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ALLRIS - Drucksache

Geschäftliche Mitteilung - 1164/2017

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Beratungsfolge

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Antrag

Antrag:

Die Verwaltung wird gebeten zu prüfen und in Form einer Geschäftlichen Mitteilung (GM) darzustellen, welche gesetzlichen Rahmenbedingungen in Bezug auf eine möglicherweise als Pilotprojekt der Landeshauptstadt Kiel durchzuführende Anbringung eines sog. „Grüner Pfeil für Radfahrer*innen (Abbiegeerlaubnis nach rechts bei roter Ampel) zu beachten wären und ob sich an städtischen Verkehrskreuzungen unter Verkehrssicherheitsaspekten entsprechende Schilder mit welchen Auswirkungen grundsätzlich als sinnvoll erweisen könnten.

Die GM ist der Selbstverwaltung bis Ende 2017 vorzulegen.

 

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Sachverhalt/Begründung

Der Bauausschuss hat am 01.06.2017 folgenden Prüfauftrag erteilt:

 

Die Verwaltung wird gebeten zu prüfen und in Form einer Geschäftlichen Mitteilung (GM) darzustellen, welche gesetzlichen Rahmenbedingungen in Bezug auf eine möglicherweise als Pilotprojekt der Landeshauptstadt Kiel durchzuführende Anbringung eines sog. „Grüner Pfeil für Radfahrer*innen (Abbiegeerlaubnis nach rechts bei roter Ampel) zu beachten wären und ob sich an städtischen Verkehrskreuzungen unter Verkehrssicherheitsaspekten entsprechende Schilder mit welchen Auswirkungen grundsätzlich als sinnvoll erweisen könnten.

Die GM ist der Selbstverwaltung bis Ende 2017 vorzulegen.

 

Begründung:

 

Der „Grüne Pfeil für Autofahrer“ ist seit langem bekannt. Wenn eine Ampel rot zeigt und der Weg nach rechts frei ist, darf der Autofahrer unter Beachtung einzuhaltender Vorgaben rechts abbiegen. Das kann aus kommunaler Sicht auch für Radfahrer*innen Sin machen.

 

Beim Rechtsabbiegen entstehen immer wieder gefährliche Verkehrssituationen. Neben LKW oder PKW auf Ampelgrün wartende Radfahrer*innen werden häufig übersehen („toter Winkel“) und dann beim Rechtsabbiegen geschnitten oder gar angefahren. Ein „Grüner Pfeil für Radfahrer*innen“nnte Abhilfe schaffen. Radfahrer*innen, die bereits abgebogen sind, können nicht mehr übersehen werden. Unfallzahlen könnten reduziert werden. Als gesundheitlicher Nebeneffekt könnte ein Einatmen von Motorgasen von ebenfalls an Kreuzungen wartenden KFZ durch Radfahrer*innen vermieden werden.

 

Die Verwaltung nimmt dazu wie folgt Stellung:

Das in der Straßenverkehrsordnung vorhandene Verkehrszeichen 720 (Grünpfeil) beschränkt sich nicht ausschließlich auf den Kfz-Verkehr. Gilt das Ampelsignal auch für Radfahrer, z.B. weil diese mangels eines benutzungspflichtigen Radweges die Fahrbahn benutzen dürfen oder die Fahrbahn auf Radfahrstreifen bzw. Schutzstreifen für Radfahrer befahren, können auch Radfahrer bei Rot nach rechts abbiegen.

 

Die Straßenverkehrsbehörde, das Tiefbauamt und die Polizeidirektion Kiel haben in den Jahren 2003/ 2004 sämtliche ampelsignalisierten Kreuzungen und Einmündungen im Stadtgebiet dahingehend überprüft, ob die Anbringung eines Grünpfeils glich ist.

 

 

 

 

Zunächst einmal ist festzustellen, dass durch einen Grünpfeil die Verkehrssicherheit an der betreffenden Kreuzung/ Einmündung objektiv verringert wird. Der Grünpfeil erlaubt es den Verkehrsteilnehmern, entgegen dem für sie geltenden Rotlicht abzubiegen, so dass sie auf andere Verkehrsteilnehmer treffen können, die wiederum auf die Schutzwirkung der für sie geltenden Signale vertrauen.

 

Insofern stellt der Grünpfeil erhebliche Anforderungen an die den Kraftfahrzeugführern obliegende Sorgfaltspflicht. Aus diesem Grund sind die Kriterien und Voraussetzungen der Straßenverkehrsordnung im Interesse der Verkehrssicherheit sehr umfassend und restriktiv.

 

Im Ergebnis konnten nach der o.g. Überprüfung in Kiel an 20 Kreuzungen insgesamt 23 Grünpfeile angeordnet werden. Bei den seit Aufstellung der Schilder durchgeführten Polizeikontrollen zeigten sich zum Teil erhebliche Probleme durch falsches Verhalten der Verkehrsteilnehmer. Einige Grünpfeile mussten zwischenzeitlich sogar aus Sicherheitsgründen wieder entfernt werden.

 

Auf Anfrage der Straßenverkehrsbehörde hat das im Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus des Landes Schleswig-Holstein zuständige Referat Verkehrspolitik, Verkehrsrecht mitgeteilt, dass die in der Begründung des Antrags der CDU-Ratsfraktion geschilderten Problemlagen für den Radverkehr, wie auch der Vorschlag der Einführung eines „Grünpfeils“r den Radverkehr nicht neu sind und in der Vergangenheit auch auf Bund-Länder-Ebene bereits diskutiert wurden. Vor diesem Hintergrund hat das Bundesverkehrsministerium kürzlich die Bundesanstalt für Straßenwesen (BASt) mit einer Untersuchung beauftragt, zur Klärung der Frage, ob es unter Verkehrssicherheitsgesichtspunkten sinnvoll ist, das Grünpfeil-Schild nur auf den Radverkehr in Einzelfällen beschränken zu können und ob dafür dann die Anordnungsvoraussetzungen der VwV-StVO im Hinblick auf die unterschiedlichen Radwegeführungen modifiziert werden können.

 

Nachdem es also bereits eine entsprechende Initiative des Gesetzgebers gibt, wird ein einzelnes Pilotprojekt der Landeshauptstadt Kiel zum Rechtsabbiegepfeil für Radfahrer außerhalb der wissenschaftlich begleiteten BASt-Forschung als nicht sinnvoll abgelehnt.

 

Die Ausschreibung für das entsprechende Gutachten läuft bereits. Die Landeshauptstadt Kiel hat ein großes Interesse bei der Fragestellung weiter zu kommen und rde deshalb das BASt Projekt gern unterstützen. Aus diesem Grund hat die Verwaltung eine Anfrage an die BASt gerichtet, ob eine Bewerbung für die Teilnahme an dem Pilotprojekt noch möglich ist. Eine Antwort dazu steht allerdings noch aus.

 

 

 

Wolfgang Röttgers

Stadtrat

 

 

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Beschlüsse

Erweitern

Dec 7, 2017 - Bauausschuss - zur Kenntnis genommen

Erweitern

Dec 12, 2017 - Innen- und Umweltausschuss - zur Kenntnis genommen