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ALLRIS - Drucksache

Antrag der Verwaltung - 1151/2017

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Beratungsfolge

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Antrag

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Antrag:

 

Der Vertreter der Landeshauptstadt Kiel in der Gesellschafterversammlung der Seehafen Kiel GmbH & Co. KG wird angewiesen, folgendem Beschluss zuzustimmen:

 

Der § 4 Absatz 1 des Gesellschaftsvertrages der Seehafen Kiel GmbH & Co. KG wird wie folgt neu formuliert:

(1)   Die Kommanditistin ist verpflichtet, Verluste, die der Gesellschaft für die Zeit bis zum 31.12.2017 aus dem Betrieb der Eisenbahn für den Bereich Fahrweg entstehen, bis zu einer maximalen Höhe von 250.000,00 € p.a. durch entsprechende Einlagen auszugleichen.

Verluste, die ab dem 1.1.2018 entstehen, werden bis zu einer maximalen Höhe von 125.000,00 € p.a. ausgeglichen.

 

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Sachverhalt/Begründung

Begründung:

 

In den vergangenen Jahren hat Seehafen erhebliche Investitionen in die Infrastruktur ihrer Eisenbahnsparte getätigt. In Kombination mit fortlaufenden Maßnahmen zur Kostenoptimierung geht die Gesellschaft davon aus, dass sich der Fehlbetrag künftig verringern wird.

 

Vor diesem Hintergrund ist es vertretbar, den städtischen Zuschuss zum Ausgleich dieser Fehlbeträge von 250 T€ auf 125 T€ p.a. zu verringern.

 

 

 

 

Dr. Ulf Kämpfer

Oberbürgermeister

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Beschlüsse

Erweitern

Dec 6, 2017 - Hauptausschuss - ungeändert beschlossen

Erweitern

Dec 14, 2017 - Ratsversammlung - ungeändert beschlossen