Infosystem Kommunalpolitik
Geschäftliche Mitteilung - 1148/2017
Grunddaten
- Betreff:
-
Stadt am Wasser - Erholung am WasserPrüfauftrag der Ratsversammlung vom 08.06.17 Drucksache 0462/2017
- Status:
- öffentlich (Drucksache abgeschlossen)
- Drucksachenart:
- Geschäftliche Mitteilung
- Federführend:
- Grünflächenamt
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
---|---|---|---|---|
●
Erledigt
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Bauausschuss
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Kenntnisnahme
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Dec 7, 2017
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●
Erledigt
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Innen- und Umweltausschuss
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Kenntnisnahme
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Dec 12, 2017
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●
Erledigt
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Wirtschaftsausschuss
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Kenntnisnahme
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Jan 31, 2018
|
Antrag
1. Die Verwaltung wird um Prüfung gebeten, ob eine Benutzung von Gewässern mit
Tret-, Ruder- und/oder Elektrobooten einschließlich der Errichtung eines Bootsverleihs
an geeigneter Stelle – pilotweise am innerstädtischen „Kleinen Kiel“ am Rande des
Hiroshimaparkes oder des Ratsdienergartens - technisch möglich und rechtlich zulässig wäre.
Die Benutzung von Gewässern für das Befahren mit Booten ist für viele Gewässer in Kiel über entsprechende naturschutzrelevante Vorgaben, wie Landschaftsschutz- oder Naturschutzverordnungen geregelt. Bei den innerstädtischen Gewässern „Kleiner Kiel“ und „Schreventeich“ gibt es keine entsprechenden Verordnungen, jedoch sind beim Bau von Anlagen ggf. naturschutzrechtliche Eingriffsregelungen und auch die Baumschutzverordnung zu beachten. Der Bootsverkehr kann ggf. über die Grünanlagensatzung geregelt werden.
Auf den Kleinen Kiel mit seinen umgebenden Parkanlagen besteht derzeit ein sehr hoher Nutzungsdruck durch wechselnde Veranstaltungen oder das Aufstellen weiterer Kunstwerke, Gedenktafeln etc. Gleichzeitig sollen die Grünflächen ein Ort der Ruhe und Erholung in unmittelbarer Nähe der Innenstadt sein. Daher muss darauf geachtet werden, dass ein Bootsbetrieb mit diesem Nebeneinander von Ruhe- und Aktionsbereichen vereinbart werden kann.
Ein Bootsbetrieb auf dem Kleinen Kiel ist technisch möglich und wurde in der jüngeren Vergangenheit als Tretbootverleih während der Kieler Woche oder im Sommer 2012 mit dem Betrieb von Grillinseln auch bereits temporär umgesetzt.
2. Die Verwaltung wird gebeten ein Konzept zur Errichtung eines Bootsverleihs auf dem Kleinen
Kiel vorzulegen.
Für den Kleinen Kiel und die umgebenden Grünflächen liegt seit 2013 ein Entwicklungs- und Gestaltungskonzept vor. Darin wurden bereits Vorschläge gemacht, wie der direkt an der Innenstadt gelegene Bereich des Gewässers aufgewertet werden kann. Davon bereits umgesetzt wurden die Neugestaltung des Eingangsbereiches Ratsdienergarten/ Schloßgarten, die Herstellung eines uferbegleitenden Röhrichtgürtels und der Bogensteg am Hiroshimapark.
Bislang nicht umgesetzt wurde der Bau einer Rasentreppe mit Bootsanleger im Uferbereich des Ratsdienergartens. Zum Betrieb der Bootsvermietung war hier zusätzlich ein Kiosk mit Toilettenanlage vorgesehen. Die Kosten für die Rasentreppe mit Anleger wurden auf 670.000€ geschätzt, die für den Kiosk auf 111.000€. Der Standort für den Kiosk im Park wurde aus gestalterischen Gründen verworfen und auch die alternativ vorgesehene Einbindung in die Bebauung „Alte Feuerwache“ konnte nicht umgesetzt werden.
Während der Ostteil des Kleinen Kiels mit seinen Parkanlagen eher der kontemplativen Ruhe in Verbindung mit den vorhandenen Gedenkstätten und Kunstwerken dient, stellt sich die Anbindung zur Innenstadt an der zur Zeit im Bau befindlichen Holstenbrücke als aktiver Bereich dar.
Ein Bootsverleih würde an dieser Stelle das Nutzungsangebot sehr gut ergänzen und fügt sich als Attraktion hier gut ein. Der Standort am Ratsdienergarten wird daher nicht weiter verfolgt.
Im Rahmen des Gestaltungswettbewerbes zum Bau des „Kleiner Kiel Kanals“ wurde intensiv über einen Zugang zum Kleinen Kiel in Verlängerung der Holstenbrücke diskutiert. Vorbehaltlich einer Einigung mit dem ABK sieht die aktuelle Entwurfsplanung die Umnutzung des am Ufer stehenden Häuschens der Abfall- und Umweltberatung für gastronomische Zwecke vor.
Dazu ist u.a. vorgesehen, eine Aufenthaltsplattform knapp oberhalb der Wasserfläche zu erstellen, die auch für einen Bootsverleih attraktiv wäre. Die Kosten für diesen zweiten Bauabschnitt des Kanals wurden auf 1,3 Mio € geschätzt. Eine weitere Planung wurde wegen fehlender Finanzierung einstweilen eingestellt, kann aber nach Fertigstellung des ersten Bauabschnittes durch entsprechende Beschlüsse der Selbstverwaltung wieder aufgenommen werden.
Eine Bootsvermietung wertet die Gestaltung des Kleinen Kiel Kanals an dieser Stelle auf, ist ein Aktivposten für die Innenstadtbelebung und kann ohne Mehrkosten betriebswirtschaftlich an die geplante Gastronomie angebunden werden. Eine öffentliche Toilette ist vorhanden.
Wird die Rasentreppe am Ratsdienergarten realisiert, so kann der dort vorgesehene Steg als zusätzlicher Anlegesteg genutzt werden. Diese Lösung wird sowohl der Bestimmung des Parks als auch den Anliegerinteressen gerecht.
Ferner wurde die Verwaltung gebeten zu prüfen, ob der ganzwöchige Betrieb des Bootsverleihs neben einer privatwirtschaftlichen Anbindung an die Gastronomie auch durch eine öffentlich finanzierte Beschäftigungsmöglichkeit für Langzeitarbeitslose möglich ist:
Da es bereits eine private Interessensbekundung für den Betrieb eines Cafes mit angeschlossenem Bootsbetrieb an dieser Stelle gibt, sind entsprechende Förderprogramme des Job Centers ausgeschlossen, die nicht in Konkurrenz zu privatwirtschaftlichen Interessen treten dürfen.
Doris Grondke
Sachverhalt/Begründung
- 1 -
1. Die Verwaltung wird um Prüfung gebeten, ob eine Benutzung von Gewässern mit
Tret-, Ruder- und/oder Elektrobooten einschließlich der Errichtung eines Bootsverleihs
an geeigneter Stelle – pilotweise am innerstädtischen „Kleinen Kiel“ am Rande des
Hiroshimaparkes oder des Ratsdienergartens - technisch möglich und rechtlich zulässig wäre.
Die Benutzung von Gewässern für das Befahren mit Booten ist für viele Gewässer in Kiel über entsprechende naturschutzrelevante Vorgaben, wie Landschaftsschutz- oder Naturschutzverordnungen geregelt. Bei den innerstädtischen Gewässern „Kleiner Kiel“ und „Schreventeich“ gibt es keine entsprechenden Verordnungen, jedoch sind beim Bau von Anlagen ggf. naturschutzrechtliche Eingriffsregelungen und auch die Baumschutzverordnung zu beachten. Der Bootsverkehr kann ggf. über die Grünanlagensatzung geregelt werden.
Auf den Kleinen Kiel mit seinen umgebenden Parkanlagen besteht derzeit ein sehr hoher Nutzungsdruck durch wechselnde Veranstaltungen oder das Aufstellen weiterer Kunstwerke, Gedenktafeln etc. Gleichzeitig sollen die Grünflächen ein Ort der Ruhe und Erholung in unmittelbarer Nähe der Innenstadt sein. Daher muss darauf geachtet werden, dass ein Bootsbetrieb mit diesem Nebeneinander von Ruhe- und Aktionsbereichen vereinbart werden kann.
Ein Bootsbetrieb auf dem Kleinen Kiel ist technisch möglich und wurde in der jüngeren Vergangenheit als Tretbootverleih während der Kieler Woche oder im Sommer 2012 mit dem Betrieb von Grillinseln auch bereits temporär umgesetzt.
2. Die Verwaltung wird gebeten ein Konzept zur Errichtung eines Bootsverleihs auf dem Kleinen
Kiel vorzulegen.
Für den Kleinen Kiel und die umgebenden Grünflächen liegt seit 2013 ein Entwicklungs- und Gestaltungskonzept vor. Darin wurden bereits Vorschläge gemacht, wie der direkt an der Innenstadt gelegene Bereich des Gewässers aufgewertet werden kann. Davon bereits umgesetzt wurden die Neugestaltung des Eingangsbereiches Ratsdienergarten/ Schloßgarten, die Herstellung eines uferbegleitenden Röhrichtgürtels und der Bogensteg am Hiroshimapark.
Bislang nicht umgesetzt wurde der Bau einer Rasentreppe mit Bootsanleger im Uferbereich des Ratsdienergartens. Zum Betrieb der Bootsvermietung war hier zusätzlich ein Kiosk mit Toilettenanlage vorgesehen. Die Kosten für die Rasentreppe mit Anleger wurden auf 670.000€ geschätzt, die für den Kiosk auf 111.000€. Der Standort für den Kiosk im Park wurde aus gestalterischen Gründen verworfen und auch die alternativ vorgesehene Einbindung in die Bebauung „Alte Feuerwache“ konnte nicht umgesetzt werden.
Während der Ostteil des Kleinen Kiels mit seinen Parkanlagen eher der kontemplativen Ruhe in Verbindung mit den vorhandenen Gedenkstätten und Kunstwerken dient, stellt sich die Anbindung zur Innenstadt an der zur Zeit im Bau befindlichen Holstenbrücke als aktiver Bereich dar.
Ein Bootsverleih würde an dieser Stelle das Nutzungsangebot sehr gut ergänzen und fügt sich als Attraktion hier gut ein. Der Standort am Ratsdienergarten wird daher nicht weiter verfolgt.
Im Rahmen des Gestaltungswettbewerbes zum Bau des „Kleiner Kiel Kanals“ wurde intensiv über einen Zugang zum Kleinen Kiel in Verlängerung der Holstenbrücke diskutiert. Vorbehaltlich einer Einigung mit dem ABK sieht die aktuelle Entwurfsplanung die Umnutzung des am Ufer stehenden Häuschens der Abfall- und Umweltberatung für gastronomische Zwecke vor.
Dazu ist u.a. vorgesehen, eine Aufenthaltsplattform knapp oberhalb der Wasserfläche zu erstellen, die auch für einen Bootsverleih attraktiv wäre. Die Kosten für diesen zweiten Bauabschnitt des Kanals wurden auf 1,3 Mio € geschätzt. Eine weitere Planung wurde wegen fehlender Finanzierung einstweilen eingestellt, kann aber nach Fertigstellung des ersten Bauabschnittes durch entsprechende Beschlüsse der Selbstverwaltung wieder aufgenommen werden.
Eine Bootsvermietung wertet die Gestaltung des Kleinen Kiel Kanals an dieser Stelle auf, ist ein Aktivposten für die Innenstadtbelebung und kann ohne Mehrkosten betriebswirtschaftlich an die geplante Gastronomie angebunden werden. Eine öffentliche Toilette ist vorhanden.
Wird die Rasentreppe am Ratsdienergarten realisiert, so kann der dort vorgesehene Steg als zusätzlicher Anlegesteg genutzt werden. Diese Lösung wird sowohl der Bestimmung des Parks als auch den Anliegerinteressen gerecht.
Ferner wurde die Verwaltung gebeten zu prüfen, ob der ganzwöchige Betrieb des Bootsverleihs neben einer privatwirtschaftlichen Anbindung an die Gastronomie auch durch eine öffentlich finanzierte Beschäftigungsmöglichkeit für Langzeitarbeitslose möglich ist:
Da es bereits eine private Interessensbekundung für den Betrieb eines Cafes mit angeschlossenem Bootsbetrieb an dieser Stelle gibt, sind entsprechende Förderprogramme des Job Centers ausgeschlossen, die nicht in Konkurrenz zu privatwirtschaftlichen Interessen treten dürfen.
Doris Grondke