Infosystem Kommunalpolitik
Geschäftliche Mitteilung - 1175/2017
Grunddaten
- Betreff:
-
Grundsatzbeschluss zur Haushaltskonsolidierung“ – Aktueller Sachstand
- Status:
- öffentlich (Drucksache abgeschlossen)
- Drucksachenart:
- Geschäftliche Mitteilung
- Federführend:
- Ordnungsamt
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
---|---|---|---|---|
●
Erledigt
|
|
Finanzausschuss
|
Kenntnisnahme
|
|
|
Dec 5, 2017
| |||
●
Erledigt
|
|
Ratsversammlung
|
Kenntnisnahme
|
|
|
Dec 14, 2017
|
Sachverhalt/Begründung
- Einleitung
Die mittelfristige Ergebnisplanung für den Haushalt 2018 zeigt, dass die bisherigen Haushaltsdefizite im Planungszeitraum durch Haushaltsüberschüsse abgelöst werden.
Zurückzuführen ist dies u.a. auch auf eigene Anstrengungen der Stadt.
So sind im Rahmen der Konsolidierungshilfe 14 Maßnahmen realisiert worden, die insgesamt einen nachhaltigen Beitrag zur Ergebnisverbesserung in Höhe von 11,9 Mio. EUR jährlich bewirkt haben.
Insgesamt ist die Landeshauptstadt Kiel auf einem guten Weg, sich die erforderlichen finanziellen Räume zur Wiedergewinnung eigener Gestaltungsspielräume zu schaffen.
Als wachsende Stadt und nicht zuletzt wegen des über lange Zeit angewachsenen hohen Sanierungsstaus an der städtischen Infrastruktur steht Kiel vor großen Investitionsbedarfen, die für die Weiterentwicklung der Stadt und damit auch die nachhaltige Verbesserung der Leistungsfähigkeit zwingend erforderlich sind.
Die eingeleiteten Schritte zur Verbesserung der Realisierungsquote geplanter Maßnahmen, das nach wie vor äußerst niedrige Zinsniveau und die deutlich verbesserte Entwicklung im Ergebnishaushalt mit Planüberschüssen ab dem Jahr 2020 lassen es möglich erscheinen, die erforderlichen Investitionen umsetzen und ein weiteres Anwachsen der nicht in der Bilanz ausgewiesenen „Infrastrukturschulden“ verhindern zu können.
Die Beibehaltung bzw. weitere Verbesserung einer positiven Entwicklung im Ergebnisplan kann jedoch nicht ohne substanzielle und dauerhafte Entlastung durch Bund und Land gelingen. U. a. muss für die Kommunen für die Ende 2018 auslaufende Konsolidierungshilfe eine geeignete Nachfolgevereinbarung getroffen werden.
Generell muss die Finanzausstattung der Kommunen mit den ihr übertragenen Ausgaben korrespondieren, um den Haushalt nachhaltig konsolidieren zu können.
In diesem Zusammenhang wird auf die Ausführungen unter Buchstabe c. verwiesen.
- Konsolidierungsbeiträge
Kostendeckungsgrade städtischer Gebühren und Eintrittsgelder
Am 08.06.2017 hat die Ratsversammlung eine neue Gebührensatzung sowie eine neue Entgeltordnung für die Friedhöfe beschlossen (siehe Drs. 0356/2017). Die Gebühren und Entgelte wurden durchschnittlich um 12% erhöht.
Beiträge städtischer Gesellschaften
Seehafen
Vorbehaltlich einer entsprechenden Beschlussfassung wird der städtische Zuschuss zum Ausgleich im Bereich der „Eisenbahnsparte“ um 125 T€ p.a. verringert.
Flughafengesellschaft
Die Zuschusszahlungen der Landeshauptstadt haben sich in den letzten Jahren bereits kontinuierlich verringert, von 1,25 Mio. € in 2010 auf 435 T€ in 2017. Ab 2018 wird diese Zahlung weiter auf max. 200 T€ p.a. verringert, so dass der städtische Haushalt ab 2018 dauerhaft um mindestens 235 T€ p.a. entlastet wird.
Wissenschaftszentrum
Die Zuschusszahlung für die Gesellschaft von 26 T€ p.a. entfällt ab 2019.
SFK
Die SFK weist in ihrer Sparte „Personenbeförderung“ jährlich einen Fehlbetrag von rd. 600 T€ bis 1,1 Mio. € aus. Dieser Fehlbetrag wird derzeit allein von der Landeshauptstadt Kiel getragen. Die Verwaltung führt mit dem Kreis Plön und den Umlandgemeinden Gespräche zwecks Mitfinanzierung dieser Fehlbeträge.
Entwicklung des Stellenplans
Zum Stellenplan 2018 können 42 Planstellen gestrichen werden, so dass die durch neue notwendige Stellen entstehenden Personalaufwendungen mindestens begrenzt werden.
Forderungsmanagement
Ein optimiertes Forderungsmanagement trägt zur Vermeidung von Kassenkrediten bei.
Wesentliche Schritte sind
•Forderungen in Zusammenarbeit mit den Fachämtern zeitgerecht erfassen;
•Überprüfen der Werthaltigkeit der Forderungen im Rahmen der Jahresabschlüsse
•Reduzierung der unechten, internen Forderungen
•Überarbeitung der GA Stundung, Niederschlagung und Erlass
•Forcierung von Niederschlagungen zur Bereinigung des Forderungsbestandes
•Überprüfung der Verweildauer alter Forderungen
•Verbesserung von Schnittstellenanbindungen der Fachverfahren
Optimierung Haushaltsaufstellung und -vollzug
Die Haushaltsaufstellung für 2018 und hier insbesondere die Investitionsplanung ist unter Berücksichtigung der Ausführungen der Kommunalaufsicht zuletzt im rahmen der Haushaltsgenehmigung für 2017 erfolgt.
Entsprechend spielten auch bei der Erstellung des Investitionsprogramms 2018 bis 2021 die Veranschlagungsreife (Planungsreife) und die Umsetzungskapazitäten eine entscheidende Rolle.
Insgesamt liegt nunmehr eine Haushalts- und Stellenplanung vor, die einerseits im Ergebnis-plan Soll und Ist noch enger miteinander verzahnt und im Investitionsbereich noch stärker auf die tatsächliche Realisierbarkeit von Vorhaben abstellt.
Weiterentwicklung des wirkungsorientierten Haushaltes
Die wirkungsorientierte Steuerung wird im Zusammenhang mit der Einführung eines unterjährigen Berichts- und Controllingsystems neu justiert. Eine eigens dafür geschaffene Stelle wird noch im laufenden Jahr besetzt.
Parallel dazu wird in 2018 ein zentrales Bauinvestitionscontrolling entwickelt.
Intensivierung von Wirtschaftsförderungsmaßnahmen
Das Referat für Wirtschaft der Landeshauptstadt Kiel und die Kieler Wirtschaftsförderungsgesellschaft (KiWi) sowie auch Kiel Marketing arbeiten im Wesentlichen weiter an der Umsetzung der in der Drs. 0518/2017 beschrieben Maßnahmen.
Und darüber hinaus hat sich in den vergangenen Monaten noch einmal bestätigt, dass eines der ganz zentralen Themen die Entwicklung von Gewerbeflächen bleiben wird. Zahlreiche Firmen in der Landeshauptstadt Kiel entwickeln sich stetig positiv, sie wollen und müssen wachsen. Das gilt für die Kieler Unternehmen, die auf Stadt und KiWi zugehen, weil sie neue Flächen suchen; aber auch für Firmen aus Schleswig-Holstein und anderen Bundesländern, die sich in Kiel niederlassen wollen.
Die Erschließung neuer Gewerbeflächen hat daher weiter sehr hohe Priorität; Verwaltung und KiWi arbeiten darüber hinaus intensiv daran, auch frei werdende Flächen in der Stadt und den Gewerbegebieten zeitnah für Gewerbe zur Verfügung zu stellen. Beispielhaft sei das Gewerbegebiet Friedrichsort genannt, wo der Hauptmieter derzeit sein Werk nach Suchsdorf verlagert. Schon seit Monaten laufen daher Gespräche mit dem privaten Inhaber über eine Attraktivitätssteigerung des Gebietes
In Runden wie dem Industriepolitischen Dialog (IPD) werden die Maßnahmen der Wirtschaftsförderung mit Akteuren aus der Wirtschaft diskutiert und abgestimmt. Mit der Kommission für Berufsbildung, Beschäftigung und Wirtschaft (Drs.0019/2017) wurde zudem ein Gremium geschaffen, in dem es zentral um ein Thema gehen wird, das ebenfalls stark an Bedeutung gewonnen hat: die Fachkräftesicherung. An der Runde nehmen Vertreter aus Verwaltung, Politik, Wirtschaft und den Hochschulen sowie aus dem Bildungssektor teil. Beim ersten Treffen am 19. Juli wurden erste Schritte diskutiert, wie auf kommunaler Ebene die Sicherung der Fachkräftebedarfs und des Nachwuchses unterstützt werden kann. Die in diesem Jahr eingerichtete Jugendberufsagentur Kiel ist beispielsweise ein Baustein.
Stadtweite Einführung eines Dokumentenmanagementsystems
Im Sommer wurde die stadtweite Einführung eines Dokumentenmanagementsystems auf den Weg gebracht.
Damit sind im ersten Schritt zwar u.a. Investitionen verbunden. Eine erfolgreiche Einführung wird aber zu effizienteren Abläufen beitragen, die insofern als Beiträge zur Haushaltskonsolidierung qualifiziert werden.
- Angemessene Finanzausstattung durch Bund und Land
In Aussicht stehen derzeit folgende Mittel, die aufgrund fehlender Veranschlagungsreife jedoch noch nicht im Haushalt 2018 berücksichtigt werden konnten:
- Kommunalinvestitionsförderungsgesetz, 2. Tranche
Während die erste Tranche die frühkindliche Bildungsinfrastruktur und die energetische Sanierung in Schulen zum Gegenstand hatte (diese Mittel sind in Kiel bereits im Haushalt berücksichtigt) bezieht sich die zweite Tranche (bundesweit insg. 3,5 Mrd. €) auf Investitionen für die Sanierung, den Umbau, die Erweiterung und bei Beachtung des Prinzips der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit ausnahmsweise auch auf den Ersatzbau von Schulgebäuden. Hierzu gibt es zwar eine Bund-Länder-Verwaltungsvereinbarung, jedoch muss der hier festgelegte Anteil Schleswig-Holsteins von 99,7 Mio. € noch in einer Richtlinie des Landes auf die einzelnen Kommunen anhand der in der Verwaltungsvereinbarung festgelegten Kriterien heruntergebrochen werden. Eine Richtlinie (noch nicht einmal ein Richtlinienentwurf) liegt hierzu nicht vor, so dass eine Veranschlagungsreife von investiven Einzahlungen aus dieser 2. Tranche in der Haushaltsplanung nicht gegeben ist.
- Schulbauprogramm des Landes
Der Koalitionsvertrag sieht vor, dass auf der Grundlage einer Bestandsaufnahme aus Haushaltsüberschüssen zunächst in einer Größenordnung von 50 Mio. € ein Landesschulbauprogramm aufgelegt werden soll. Richtlinienentwürfe liegen hierzu ebenfalls noch nicht vor, so dass (wie auch bei der 2. Tranche des Kommunalinvestitionsförderungsgesetzes) hier von keiner Veranschlagungsreife (und nicht einmal von der Abschätzung eines Anteil der Landeshauptstadt Kiel) ausgegangen werden kann.
- Infrastrukturprogramm
Die Grundlagen des vom Land aufzulegenden Infrastrukturprogramms sind die folgenden:
- Vereinbarung vom 07.11.2016 – Kommunalpaket III:
Der Teil der Bundesentlastung für die Kommunen i. H. v. 34 Mio. € [Anteil der Bundesentlastung der auf Schleswig-Holstein entfällt], der ab 2018 über die Landeshaushalte fließt, wird in eine Infrastrukturprogramm überführt. Das Land stockt in den Jahren 2017 bis 2022 jeweils 5 Mio. € auf. […]
Die Kommunen werden aus dieser Aufstockung ihren Anteil an der kommunalen Investition an den Krankenhäusern erbringen. […] Die Details und die Kriterien dieses Programms werden Anfang 2017 gemeinsam von Land und KLV definiert. […]
- Im Koalitionsvertrag ist eine Umsetzung der getroffenen Vereinbarung gemeinsam mit den Kommunen als eine weitere Fördersäule des kommunalen Investitionsfonds festgelegt.
Bis jetzt zeichnet sich noch keine Lösung hinsichtlich des Verteilungsmaßstabs innerhalb der „kommunalen Familie“ ab. Zwischen Landkreistag, Städteverband und Gemeindetag gibt es deutliche Differenzen hinsichtlich der Verteilungsschlüssel auf die kreisfreien Städte und die Kreise (auch der Kreise untereinander). Für die kreisfreien Städte insgesamt variieren die Summen je nach Vorschlag und Verteilungsschlüssel zwischen 7,5 und 13,0 Mio. €.
Ein Gesetzentwurf, eine Verordnung, eine Richtlinie oder ähnliches zur Umsetzung des Infrastrukturprogramms liegen noch nicht vor und auch die voraussichtliche Höhe der auf Kiel entfallenden Entlastung ist offen.
Darüber hinaus ist noch nicht geklärt, ob dieses Infrastrukturprogramm sich nur investiv oder auch ergebniswirksam (bauunterhaltend) auswirken kann.
Solche „Unwägbarkeiten“ erschweren die Haushaltsaufstellung, zumal erwartete Verbesserungen die Frage nach der „finanziellen Leistungsfähigkeit“, wie sie immer wieder auch von der Kommunalaufsicht gestellt wird, beeinflussen.
Relativ sicher erscheint derzeit lediglich, dass entsprechend des bisher angewandten Schlüssels bei der KH-Finanzierung (EW-Zahlen 31.3. des Vorjahres) die Landeshauptstadt Kiel von dem Landesanteil von 5 Millionen bis 2022 (Investitionsprogramm IMPULS 2030) jeweils p. a. 430.000 € einplanen kann. Diese Beträge hat die Verwaltung in der Nachmeldeliste zum Entwurf des Haushaltes 2018 berücksichtigt.
Wolfgang Röttgers
Stadtrat
