Infosystem Kommunalpolitik
Antrag der Verwaltung - 1236/2017
Grunddaten
- Betreff:
-
European Energy Award® Gold - Energiepolitisches Arbeitsprogramm 2018 bis 2021
- Status:
- öffentlich (Drucksache abgeschlossen)
- Drucksache freigegeben:
- 02.01.2018
- Drucksachenart:
- Antrag der Verwaltung
- Federführend:
- Umweltschutzamt
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Bauausschuss
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Entscheidung
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Jan 11, 2018
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Erledigt
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Innen- und Umweltausschuss
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Entscheidung
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Feb 6, 2018
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Erledigt
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Ratsversammlung
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Entscheidung
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Feb 15, 2018
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Antrag
Antrag:
1. Das Energiepolitische Arbeitsprogramm (Maßnahmenplan 2018 bis 2021) für den
European Energy Award® (eea) -Prozess in der Landeshauptstadt Kiel wird beschlossen:
Energiepolitisches Arbeitsprogramm (Maßnahmenplan 2018 bis 2021)
lfde Nr. | Themenbereich | Maßnahme | Termin | Verantwortlich |
1. Handlungsfeld: Entwicklungsplanung, Raumordnung | ||||
1 | Klimaschutzstrategie | Berücksichtigung des „Masterplan 100 % Klimaschutz“ als Leitlinie für das weitere klimaschutzbezogene Handeln der Verwaltung, gem. Drs. 0985/2017 | 2018 bis 2021 | Umweltschutzamt |
2 | Mobilitäts- und Verkehrsplanung | Umsetzung der Handlungsstrategien des „Masterplan Mobilität“ in Zusammenarbeit mit der KielRegion, gem. Drs. 0831/2017 | 2018 bis 2021 | Tiefbauamt |
2. Handlungsfeld: Kommunale Gebäude und Anlagen | ||||
3 | Standards für Bau und Bewirtschaftung öffentlicher Gebäude | Fertigstellung des Sport- und Freizeitbades nach InBA-Standard gem. Drs. 0706/2010 | 2018 | Immobilien-wirtschaft |
4 | Energieeffizienz | Inbetriebnahme von weiteren BHKW oder PV-Anlagen zur Wärme bzw. Eigenstromversorgung in städtischen Liegenschaften | 2018/ | Immobilien-wirtschaft |
5 | Energieeffizienz | Projekt "LED-Technik für städtische Liegenschaften“ | 2018/ 2019 | Immobilien-wirtschaft |
6 | CO2- und Treibhausgasemissionen | Kompensation von CO2-MehrEmissionen im Rahmen von Erweiterungen des städtischen Gebäudebestands gem. Drs. 0706/2010 und 0692/2013 | fort-wäh-rend | Immobilien-wirtschaft |
lfde Nr. | Themenbereich | Maßnahme | Termin | Verantwortlich |
3. Handlungsfeld: Ver- und Entsorgung | ||||
7 | Kraft-Wärme-Kopplung und Abwärme | GKK ersetzen durch kleinere Module (Gasmotorenheizkraftwerk mit ca. 200 MW) | 2018/ 2019 | Verwaltungs-spitze |
4. Handlungsfeld Mobilität | ||||
8 | Radwegenetz, Beschilderung | Umsetzung der Veloroute 10 (Fahrradschnellstraße), auf stillgelegter Gleistrasse von der Universität bis Kiel-Hassee | 2018/ | Tiefbauamt |
9 | Fußwegenetz, Beschilderung | Weiterentwicklung des Fußwege-Achsen- und Kinderwegekonzeptes für definierte Bereiche | konti-nuier-licher Prozess | Tiefbauamt |
10 | Qualität des ÖPNV-Angebots | Indienststellung von 10 Hybridbussen | 2018 | KVG |
11 | Qualität des ÖPNV-Angebots | Mobilitätskonzept für einen nachhaltigen öffentlichen Nah- und Regionalverkehr in Kiel (gem. Drs. 0023/2016 ) | 2018 | Tiefbauamt |
12 | Kombinierte Mobilität | Einrichtung von Mobilitätsstationen (gem. Drs. 0128/2016) | ab 2018 | Tiefbauamt |
5. Handlungsfeld: Interne Organisation | ||||
13 | Erfolgskontrolle und jährliche Planung | Weiterführung des Energiemanagements in der Stadtverwaltung und Ausweitung auf städt. Beteiligungen (angelehnt an die DIN EN ISO 50001) (gem. Drs. 0692/2013) | 2018 bis 2021 | Immobilien-wirtschaft |
14 | Mobilitätsberatung | Weitere Etablierung des Betrieblichen Mobilitätsmanagements | fort-während | Tiefbauamt |
6. Handlungsfeld: Kommunikation/Kooperation | ||||
15 | Institutionen im Wohnungsbau | Weiterführung der energetischen Quartierssanierungen: | 2018 | Umweltschutzamt, Dez II R LÖK |
16 | Lokale, nachhaltige Wirtschaftsentwicklung | Entwicklung eines nachhaltigen Gewerbequartiers in Kooperation mit der Werbegemeinschaft HIP Wellsee | 2018/ 2019 | Umweltschutzamt |
17 | Konsumenten, Mieter; | Veranstaltung von Messen und Fachforen wie "Kieler Energieeffizienz, Klima & Energie", Klimaschutzzelt (Kieler Woche) gem. KEKK, Drs. 0369/2008 | jährlich | Umweltschutzamt |
2. Die Verwaltung wird beauftragt, die Durchführung des eea-Gold-Re-Auditverfahrens bei
der eea-Bundesgeschäftsstelle zu beantragen.
Sachverhalt/Begründung
Begründung:
zu 1.
Im Jahr 2008 wurde der Ratsbeschluss zur Einführung des European Energy Award® (eea) als Bestandteil des Kieler Energie- und Klimaschutzkonzeptes 2008 (KEKK, Drs. 0369/2008) gefasst. Die eea-Programmteilnahme startete im März 2009.
Mit der Teilnahme am European Energy Award® lässt sich Kiel bei der Umsetzung der Klimaschutzmaßnahmen von Fachleuten beraten und von externen Gutachtern mit einem international anerkannten Verfahren zertifizieren.
Im Jahr 2010 wurde das damalige Energiepolitische Arbeitsprogramm und die Beantragung der eea-Auditierung beschlossen (Drs. 0378/2010). Die Beschlussfassung eines Energiepolitischen Arbeitsprogramms ist dabei im Rahmen des eea-Prozesses für jede Zertifizierungen obligatorisch. Die Beschlüsse von Maßnahmenplänen dienen jeweils dazu, die politische Unterstützung der Projekte und damit deren Realisierung abzusichern. Noch in 2010 hatte die Landeshauptstadt Kiel die Anforderungen an die Verleihung des European Energy Award®, der ab 50 Prozent erreichter Punkte vergeben wird, mit 62 Prozent der möglichen Punktzahl erfüllt. Der Award wurde der Landeshauptstadt überreicht.
Eine externe eea-Rezertifizierung erfolgt im vierjährigen Turnus. Im Jahr 2014 wurde das Energiepolitische Arbeitsprogramm 2014 bis 2016 und die Beantragung des eea-Gold-Zertifizierungsverfahren beschlossen (Drs. 0041/2014). Daraufhin hat Kiel die Anforderungen an den European Energy Award®Gold, der ab 75 Prozent Zielerreichung vergeben wird, mit 78 Prozent erfüllt und erhielt die europaweit anerkannte Auszeichnung für vorbildliche umsetzungsorientierte Energie- und Klimaschutzpolitik, die European Energy Award®-Auszeichnung in Gold.
Für den eea-Prozess und die im Rahmen des Prozesses obligatorische externe Re-Auditierung ist der Beschluss des weiterentwickelten Energiepolitischen Arbeitsprogramms (Maßnahmenplan 2018 bis 2021) erforderlich.
Das zentrale Element für die in der Landeshauptstadt Kiel bereits sehr gute Verankerung der Themen Klimaschutz und Energieeffizienz in den Verwaltungsstrukturen und in kommunalen Betrieben ist die Teilnahme am eea. Der eea ist dabei Strategie-, Controlling- und Evaluierungsinstrument für die Umsetzung des Kieler Energie- und Klimaschutzkonzeptes, des Masterplan 100% Klimaschutz und der Kieler Mobilitätskonzeption in der Stadtverwaltung.
Maßnahmenkosten
Durch den Beschluss des Maßnahmenplans im Rahmen des eea-Prozesses entstehen keine zusätzlichen Kosten, da die Projekte nicht speziell und ausschließlich für den eea-Prozess durchgeführt werden, sondern auf bestehenden Beschlüssen, Initiativen bzw. Aktivitäten basieren. Die Umsetzungen der Maßnahmen erfolgen im Rahmen der jeweils verfügbaren Haushaltsmittel.
zu 2.
Das externe Audit ist die Grundlage für die Auszeichnung der Städte und Gemeinden. Es hat das Ziel, die Aktivitäten der Kommune durch eine unabhängige Expertin bzw. einen unabhängigen Experten zu bewerten. Basis der Bewertung sind der Maßnahmenkatalog sowie die für das externe Audit erforderlichen Unterlagen. Die akkreditierte eea-Auditorin bzw. der akkreditierte eea-Auditor prüft die von der Kommune bereit gestellten Unterlagen sowie die ermittelte Summe der Punkte aller umgesetzten Maßnahmen.
Wird bestätigt, dass die Kommune die 50 %- oder 75 %- Marke erreicht bzw. überschreitet und die Qualitätsstandards des Zertifizierungsprozesses eingehalten hat, empfiehlt die eea-Auditorin bzw. der eea-Auditor die Auszeichnung. Die Auszeichnung erfolgt in zwei Stufen:
Bei 50 % der möglichen erreichten Punkte erhält die Kommune den European Energy Award®, was Kiel 2010 gelang, bei 75 % der möglichen erreichten Punkte oder mehr erhält die Kommune den European Energy Award®Gold, der Kiel im Jahr 2014 verliehen wurde.
Das externe Audit muss alle 4 Jahre wiederholt werden, d.h. die Auszeichnung ist 4 Jahre gültig.
Nach aktueller Einschätzung aus dem November 2017 kann Kiel die Rezertifizierung des Gold-Awards erreichen. Die Abgabe der Unterlagen an die eea-Bundesgeschäftsstelle zur Goldrezertifizierung 2018 muss spätestens im März 2018 erfolgen. Eine Vorprüfung der erforderlichen Unterlagen wird bereits im Februar 2018 durchgeführt.
Kostenplanung für das eea-Verfahren mit Gold-Re-Auditierung in 2018:

Bei den angegebenen Kosten handelt es sich um Brutto-Beträge.
Der Programmbeitrag entspricht einer Lizenzgebühr, die jährlich an die Beratungs- und Service-Gesellschaft Umwelt mbH (B.& S.U.) als Lizenzgeberin des European Energy Award® zu entrichten ist.
Für 2018 stehen die Mittel im Haushalt zur Verfügung (Klimaschutzstadt Kiel).
Doris Grondke
Stadträtin für Stadtentwicklung und Umwelt
