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Antrag der Verwaltung - 1182/2017
Grunddaten
- Betreff:
-
Gebührensatzung für die Schwimmhallen und Sommerbäder der Landeshauptstadt Kiel
- Status:
- öffentlich (Drucksache abgeschlossen)
- Drucksachenart:
- Antrag der Verwaltung
- Federführend:
- Amt für Sportförderung
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ausschuss für Schule und Sport
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Vorberatung
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Dec 13, 2017
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Erledigt
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Ratsversammlung
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Entscheidung
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Dec 14, 2017
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Sachverhalt/Begründung
Begründung:
- Zusammenfassung
Aufgrund der in 2018 geplanten Eröffnung des Sport- und Freizeitbades, der Einführung eines neuen Kassensystems und der damit einhergehenden Änderung bei den Mehrfachkarten ist es notwendig, die durch die Ratsversammlung am 16.03.2017 (Drs. 0203/2017) beschlossene Gebührensatzung mit Wirkung ab 01.01.2018 zu ergänzen, Anlage 1.
Darüber hinaus hat die Ratsversammlung den Beschluss vom 08.06.2017 (Drs. 0529/2017) zur Ermäßigung von Personen mit Ehrenamtskarte gefasst.
- Sachverhalt
Die aktuelle Gebührensatzung berücksichtigt bereits eine 50%ige Ermäßigung für Kiel-Pass-Inhaber/innen.
Der Kiel-Pass ist ein Vergünstigungsausweis für finanzschwächere Kieler/innen, die folgende Leistungen beziehen: Arbeitslosengeld II, Sozialgeld (SGB II), Hilfe zum Lebensunterhalt (SGB XII), Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung (SGB XII), Wohngeld (WoGG), Leistungen nach Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG), Barbetrag zur persönlichen Verfügung bei einem Aufenthalt in einer stationären Einrichtung (§ 35 Abs. 2 SGB XII) oder Kinderzuschlag (§ 6a BKGG).
Gemäß Beschluss der Ratsversammlung vom 08.06.2017 (Drs. 0529/2017) wurde die Verwaltung gebeten, spätestens zu den Haushaltsberatungen eine Beschlussvorlage einzubringen, mit denen Personen mit Ehrenamtskarte 50%ige Ermäßigungen unter anderem in den städtischen Schwimmbädern spätestens ab 01.01.2018 gewährt werden.
Inhaber/innen von Kiel-Pass und Ehrenamtskarte sollten eine 100%ige Ermäßigung (kostenfreier Zugang) erhalten.
Die Umsetzung des Beschlusses ist nach Mitteilung des Rechtsamtes aus folgenden Gründen nicht möglich:
Hinsichtlich etwaiger Ermäßigungen gilt, dass diese gem. § 4 Abs. 2 S. 2 KAG ausschließlich aus sozialen Gründen zulässig sind, wobei Satz 2 wie jede Ausnahmeregel eng auszulegen ist. Diese Regelung trägt dem Sozialstaatsprinzip aus Art. 20 Abs. 1, 28 Abs. 1 GG Rechnung und ermöglicht, zugunsten der Gebührenpflichtigen deren verminderte Leistungsfähigkeit zu berücksichtigen. Es ist mithin ausnahmsweise zulässig, bei gleicher Verwaltungsleistung entgegen dem Grundgedanken der Entgeltlichkeit aus sozialen Rücksichten für bestimmt Personengruppen wie etwa Kinder, Schüler, Rentner oder Sozialhilfeempfänger niedrigere Gebührensätze festzusetzen, als es dem Äquivalenzprinzip entsprechen würde (Thiem/Böttcher, § 4 KAG, Rn. 38).
Eine Ermäßigung für Inhaber/innen des Kiel-Passes ist mithin möglich. Unzulässig ist aber eine Ermäßigung für Inhaber/innen einer Ehrenamtskarte, da diese keinerlei Rückschlüsse auf deren finanzielle Leistungsfähigkeit zulässt.
Daher kann der Beschluss der Ratsversammlung vom 08.06.2017 (Drs. 0529/2017) z. Zt. nicht umgesetzt werden.
Die Verwaltung wird bei dem noch zu erstellenden Konzept zur Anerkennung ehrenamtlich geleisteter Arbeit in der Landeshauptstadt Kiel (Drs. 0698/2017, 0727/2017) prüfen, inwieweit Vergünstigungen ermöglicht werden können.
Mit Beschluss der Ratsversammlung vom 20.07.2017 (Drs. 0736/2017) wurde entschieden, dass Besucher/innen die im Umlauf befindlichen Mehrfachkarten aufbrauchen und der Erwerb neuer Mehrfachkarten so lange möglich bleibt, bis die Rabattierungsmöglichkeiten des neuen Kassensystems umgesetzt werden können.
Die weitere Nutzung der Mehrfachkarten wurde mit Wirkung ab 01.08.2017 umgesetzt.
Das neue Kassensystem wird ab Dezember 2017 in den Schwimmhallen Schilksee und Gaarden eingeführt.
Die Gaardener Kasseneinheit ist für die zukünftige Verwendung im Sommerbad Katzheide vorgesehen.
Die jetzt eingerichteten Kassen sind die vorweggenommene Erweiterung des Kassensystems des Sport- und Freizeitbads, so dass mit dessen Eröffnung alle von der Kieler Bäder GmbH geführten Bäder über ein einheitliches Kassensystem verfügen, das den neusten finanzrechtlichen Forderungen an Barkassen entspricht.
Das durch den oben genannten Ratsbeschluss verlängerte System der 10er Karte für Sporttarife und Aquafitnesskurse wird durch die Einführung einer digital lesbaren „Wertkarte“ abgelöst. Die Karte wird gegen ein Pfand in Höhe von 5 € ausgegeben und ausschließlich zur Identifizierung der anonym gehaltenen Datenbankinhalte verwendet.
In der Datenbank können sowohl universell einsetzbare Geldbeträge, die später im Sport- und Freizeitbad einen Zutritt zum Bad ohne den Umweg über die Kasse ermöglichen, wie auch Nutzungen (z.B. 10er Aquafitness, Mehrfacheintritt oder Schwimmkurse) oder spezielle Zugangszeiten (z.B. für Vereinstraining) abgebildet werden.
Die Wertkarte kann auf Wunsch des Kunden personalisiert werden, so dass bei Verlust der Karte das darauf befindliche Guthaben nicht verloren geht.
Außerdem erfolgt eine redaktionelle Anpassung der Auflistung der Gebühren für die Abnahme der Prüfungen für Seepferdchen, Bronze, Silber und Gold im Teil A der Satzung.
Künftige Preisgestaltung
Die Einführung des neuen Kassensystems in den Schwimmhallen Schilksee und Gaarden (und künftig im Sport- und Freizeitbad) verändert die Gebührenstruktur nicht.
Nach der Eröffnung des Sport- und Freizeitbades mit erheblich erweiterten bzw. verbesserten Nutzungsmöglichkeiten können über die „Wertkarte“ auch Angebote wie die Nutzung in Schwachlastzeiten rabattiert werden und somit die bisherige Praxis des zehnprozentigen Preisnachlasses auf Sporttarife und Aquafitnesskurse bei Kauf einer Zehnerkarte ergänzen. Die Gebührensatzung wäre zu gegebener Zeit entsprechend anzupassen.
Aktuell im Umlauf befindliche Mehrfachkarten können aufgebraucht oder in Geldwertkarten getauscht werden.
Gerwin Stöcken
Stadtrat
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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235,1 kB
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