinrichtungen

Städt. Kita Albert-Schweitzer-Weg

Städt. Kita Alfons-Huysmans-Ring

Städt. Kita Buschblick

Städt. Kita Franzensbader Straße

Städt. Kita Hangstraße

Städt. Kita Jettkorn

Städt. Kita Johannisburger Straße

Städt. Kita Knooper Weg

Städt. Kita Königsweg

Städt. Kita Marienwerderstraße

Städt. Kita Poppenrade

Städt. Kita Rendsburger Landstraße

Städt. Kita Stolzeweg

Städt. Kita Stromeyerallee

Städt. Kita Tiroler Ring

Städt. Kita Woltersweg

 

II: Kindertageseinrichtungen Freier Träger

ASB Familienzentrum SpAsSBande

AWO KH An der Schanze - FZ Friedrichsort

AWO KH Hasseer Straße

DRK Kita Stadtzwerge

Ev. Familienzentrum Elmschenhagen

Ev. Kindergarten Stephanus

Ev. Kita 3 Könige

Ev. Kita Noahs Arche

Kath. Kita St. Heinrich

Kita Rasselbande

 

Damit erhalten zukünftig 81,5 Gruppen in städtischen Einrichtungen (347.315,51 ) und 40 Gruppen in Einrichtungen Freier Träger (170.461,60 ) zusätzliche Fördermittel für Kindertageseinrichten mit besonderer Bevölkerungsstruktur.

 

In drei Jahren sollte die jetzige Auswahl der Kindertageseinrichtungen evaluiert und gegebenenfalls nachgesteuert werden. Ziel ist jedoch, Einrichtungen, die besonderen Herausforderungen begegnen müssen, eine langfristig planbare Perspektive zu eröffnen.

 

 

Weitere Förderprogramme für die Kitas von Bund und Land

 

Zur besseren Gesamtübersicht eine kurze Erläuterung zu weiteren Förderprogrammen: Bund und Land haben aktuell zur weiteren Sprachförderung zwei Förderprogramme aufgelegt, die sehr umfangreich und gezielt die Sprachförderung von Kindern in den Einrichtungen unterstützen und zusätzlich den Schwerpunkt auf Weiterentwicklung und Kompetenzerweiterung der pädagogischen Fachkräfte setzen: das Bundesprogramm Sprach-Kita und das Landesprogramm rderung der vorschulischen Sprachbildung.

 

Das Bundesprogramm „Sprach-Kitas: Weil Sprache der Schlüssel zur Welt ist beinhaltet:  Kindertageseinrichtungen, die überdurchschnittlich häufig von Kindern mit besonderem Bedarf an sprachlicher Bildung und Sprachförderung und regelmäßig von mehr als 40 Kindern besucht werden, erhalten eine Förderung für zusätzliche Fachkräfte für sprachliche Bildung in einem Kostenrahmen von 25.000,- € / Jahr. Ergänzend wird einem Verbund von 10 -15 Einrichtungen eine halbe Fachkraft als zusätzliche Fachberatung mit einem Kostenrahmen 32.000,- € / Jahr finanziert.

 

Die Landesmittel der „Vorschulischen Sprachbildung sind zum Großteil für Kinder aus Familien bestimmt, in deren Haushalten nicht überwiegend deutsch gesprochen wird. Im Jahr 2017 konnten den Einrichtungen aus dieser Förderung 273,68 € / Kind zur Verfügung gestellt werden.

 

r die Stadtteile Mettenhof und Gaarden mit einem sehr hohen Anteil an Kindern aus solchen  Familien stehen darüber hinaus durch das Sofortprogramm Gaarden und Mettenhof Mittel für fünf zusätzliche Fachkraftstunden je Gruppe zur Verfügung, so dass den Bedarfen der Familien in diesen Stadtteilen nachgekommen wird.

 

 

 

 

 

Renate Treutel

Stadträtin

 


[1] Man hatte das Ziel, durch eine Erhöhung des Fachkraftschlüssels  den Anteil  der Kinder mit Migrationshintergrund in einer Kindertageseinrichtung auf bis zu 25 % zu begrenzen. Dieses lässt sich jedoch auf diese Weise nicht realisieren.

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Beschlüsse

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Nov 30, 2017 - Jugendhilfeausschuss - ungeändert beschlossen