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Antrag der Verwaltung - 1142/2017
Grunddaten
- Betreff:
-
Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Abwasseranlagen der Landeshauptstadt Kiel (Gebührensatzung) - 3. Nachtragssatzung
- Status:
- öffentlich (Drucksache abgeschlossen)
- Drucksachenart:
- Antrag der Verwaltung
- Federführend:
- Tiefbauamt
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Finanzausschuss
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Vorberatung
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Dec 5, 2017
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Erledigt
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Bauausschuss
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Vorberatung
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Dec 7, 2017
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Erledigt
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Ratsversammlung
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Entscheidung
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Dec 14, 2017
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Sachverhalt/Begründung
Begründung:
Die Gebührensatzung wurde in Bezug auf die Höhe der Gebührensätze zuletzt 2004 angepasst.
Aufgrund der Umstellung der Haushaltsführung von der Kameralistik auf die Doppik und der danach erforderlichen Migration des Anlagevermögens innerhalb der Abteilung Stadtentwässerung im Tiefbauamt konnte erst jetzt eine überarbeitete Kalkulation vorgelegt werden. Aus dieser Kalkulation ergibt sich ein erhöhter Einnahmebedarf.
Im Vergleich zu den 11 Städten vergleichbarer Größenordnung nimmt Kiel auch nach der zu beschließenden moderaten Anhebung der Gebührensätze eine (positive) Spitzenstellung ein:
Stadt | Für Schmutzwasser je m³ (Werte aus 2017) | Rang (Schmutzwasser) | Für Regenwasser je m² (Werte aus 2017) | Rang (Regenwasser) |
Aachen | 2,75 € | 6 | 1,03 € | 6 |
Braunschweig | 2,54 € | 5 | 0,56 € | 2 (zukünftig: 1) |
Chemnitz | 2,94 € | 8 | 1,06 € | 7 |
Gelsenkirchen | 2,29 € | 4 | 1,08 € | 8 |
Halle (Saale) | 3,46 € | 11 | 1,33 € | 11 |
Kiel (bisher 2017) | 1,81 € | 2 | 0,55 € | 1 |
Kiel (neu 2018) | 1,94 € | 2 | 0,56 € | 1 |
Lübeck | 1,80 € | 1 | 0,69 € | 5 |
Magdeburg | 3,27 € | 10 | 1,20 € | 9 |
Münster | 2,03 € | 3 | 0,64 € | 4 |
Potsdam | 3,92 € | 12 | 1,23 € | 10 |
Rostock | 2,86 € | 7 | 0,56 € | 2 (zukünftig: 1) |
Wuppertal | 2,95 € | 9 | 1,95 € | 12 |
Zu Artikel I:
Zu § 2 Abs. 5:
Die Gebühr für die Einleitung von Schmutzwasser je m³ Frischwasser ist von 1,81 € auf 1,94 € zu erhöhen, da der bisherige Betrag für die Deckung der geplanten Kosten in diesem Bereich (ca. 24,6 Mio. €) aufgrund von Kostensteigerungen und insbesondere von erhöhtem Erhaltungsaufwand nicht mehr ausreicht.
Diese Gebührenerhöhung bedeutet für einen Single-Haushalt mit einem durchschnittlichen Frischwasserverbrauch von 60 m³ pro Jahr eine Kostensteigerung von 0,65 € pro Monat / 7,80 € pro Jahr (von bisher 9,05 € pro Monat / 108,60 € pro Jahr auf nunmehr 9,70 € pro Monat / 116,40 € pro Jahr). Für einen 3-Personen-Haushalt mit einem durchschnittlichen Frischwasserverbrauch von 150 m³ pro Jahr bedeutet diese Gebührenerhöhung eine Kostensteigerung von 1,62 € pro Monat / 19,50 € pro Jahr (von bisher 22,63 € pro Monat / 271,50 € pro Jahr auf nunmehr 24,25 € pro Monat / 291,00 € pro Jahr).
Zu § 3 Abs. 3:
Die Gebühr für die Einleitung von Regenwasser je m² Niederschlagsfläche ist von 0,55 € auf
0,56 € zu erhöhen, da der bisherige Betrag für die Deckung der geplanten Kosten in diesem Bereich (ca. 11,2 Mio. €) und insbesondere von erhöhtem Erhaltungsaufwand nicht mehr ausreicht.
Diese Gebührenerhöhung bedeutet für den Eigentümer eines durchschnittlichen Einfamilienhauses mit einer an die Kanalisation angeschlossenen Niederschlagsfläche von 160 m² eine Kostensteigerung von 1,60 € pro Jahr (von bisher 88,00 € pro Jahr auf nunmehr 89,60 € pro Jahr).
Zu § 4 Abs. 1:
Die Gebühr für das Einsammeln, die Abfuhr und Behandlung von Schlamm aus Grundstückskläranlagen je m³ Frischwasser ist von 1,47 € auf 4,47 € zu erhöhen, da der bisherige Betrag für die Deckung der geplanten Kosten in diesem Bereich (ca. 65 Tsd. €) nicht mehr ausreicht. Die Kosten für die Abfuhr sind stark gestiegen (Fremdvergabe). Außerdem wurden die Gebührenzahler in diesem Bereich bislang nicht an den Reinigungskosten im Klärwerk beteiligt.
Zu § 4 Abs. 2:
Die Gebühr für das Einsammeln, die Abfuhr und Behandlung von Schmutzwasser aus abflusslosen Gruben, die vor dem 14.05.1992 eingerichtet wurden, je m³ Frischwasser ist von 2,40 € auf 6,82 € zu erhöhen, da der bisherige Betrag für die Deckung der geplanten Kosten in diesem Bereich (ca. 6 Tsd. €) nicht mehr ausreicht. Die Kosten stehen derzeit in keinem Verhältnis zu den erzielten Einnahmen, da u.a. die Kosten für die Abfuhr stark gestiegen sind (Fremdvergabe). Außerdem wurden die Gebührenzahler auch in diesem Bereich bislang nicht an den Reinigungskosten im Klärwerk beteiligt.
Zu § 4 Abs. 3:
Dieser Absatz ist redaktionell anzupassen, da der bisherige Absatz 3 entfällt. Das „Einsammeln, die Abfuhr und Behandlung von Schmutzwasser aus Fäkaleimern, die vor dem 14.05.1992 eingerichtet wurden“, findet nicht mehr statt.
Zu § 4 Abs. 4:
Dieser Absatz ist redaktionell anzupassen. Der Verweis auf § 4 Abs. 3 wird gestrichen, weil es dorthin keinen inhaltlichen Bezug mehr gibt.
Zu § 6:
Dieser Absatz ist redaktionell anzupassen, da die bisher genannten Ämter zum Teil umbenannt, zusammengelegt oder aber auch umorganisiert worden sind.
Zu Artikel II:
Die 3. Nachtragssatzung zur Gebührensatzung tritt am 01.01.2018 in Kraft, um eine effiziente, d.h. kostengünstige und transparente Umsetzung zum Jahreswechsel zu ermöglichen.
Die der 3. Nachtragssatzung zur Gebührensatzung zu Grunde liegende Kalkulation liegt während der Sitzungen zur Einsichtnahme durch die Selbstverwaltung aus.
Doris Grondke
Stadträtin
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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71,2 kB
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2
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(wie Dokument)
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67 kB
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3
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(wie Dokument)
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81,4 kB
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