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ALLRIS - Drucksache

Geschäftliche Mitteilung - 1146/2017

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Beratungsfolge

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Sachverhalt/Begründung

Der beigefügte Entwurf der Stadtverordnung zum Möwenfütterungsverbot in der Landeshauptstadt Kiel wird zur Vorlage gegeben.

 

In Kiel existiert bereits ein Möwenfütterungsverbot. Dieses läuft zum 31.12.2017 aus und wurde bereits einmal verlängert, so dass die Stadtverordnung nun neu gefasst werden muss.

 

Die Ermächtigungsgrundlage für diese Verordnungen bildet § 175 Abs. 1 LVwG. Als Voraussetzung gilt demnach, dass eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit besteht.

 

Das Füttern von Möwen wird immer dort zu einem Problem, wo sich viele Menschen aufhalten. Solche Orte sind beispielsweise Einkaufstraßen oder auch Naherholungsgebiete wie an der Kiellinie oder in Schilksee. An den Fütterungsstellen findet sich eine Vielzahl von Möwen ein. 

 

Das Füttern der Möwen insbesondere im Innenstadtbereich führt zu erheblichen Belästigungen, da die Tiere an die Futterstellen gewöhnt werden, diese aggressiv angehen und gelegentlich auch Bürgerinnen und Bürger attackieren. Zudem führen die Verschmutzungen zu weiteren Belästigungen. Möwen verlieren die Scheu vor dem Menschen und kommen ihm in nicht vertretbarer Weise zu nah. Dies soll ein Fütterungsverbot verhindern.

 

 

 

Wolfgang Röttgers

Stadtrat

 

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Anlagen

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Beschlüsse

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Dec 12, 2017 - Innen- und Umweltausschuss - zurückgezogen