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Antrag der Verwaltung - 1121/2017
Grunddaten
- Betreff:
-
Zusätzliche Förderung in Kindertageseinrichtungen mit besonderer Bevölkerungsstruktur
- Status:
- öffentlich (Drucksache abgeschlossen)
- Drucksache freigegeben:
- 20.11.2017
- Drucksachenart:
- Antrag der Verwaltung
- Federführend:
- Jugendamt
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
|---|---|---|---|---|
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●
Erledigt
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Jugendhilfeausschuss
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Entscheidung
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Nov 30, 2017
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Sachverhalt/Begründung
Begründung:
Mit Beschluss des Jugendhilfeausschusses vom 05.07.2017 wurde der Zusammenlegung der zusätzlichen „Förderung von Kindertageseinrichtungen mit besonderer Bevölkerungsstruktur“
(235.000,- €) und der „Zusätzlichen Förderung des Spracherwerbes“ (292.500,- €) ab 2018 zugestimmt (Drs. 0637/2017). Ziel dieses Beschlusses ist es, die verschiedenen Förderprogramme der Stadt sinnvoll zusammenzuführen und zu verschlanken.
Die „Förderung von Kindertageseinrichtungen mit besonderer Bevölkerungsstruktur“ in Form einer Finanzierung von drei zusätzlichen Fachkraftstunden je Gruppe trägt nach einheitlicher Rückmeldung der bislang geförderten Einrichtungen deutlich zur Verbesserung der Betreuungsqualität in den Einrichtungen bei und sollte auf Wunsch der Träger nicht nur fortgeführt, sondern auf weitere Stadtteile und Einrichtungen ausgeweitet werden.
Durch die Zusammenführung der Fördermittel „Förderung von Kindertageseinrichtungen mit besonderer Bevölkerungsstruktur“ und der in der ursprünglichen Form wenig aussichtsreichen „zusätzlichen Förderung des Spracherwerbs“ [1] wird eine Konzentration in der Verwendung der Mittel auf Einrichtungen erreicht, die Kinder und Familien mit besonderen sozialen Belastungen betreuen, die keinen Anspruch auf anderweitige Förderprogramme haben.
Kriterien der Verteilung der Mittel
Das Jugendamt hat gemeinsam mit dem Amt für Kinder- und Jugendeinrichtungen den Sozialbericht 2016 ausgewertet: Die Ortsbeiratsbezirke Neumühlen-Dietrichsdorf / Oppendorf, Ellerbek / Wellingdorf, Mitte, Elmschenhagen/Kroog und Pries/Friedrichsort weisen darin signifikant schlechtere Werte als das übrige Stadtgebiet aus. Alle Kitas in diesen Ortsbeiratsbezirken wurden daher vorrangig aufgefordert, sich um zusätzliche Fördermittel zu bewerben.
Kitas aus anderen Teilen des Stadtgebietes, welche die Auswahlkriterien ebenfalls erfüllen, konnten ebenfalls am Interessenbekundungsverfahren teilnehmen.
Um die Auswahl der Kitas besser als in der Vergangenheit anhand messbarer Kriterien vornehmen zu können, wurden diese wie folgt festgelegt:
- Prozent - Anteil Kinder mit Migrationshintergrund
- Prozent - Anteil Kinder mit BUT-Leistungen (ersetzt den Bezug von ALG II, der nicht bekannt ist)
- Prozent - Anteil Kinder in ambulanten Frühfördermaßnahmen
- Prozent - Anteil Kinder Alleinerziehender
Das Kriterium „Prozent Kinder mit regelmäßiger Betreuung durch den ASD“ entfällt zukünftig, da hierzu weder den Kitas noch dem ASD belastbare Zahlen vorliegen. Der ASD kann keine Auswertung vornehmen, in welchen Kitas die Kinder der betreuten Familien aufgenommen sind.
Unter Berücksichtigung der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel in Höhe von jährlich 527.500,- € können insgesamt 123 Gruppen mit drei zusätzlichen Fachkraftstunden gefördert werden.
Folgende Einrichtungen haben ihr Interesse bekundet und erfüllen die o.g. Kriterien:
I: Städtische Kindertageseinrichtungen
Städt. Kita Albert-Schweitzer-Weg
Städt. Kita Alfons-Huysmans-Ring
Städt. Kita Buschblick
Städt. Kita Franzensbader Straße
Städt. Kita Hangstraße
Städt. Kita Jettkorn
Städt. Kita Johannisburger Straße
Städt. Kita Knooper Weg
Städt. Kita Königsweg
Städt. Kita Marienwerderstraße
Städt. Kita Poppenrade
Städt. Kita Rendsburger Landstraße
Städt. Kita Stolzeweg
Städt. Kita Stromeyerallee
Städt. Kita Tiroler Ring
Städt. Kita Woltersweg
II: Kindertageseinrichtungen Freier Träger
ASB Familienzentrum SpAsSBande
AWO KH An der Schanze - FZ Friedrichsort
AWO KH Hasseer Straße
DRK Kita Stadtzwerge
Ev. Familienzentrum Elmschenhagen
Ev. Kindergarten Stephanus
Ev. Kita 3 Könige
Ev. Kita Noahs Arche
Kath. Kita St. Heinrich
Kita Rasselbande
Damit erhalten zukünftig 81,5 Gruppen in städtischen Einrichtungen (347.315,51 €) und 40 Gruppen in Einrichtungen Freier Träger (170.461,60 €) zusätzliche Fördermittel für Kindertageseinrichten mit besonderer Bevölkerungsstruktur.
In drei Jahren sollte die jetzige Auswahl der Kindertageseinrichtungen evaluiert und gegebenenfalls nachgesteuert werden. Ziel ist jedoch, Einrichtungen, die besonderen Herausforderungen begegnen müssen, eine langfristig planbare Perspektive zu eröffnen.
Weitere Förderprogramme für die Kitas von Bund und Land
Zur besseren Gesamtübersicht eine kurze Erläuterung zu weiteren Förderprogrammen: Bund und Land haben aktuell zur weiteren Sprachförderung zwei Förderprogramme aufgelegt, die sehr umfangreich und gezielt die Sprachförderung von Kindern in den Einrichtungen unterstützen und zusätzlich den Schwerpunkt auf Weiterentwicklung und Kompetenzerweiterung der pädagogischen Fachkräfte setzen: das Bundesprogramm Sprach-Kita und das Landesprogramm Förderung der vorschulischen Sprachbildung.
Das Bundesprogramm „Sprach-Kitas: Weil Sprache der Schlüssel zur Welt ist“ beinhaltet: Kindertageseinrichtungen, die überdurchschnittlich häufig von Kindern mit besonderem Bedarf an sprachlicher Bildung und Sprachförderung und regelmäßig von mehr als 40 Kindern besucht werden, erhalten eine Förderung für zusätzliche Fachkräfte für sprachliche Bildung in einem Kostenrahmen von 25.000,- € / Jahr. Ergänzend wird einem Verbund von 10 -15 Einrichtungen eine halbe Fachkraft als zusätzliche Fachberatung mit einem Kostenrahmen 32.000,- € / Jahr finanziert.
Die Landesmittel der „Vorschulischen Sprachbildung“ sind zum Großteil für Kinder aus Familien bestimmt, in deren Haushalten nicht überwiegend deutsch gesprochen wird. Im Jahr 2017 konnten den Einrichtungen aus dieser Förderung 273,68 € / Kind zur Verfügung gestellt werden.
Für die Stadtteile Mettenhof und Gaarden mit einem sehr hohen Anteil an Kindern aus solchen Familien stehen darüber hinaus durch das Sofortprogramm Gaarden und Mettenhof Mittel für fünf zusätzliche Fachkraftstunden je Gruppe zur Verfügung, so dass den Bedarfen der Familien in diesen Stadtteilen nachgekommen wird.
Renate Treutel
Stadträtin
[1] Man hatte das Ziel, durch eine Erhöhung des Fachkraftschlüssels den Anteil der Kinder mit Migrationshintergrund in einer Kindertageseinrichtung auf bis zu 25 % zu begrenzen. Dieses lässt sich jedoch auf diese Weise nicht realisieren.
