Infosystem Kommunalpolitik
Geschäftliche Mitteilung - 1233/2017
Grunddaten
- Betreff:
-
Entscheidung zur zukünftigen Klärschlammverwertung - Sachstand
- Status:
- öffentlich (Drucksache abgeschlossen)
- Drucksache freigegeben:
- 02.01.2018
- Drucksachenart:
- Geschäftliche Mitteilung
- Federführend:
- Tiefbauamt
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Bauausschuss
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Kenntnisnahme
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Jan 11, 2018
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Erledigt
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Wirtschaftsausschuss
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Kenntnisnahme
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Jan 31, 2018
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Erledigt
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Innen- und Umweltausschuss
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Kenntnisnahme
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Feb 6, 2018
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Erledigt
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Ratsversammlung
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Kenntnisnahme
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Feb 15, 2018
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Sachverhalt/Begründung
Am 21.09.2017 hat die Ratsversammlung die Verwaltung beauftragt, die Entscheidung zur zukünftigen Klärschlammverwertung vorzubereiten.
Bei Vorliegen einer Entscheidungsreife, spätestens im Januar, soll die Verwaltung unverzüglich eine Beschlussvorlage über die zukünftige Verwertung des Kieler Klärschlamms einbringen, in der die Ergebnisse der beiden Varianten „Kommunale Kooperation“ und „Dienstleistungsausschreibung“ dargelegt werden.
Außerdem wurde die Verwaltung beauftragt, für die Abwägung zwischen den Varianten auch eine Berücksichtigung ökologischer Gesichtspunkte (Ökobilanz der Varianten) vorzunehmen und diese darzustellen.
Der Sachstand zu den einzelnen Beschlusspunkten ist aktuell wie folgt:
- Die Gespräche mit Hamburg-Wasser sind im November 2017 angelaufen. Durch die Komplexität der diversen zu erledigenden Aufgaben in technischer, wirtschaftlicher und juristischer Hinsicht wird von einem Bearbeitungszeitraum bis zum Ende März 2018 ausgegangen.
- Eine Dienstleistungsausschreibung wird derzeit vom Fachamt – unter Mithilfe eines externen Rechtsanwaltsbüros – vorbereitet. Besonderen Wert wird auf eine rechtssichere Bewertungsmatrix gelegt, die besonders Umweltbelange bei der Vergabe berücksichtigt. Die Vorlage eines Entwurfs wird für Ende März 2018 erwartet.
- Die geforderte Ökobilanz befindet sich ebenfalls in der Vorbereitung. Beauftragt sind zwei Gutachten, in denen sowohl die Umweltauswirkungen der Teilschritte Klärschlammtrocknung und Klärschlammverbrennung betrachtet werden als auch die Umweltauswirkungen durch den Verkehr zur Verbrennungsstätte. Die Ergebnisse werden ebenfalls bis spätestens Ende März erwartet.
Weiteres Vorgehen:
Aufgrund der oben dargestellten Sachstände ist es nicht möglich, die von der Ratsversammlung am 21.09.2017 geforderte entscheidungsreife Beschlussvorlage im Januar 2018 vorzulegen. Dies liegt einerseits an den komplexen Verhandlungen mit Hamburg-Wasser als auch an nicht vorhandenen Kapazitäten bei Ingenieurbüros und Rechtsanwaltkanzleien, die in die Klärschlammproblematik involviert sind. Durch die Novellierung der Klärschlammverordnung – kombiniert mit der Neufassung der Dünge- und Düngemittelverordnung in 2017 - haben ca. 50 % der Kommunen derzeit Probleme, ihren Klärschlamm überhaupt loszuwerden oder zwischenzulagern.
Zielsetzung der Verwaltung ist es, die Entscheidungsreife so schnell wie möglich, aber spätestens bis zur Kommunalwahl am 06.05.2018 herbeizuführen. Aufgrund der engen zeitlichen Taktung kann sein, dass die Vorlage erst im Nachversand versandt werden kann oder Sondersitzungen erforderlich sind, um die Entscheidung rechtzeitig herbeizuführen.
Um die abschließende Bewertung der Varianten vorzunehmen, soll schon jetzt ein Gutachterbüro beauftragt werden, das die Empfehlung als Grundlage für die Entscheidung der Selbstverwaltungsgremien vorbereitet.
Abschließend empfiehlt die Verwaltung, die Entscheidung über die zukünftige Verwertung des Kieler Klärschlamms nicht im Januar 2018 zu treffen, sondern die abschließende Empfehlung abzuwarten
Doris Grondke
Stadträtin
