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ALLRIS - Drucksache

Antrag der Verwaltung - 1147/2017

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Beratungsfolge

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Antrag

Antrag:

 

Den in der Anlage 1 zusammengefassten Stellenplananträgen sowie den in der Anlage 2 zusammengefassten Entscheidungen über weitere Veränderungen, die die Verwaltung seit der Beschlussfassung über den Stellenplan 2017 im Rahmen der ihr übertragenen Befugnisse getroffen hat, wird zugestimmt.

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Sachverhalt/Begründung

Begründung:

 

Rahmenvorgaben

 

Die Rahmenvorgaben für die Aufstellung des Stellenplans 2018 wurden mit dem Haushalts-/ Stellenplanaufruf vom 12.04.2017 gesetzt.

Zu berücksichtigen waren demnach neben den Stellenplangrundsätzen u. a. die Kita-Bedarfsplanung als insoweit „gesetzter“ Schwerpunkt, Ergebnisse aus Organisationsuntersuchungen, Querschnittsbereiche, in denen eine Aufstockung von Ressourcen Entlastung anderer Bereiche erwarten lässt oder Vorhaben im Zuge der Digitalisierung der Verwaltung.

 

Jeder Stellenplanantrag wurde durch die Abteilung Zentrale Organisationsangelegenheiten auf seine organisatorische Notwendigkeit und auf die Vereinbarkeit mit den Stellenplangrundsätzen geprüft. Bei der Prüfung wurden insbesondere die Rechtsgrundlage, etwaige Beschlüsse der Selbstverwaltung, vertragliche Bindungen sowie Kostendeckungen bzw. Kostenerstattungen von anderer Seite in die Entscheidung mit einbezogen. Daneben wurden jeweils auch organisatorische Alternativen wie auch die Folgen eines möglichen Verzichts auf die jeweils beantragte Stelle oder der Aufgabe selbst bzw. eine Befristung geprüft.

 

Daneben wird die Stellenentwicklung auch weiterhin durch laufende organisatorische und informationstechnische Maßnahmen begleitet, um den Stellenzuwachs zu begrenzen. Im Organisationsbereich zählten dazu in diesem Jahr u. a. die Umsetzung externer Organisationsuntersuchungen in der Immobilienwirtschaft und der Feuerwehr, Untersuchungen im Jugendamt, hier insbesondere in den Bereichen Schulsozialarbeit und Vormundschaften sowie die Optimierung des Bauantragsverfahrens im Amt für Bauordnung und Geoinformation.

 

 

Stellenbedarfe

 

Insgesamt ist für 2018 die Einrichtung von 190,1 neuen Planstellen vorgesehen. Allerdings sind darin u. a. 45 Stellen enthalten, die aufgrund von Feststellungen des Rechnungsprüfungsamtes für bisher bereits bei der Landeshauptstadt beschäftigte Kräfte aus „formalen“ Gründen, also insofern auch kostenneutral einzurichten sind. Dazu wird auf die Geschäftliche Mitteilung, Drs. 0577/2017, verwiesen.

 

Von den anschließend verbleibenden 145,1 Stellen wiederum sind allein 45,9 für den Schwerpunkt „Kita“ vorgesehen, während bei anderen 35,1 Stellen mindestens weitgehende Kostendeckung gegeben ist.

 

Um den vielen Herausforderungen, vor denen die Stadt mittel- bis langfristig steht, zu begegnen, werden schließlich 64,1 Planstellen geschaffen.

 

Gleichzeitig können zum Stellenplan 42,6 Planstellen mit KW-Vermerk gestrichen werden, davon 3 aus dem Personalvermittlungskontingent und 36 aus dem Bereich der Betreuung von Flüchtlingen.

 

Dazu sind als Anlagen das Diagramm „Stellenverteilung und -zuwachs nach Dezernaten“ und das Diagramm „Stellenzuwachs nach Dezernaten“ beigefügt.

 

 

Thematische Schwerpunkte

 

Zwar verteilt sich der Stellenzuwachs wie in den Vorjahren über nahezu alle Bereiche der Stadtverwaltung. Erkennbar werden aber im Interesse von Stadt und Stadtentwicklung Schwerpunkte gesetzt:

 

Kinderbetreuung (45,9 Planstellen)

 

Laut Kindertagesstättenbedarfsplanung entstehen zum Kindergartenjahr 2017/2018 insgesamt 331 neue Betreuungsplätze. Aus dem Ausbau der Kindertagesbetreuung ergibt sich Personalbedarf für Erzieher/innen, sozialpädagogische Assistentinnen/Assistenten, Küchenkräfte und KTE-Leitungsstunden. Dadurch werden 23,5 zusätzliche Planstellen erforderlich.

 

Das Land Schleswig-Holstein hat ein Projekt für die Begleitung von Familien mit Fluchterfahrungen aufgelegt. Migrant/-innen nichtdeutscher Herkunft fungieren als Lotsen zwischen den Kulturen im Kita-Alltag. Für Kita-Lotsen wurden 10 Stellen eingerichtet, die aus Mitteln der Landesförderung für die Betreuung von Flüchtlingen in Kindertageseinrichtungen gedeckt werden.

 

Der Bund hat sein Programm zur Förderung der Sprach-Kitas ausgeweitet, so dass zusätzliche Stellen eingerichtet werden konnten. Mit Förderung des Landes wird der Aufbau von Familienzentren, die spezielle Sprachförderung in Kleingruppen und die pädagogische Fachberatung für Inklusion in städtischen Kindertageseinrichtungen fortgesetzt. Die Stellen wurden entsprechend verlängert.

 

Der 2015 eingerichtete Pool für Springkräfte - Vertretungskräfte für Erzieher/innen in Kindertageseinrichtungen - wird zum Stellenplan 2018 um 8 Vollzeitstellen aufgestockt. Auf diese Weise soll dem hohen Krankenstand unter den Mitarbeiter/innen der Kitas Rechnung getragen werden. Insgesamt stehen damit 18 Vollzeitstellen zur Verfügung.

 

Die Mobile Jugendarbeit mit geflüchteten Kindern und Jugendlichen wird zunächst bis 2020 fortgesetzt.

 

r die vom Rat beschlossene Spielleitplanung werden personelle Ressourcen bereitgestellt.

 

Unterhaltung städtischer Immobilien (6 Planstellen)

 

Die Landeshauptstadt Kiel ist Eigentümerin von rund 900 Liegenschaften. Zusätzlich sind rund 275 Liegenschaften, insbesondere Ersatzwohnraum, angemietet. Die Immobilienwirtschaft ist für die Steuerung und Erbringung der immobilienrelevanten Leistungen verantwortlich und muss die Sicherheit und den ordnungsgemäßen Betrieb der zugewiesenen Gebäude und technischen Anlagen gewährleisten. Vor diesem Hintergrund hatte die Immobilienwirtschaft ein Gutachten in Auftrag gegeben, um Hinweise über vorhandene Mängel und Schwachstellen zu bekommen. Das entsprechende Gutachten kommt zu dem Ergebnis, dass zur rechtsicheren Wahrnehmung der Betreiberverantwortung durch Abstellung der aufgezeigten Mängel zusätzliches Personal erforderlich ist.

 

Umsetzung erforderlicher Investitionen und Unterhaltungsmaßnahmen
(17 Planstellen)

 

Die Landeshauptstadt Kiel als „wachsende Stadt“ erfordert insbesondere in den Ämtern des Dezernates für Stadtentwicklung und Umwelt einen erhöhten Planungs- und Investitionsaufwand. Die behördlich tätigen Ämter wie das Amt für Bauordnung und Geoinformation und das Umweltschutzamt haben es beispielsweise mit einer steigenden Anzahl von Genehmigungsverfahren zu tun. In den planenden und bauenden Ämtern (Stadtplanungsamt, Immobilienwirtschaft, Tiefbauamt, Grünflächenamt) ist die Anzahl der Planungs-, Bau- und Bauunterhaltungsvorhaben spürbar angestiegen. Dazu gehören insbesondere auch Maßnahmen an Schulen und Kindertageseinrichtungen, aber auch der Bau und Erhalt von Straßen, Brücken, Ufereinfassungen. Insgesamt bedarf die Umsetzung der dringend erforderlichen Investitionen und Unterhaltungsmaßnahmen einer Stellenaufstockung.

 

Amt für Schulen (8,3 Planstellen)

 

Um eine fundierte Schulentwicklungsplanung unter Einbeziehung des Kieler Umlandes aufzubauen, werden Planung und Controlling um 1,5 Stellen verstärkt.

Ziel der Landeshauptstadt Kiel ist es, das Ganztagsangebot an Schulen auszubauen. Die Stellenausstattung wird erhöht, damit an allen Schulstandorten Kooperationsvereinbarungen zwischen Schulträger und Träger des Ganztagsangebots geschlossen werden können.

r ein besseres Forderungsmanagement (hier der Schulkostenbeiträge), werden 1,5 Stellen befristet für 2 Jahre zur Verfügung gestellt.

In der Abteilung Schulbau, Schulbaufinanzierung wird 1 zusätzliche Planstelle für die Begleitung von Schulbaumaßnahmen eingerichtet.

Weitere Bedarfe gab es in den Aufgabenbereichen Organisation des DAZ-Unterrichts, Ausschreibungen und Vergaben im Bereich der Schulverwaltung, Vertragsangelegenheiten im Zusammenhang mit der Schulverpflegung sowie für die Berechnung von Gebühren und Beiträgen für die Kindertagesbetreuung.

 

Feuerwehr (29,5 Planstellen)

 

Der Bedarfs- und Entwicklungsplan für die Feuerwehr der Landeshauptstadt Kiel hat den Brandschutzbedarfsplan der Feuerwehr Kiel aus dem Jahr 2007 abgelöst. Der bisher im Brandschutzbedarfsplan festgeschriebene  Zielerreichungsgrad von 85 % für das Erreichen der Hilfsfristen (8 Minuten nach Alarmierung 10 Einsatzkräfte vor Ort, nach weiteren 5 Minuten weitere 6 Einsatzkräfte am Einsatzort)  konnte mit dem neuen Bedarfs- und Entwicklungsplan auf 90 % gehoben werden.

Um dieses Ziel erreichen zu können, wurde durch ein externes Organisationsgutachten ein grundsätzlicher Stellenmehrbedarf ermittelt. Dieser zusätzliche Bedarf schlägt sich im Stellenplan 2018 durch die Schaffung von 7 zuzüglich 2 neuer Stellen mit einem SG 01-Vermerk[1] nieder.

Kurzfristig erforderlich wurde die rechtlich gebotene Übernahme von Krankentransporten für 2 Rettungstransportwagen (RTW) und 2 Krankentransportwagen (KTW). Daraus errechnet sich ein zusätzlicher Stellenbedarf von 18 Planstellen für eine 24-Stunden-Besetzung. Diese Stellen sollen ebenfalls zum Stellenplan 2018 eingerichtet werden.

 

Weitere Bedarfe (insgesamt 38,4 Planstellen)

 

Wie viele andere Gebietskörperschaften will sich auch die Landeshauptstadt Kiel den Herausforderungen des digitalen Wandels stellen. In diesem Zusammenhang wird auf die Geschäftliche Mitteilung „Entwicklung einer Digitalen Strategie“, Drs. 0890/2017, verwiesen.

U. a. der in diesem Zusammenhang vorgesehene Übergang zum elektronischen Rechnungsworkflow, eine flächendeckende Einführung der E-Akte bzw. eines Dokumentenmanagementsystems sowie der IT-Support der Schulen erfordern zusätzliche personelle Ressourcen.

 

r ein im Rahmen des BGM-Prozesses angemahntes effektiveres Veranstaltungsmanagement sind 2 Stellen vorgesehen, die die Fachämter bei der Planung und Durchführung von Veranstaltungen innerhalb und außerhalb der Rathäuser unterstützen und entlasten sollen.

 

Weitere Bedarfe verteilen sich in kleinerer Zahl auf ganz verschiedene Bereiche, z. B. Arbeitssicherheit, Einwohnermeldewesen/Wahlen, Prostitutionsschutzgesetz, Ausländerberde, Standesamt, Gesundheitsamt, Amt für Soziale Dienste, Wohnen und Grundsicherung, Umweltschutz.

 

 

Kostendeckung

 

Von den 190,1 zusätzlichen Planstellen können 48,2 weitgehend kostendeckend eingerichtet werden. Für 35,3 Planstellen werden die Kosten vom Bund, vom Land oder von den Krankenkassen erstattet. Daneben sind weitere 9,0 Planstellen durch Gebühren oder Kursentgelte finanziert. Weitere Planstellen sind durch die Einsparung von Sachmitteln ebenfalls als kostendeckend anzusehen.

 

 

Befristungen

 

Von den neu eingerichteten Planstellen werden 32,4 nur befristet eingerichtet (davon 13,6 für Kindertageseinrichtungen). Diese Befristungen orientieren sich an Sachgründen, die aus den jeweiligen Einzelfällen resultieren, an Förderzusagen, sowie an bereits jetzt erkennbaren Einschätzungen zu Arbeitsumfängen. Insbesondere wurden Planstellen, die sich mit der Flüchtlingsbetreuung befassen, angesichts der unklaren Zukunftsperspektive überwiegend befristet.

 

r 91,2 Planstellen wird die Verlängerung bzw. die Aufhebung der KW-Vermerke beantragt. Diese sind in der Anlage 3 nochmals zusammengefasst.

 

 

Anträge zum Stellenplan 2018:

 

Die Anträge zum Stellenplan sind in der Anlage 1 zusammengefasst und nach Teilplänen gruppiert. Zur Entscheidung vorgelegt werden

 

  • Vorschläge zur Einrichtung neuer Stellen und zu Stellenstreichungen,
  • Vorschläge zur Erhöhung oder Verringerung von Stundenanteilen sowie
  • Vorschläge zur Anbringung von KW-Vermerken[2] und KU-Vermerken[3] zum Stellenumfang.

 

Die Anlage 2 enthält alle Entscheidungen, welche die Verwaltung im Rahmen der ihr durch Beschluss der Ratsversammlung vom 13.12.2012 erteilten Befugnisse (Drs. 0866/2012) getroffen hat:

 

  • Stellenneubewertungen bzw. -umwandlungen entsprechend der Eingruppierungsvorschriften des TVöD sowie des KGSt-Gutachtens „Stellenplan/Stellenbewertung",
  • Anbringen und Aufheben von KU-Vermerken zur Stellenbewertung,
  • organisatorisch notwendige, kostenneutrale Teilung von Planstellen,
  • Zuordnung von Planstellen zu den Teilplänen,
  • Veränderungen, die sich eindeutig aus der Umsetzung von Ratsbeschlüssen ergeben und keine erneute Beschlussfassung erfordern (insbesondere die Anpassung des Personalbedarfs der Kindertageseinrichtungen aufgrund der Richtlinien über die Förderung der Jugendarbeit, Förderung von Kindern in Kindertageseinrichtungen und Tagespflege),
  • Einrichtung von Planstellen für beurlaubte und abgeordnete Mitarbeiter/innen.

 

Auch die Veränderungen, die sich durch das Wirksamwerden von bereits beschlossenen KU- und KW-Vermerken ergeben, sind in Anlage 2 enthalten.

 

Die sich durch die neue Entgeltordnung des TVöD ergebenden Veränderungen werden in den Stellenplan 2018 eingearbeitet und die dadurch eingetretenen Veränderungen in der gedruckten Fassung des Stellenplanes nachgewiesen.

 

Finanzielle Auswirkungen

 

Die Personalaufwendungen des Stellenplans 2018 betragen ca. 279,1 Mio. Euro, die dem Amt 90 gemeldet wurden. Dabei ist die sog. Planungsanpassung rechnerisch bereits vorgenommen worden d. h. es ist berücksichtigt, dass Kostensenkungen durch Zeiträume, in denen Stellen erfahrungsgemäß nicht bzw. noch nicht besetzt werden, bereits mit eingerechnet. Dem gegenüber stehen auf der Einnahmeseite zzt. geplante 26 Millionen Euro auf den Ertragskonten.

 

Diese setzen sich wie folgt zusammen:

 

21,4 Mio. €     Personalkostenerstattungen von Dritten (von den Ämtern auf entsprechenden Konten geplant)

  4,6 Mio. €     Erträge aus der Auflösung von Personalrückstellungen (vom Personal- und Organisationsamt zentral geplant)

 

Die finanziellen Auswirkungen aller Veränderungen zum Stellenplan sind, aufgeschlüsselt nach Dezernaten, in der Anlage 4 dargestellt. Diese Berechnung vergleicht - unabhängig von der aktuellen Besetzung - die Soll-Werte des Stellenplanes 2017 mit dem sich aus den vorgelegten Veränderungen ergebenden Stellenplanentwurf für 2018.

 

Die Vorlage sieht für den Stellenplan 2018 (ohne nachrichtlich geführte Planstellen) einen Anstieg um 190,1 Planstellen vor. Nach Personalkostenmittelwerten steigt das Stellenplanvolumen, einschließlich der sonstigen Veränderungen durch Stellenneubewertung oder -umwandlung um 8,5 Mio. €.

 

Soweit Personalkosten von anderer Stelle direkt erstattet werden, wurde dies bei der Mittelwertberechnung berücksichtigt. Die Planstellen sind mit einem Kostenerstattungs-Vermerk (KE) gekennzeichnet. Darüber hinaus enthalten die o. g. Planstellen mit Kostendeckung einen Refinanzierungsanteil von 2,2 Mio. €

 

Mit der Aufhebung oder Verlängerung von KW-Vermerken werden 89,1 Planstellen mit einem Kostenvolumen von 3,1 Mio. € nicht, wie bisher vorgesehen, gestrichen. Für spätere Haushaltsjahre werden Entscheidungen für 2,1 weitere Planstellen getroffen.

 

Nachrichtlich aufgeführte Stellen

 

Planstellen für Widerrufsbeamtinnen und Widerrufsbeamte, Auszubildende, abgeordnete und beurlaubte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie die Planstellen der Eigenbetriebe sind im Stellenplan lediglich nachrichtlich aufzuführen. Die Veränderungen sind in dieser Vorlage ebenfalls nachrichtlich enthalten.

 

Schlussbemerkungen

 

r die Berechnung der Veränderungen durch die Stellenplanvorlage wurden Personalkostenmittelwerte verwendet, die für die einzelnen Besoldungs- und Entgeltgruppen ermittelt wurden. Mit der Verwendung von Ganzjahreswerten werden langfristig wirksame Veränderungen dargestellt. Dass zu streichende Planstellen ggf. bereits längerfristig frei waren oder neue Stellen erst im Laufe des kommenden Haushaltsjahres besetzt werden können, ist daher ebenso unberücksichtigt geblieben wie die persönlichen Belange der Stelleninhaber/innen (z. B. Reduzierung der wöchentlichen Arbeitszeit, Zahlungseinstellung wg. Erkrankung, Altersteilzeit). Ein direkter Vergleich mit den Werten der Personalkostenplanung für das Haushaltsjahr 2017 kann daher nicht gezogen werden.

 

Gem. § 9 Abs. 5 der Gemeindehaushaltsverordnung ist bei Stellen, die länger als ein Jahr unbesetzt waren, zu vermerken, seit wann die Stellen unbesetzt sind. Alle darunter fallenden Planstellen mit Stand vom 24.10.2017 sind in Anlage 5 aufgeführt. Langfristige Vakanzen sind durch Zeitrenten bzw. durch Altersteilzeit begründet, da diese Mitarbeiter/innen nicht auf den bisherigen Planstellen gebucht sind. Auch die Mitarbeiter/innen der Ratsfraktionen sind nicht im Personalverwaltungssystem gebucht. Für die Kindertageseinrichtungen erfolgt jährlich eine Neuberechnung des Personalbedarfs, der im errechneten Umfang im Stellenplan abgebildet wird. Für die anderen unbesetzten Planstellen wird die Nachbesetzung für das kommende Jahr geprüft.

 

 

In der Anlage 6 wird die Stellenentwicklung seit 1996 sowie der Stellenbestand und -zuwachs zum Stellenplan 2018 dargestellt.

 

 

 

 

 

Wolfgang Röttgers

Stadtrat

 

 

Anlagen:

 

Anlage 1 - Stellenplananträge

Anlage 2 - Verwaltungsentscheidungen

Anlage 3 - KW-Vermerke

Anlage 4 - Stellenplan 2018 Auswirkungen

Anlage 5 - Freie Stellen

Anlage 6 - Stellenentwicklung


[1] Stelle ist gesperrt (SG) und wird nach Vorliegen der im Stellenplanantrag festgelegten Voraussetzungen durch das Personal-und Organisationsamt (01) freigegeben.

[2] KW = Planstelle fällt künftig weg

[3] KU = Planstelle wird künftig umgewandelt

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Anlagen

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Beschlüsse

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Dec 5, 2017 - Finanzausschuss - ungeändert beschlossen

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Dec 12, 2017 - Innen- und Umweltausschuss - ungeändert beschlossen

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Dec 14, 2017 - Ratsversammlung - ungeändert beschlossen