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Antrag der Verwaltung - 0032/2018
Grunddaten
- Betreff:
-
Fahrbahndeckenerneuerung der Wischhofstraße (L52) zwischen Schönberger Straße und Ostring
- Status:
- öffentlich (Drucksache abgeschlossen)
- Drucksachenart:
- Antrag der Verwaltung
- Federführend:
- Tiefbauamt
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Bauausschuss
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Entscheidung
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Feb 1, 2018
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Mar 22, 2018
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Antrag
Antrag:
Die Beschlussvorlage Drucksachen-Nr.: 1234/2017 wird hiermit zurückgezogen und durch diese Beschlussvorlage ersetzt. Der Antrag entspricht dem Punkt 1 des Antrags der Drucksachen-Nr.: 1234/2017.
Fahrbahndeckenerneuerung
Der vorgelegten Planung zur Baumaßnahme Fahrbahndeckenerneuerung der Wischhofstraße (L52) zwischen Schönberger Straße und Ostring ohne Mittelinsel wird zugestimmt. Die Verwaltung wird damit beauftragt, die Fahrbahndeckenerneuerung ohne Mittelinsel durchzuführen.
Die Zustimmungen erfolgen vorbehaltlich der Sicherstellung der Finanzierung.
Sachverhalt/Begründung
Begründung:
IZusammenfassung
Mit der Geschäftlichen Mitteilung 0437/2017 hat der Bauausschuss die Beantragung von Fördermitteln für die Deckenerneuerungen für das Jahr 2018 zur Kenntnis genommen. Die Maßnahme Wischhofstraße (L52) soll nun im Jahr 2018 umgesetzt werden. Im Zuge der o. g. Maßnahme sollen darüber hinaus notwendige bauliche Anpassungen vorgenommen werden. Diese dienen insbesondere der Verbesserung der Barrierefreiheit und der Radverkehrsförderung.
Die Wischhofstraße (L52) ist gekennzeichnet durch einen mangelhaften Zustand der Oberflächen. Der verkehrssichere Zustand kann mittelfristig nicht mehr durch Unterhaltungsmaßnahmen sichergestellt werden. Die Wischhofstr. stellt insbesondere für den Schwerverkehr eine wichtige Verbindung zwischen Ostring und Werftstr. dar. Eine Vielzahl von Lkw zum und vom Ostuferhafen wird ab einem Gewicht von mehr als 60 Tonnen über die Wischhofstr. geleitet, da auf der Trasse B 76/ Ostring einige Brücken nur bedingt tragfähig sind (Friesenbrücke, Schwanenseebrücke).
Des Weiteren ist die Verbindung Werftstr. / Wischhofstr. die einzige Alternative zum Ostring. Eine Sperrung des Ostringes ist unfall- oder baustellenbedingt nicht auszuschließen.
Um diese verkehrlich äußerst wichtige Verbindung aufrechterhalten zu können, muss zwischen Schönberger Straße und Ostring auf einer Länge von rd. 400 m im Jahr 2018 eine Fahrbahndeckenerneuerung erfolgen.
Im Zuge dieser Maßnahme werden Radfahrstreifen vorgesehen und die Radwegeführung im Bereich Wischhofstraße / Ostring werden u. a. durch Optimierung der Sichtverhältnisse verbessert.
Die Beschlussvorlage 1234/2017 sah zwei Beschlüsse vor. Zum einen die Herstellung der Fahrbahndeckenerneuerung und zum anderen die Herstellung einer Mittelinsel auf Höhe der Altenteichstraße. Diese Teilung hatte die Verwaltung bewusst vorgenommen, um eine Trennung der Beschlüsse herbeiführen zu können und die Fahrbahndeckenerneuerung aus o. g. Gründen zeitnah durchführen zu können. Die Beschlussvorlage vom Bauausschuss am 11.01.2018 zurückgestellt, da aufgrund neuer Informationen (siehe Beteiligung) die Lage der Mittelinsel infrage gestellt wurde und man es als wirtschaftlicher ansah, wenn sowohl Mittel-
insel als auch Fahrbahndeckenerneuerung zeitgleich hergestellt würde.
Die Mittelinsel ist nicht Bestandteil der vorliegenden Beschlussvorlage. In einer weiteren Beschlussvorlage kann über die Lage der Mittelinsel entschieden werden.
II Beteiligung
Der Ortsbeirat Ellerbek/Wellingdorf hat den vorliegenden Plan in seiner Sitzung am 04.10.2017 zur Kenntnis genommen. Die Fahrbahndeckenerneuerung wird grundsätzlich befürwortet. Im Zuge der Sitzung wurde die Lage der Mittelinsel kontrovers diskutiert. Der Ortsbeirat sprach sich mit 6 Stimmen bei 3 Gegenstimmen für eine Vertagung der Angelegenheit auf die nächste Sitzung aus.
Beitragspflichtigen Anlieger wurde angeboten, bei einen gesondertem Termin im Rathaus am 19.10.2017 darüber informiert zu werden. Dieses Angebot wurde zum Teil angenommen.
Auf Initiative des Ortsbeirats fand am 20.12.2017 ein Vor-Ort-Termin mit Vertretern des Bauausschusses, des Ortsbeirates sowie der Verwaltung statt. Im Zuge des Vor-Ort-Termins wurde durch den Ortsbeiratsvorsitzenden bekannt gegeben, dass der anliegende Discounter ggf. Umbauarbeiten plant und so die Zufahrtssituation im Bereich der geplanten Mittelinsel Änderungen erfährt. Der Vertreter der Verwaltung hat erklärt, dass die Deckenerneuerung und der Bau der Mittelinsel unabhängig voneinander herstellbar sind.
IIIPlanung / Bauablauf ohne Mittelinsel
Unabhängig davon, ob, wo und wann eine Mittelinsel hergestellt wird, ergeben sich für die Bordlage (Lage des Kantsteins) keine Unterschiede. Die Asphaltierung würde unabhängig von einer Mittelinsel aufgrund der Asphaltfertigertechnik zunächst in voller Breite geschehen. Im Nachgang wird eine Fläche aus dem Asphalt geschnitten und dann die Mittelinsel hergestellt. Demzufolge ergeben sich finanziell als auch hinsichtlich der Platzverhältnisse keine Nachteile, wenn zunächst die Fahrbahndeckenerneuerung beschlossen und hergestellt wird und eine Entscheidung über eine Mittelinsel zu einem späteren Zeitpunkt erfolgt.
Sollte eine Mittelinsel zu einem späteren Zeitpunkt beschlossen und hergestellt werden, ergäben sich hinsichtlich der Finanzierung und der Platzverhältnisse keine Nachteile.
V Kosten und Finanzierung
Die Baukosten betragen für die Deckenerneuerung gemäß derzeitiger Kostenschätzung ca. 570.000. €.
Die für die Fahrbahndeckenerneuerung notwendigen Haushaltsmittel sind im Haushalt 2018 der Landeshauptstadt Kiel im Ergebnishaushalt 522 10 100 (Unterhaltung der öffentl. Straßen, Wege u. Parkplätze) eingestellt.
Es ist geplant, die Baumaßnahmen im Zeitraum Juli – September 2018 umzusetzen.
Bei der in der Wischhofstraße geplanten Fahrbahndeckenerneuerung zwischen Schönberger Straße und Ostring handelt es sich teilweise um eine beitragsfähige Ausbaumaßnahme gemäß § 8 des am 13.12.2017 geltenden Kommunalabgabengesetzes des Landes Schleswig-Holstein (KAG).
Nach der derzeit gültigen Ausbaubeitragssatzung sind 25 % des beitragsfähigen Aufwandes auf die Beitragspflichtigen umzulegen. Der beitragsfähige Aufwand resultiert aus der Fahrbahndeckenerneuerung (ohne punktuelle Verbreiterungen). Die Nebenflächen und die Mittel-
insel sind als nicht beitragsfähig einzustufen. Der restliche Teil wird zur Abgeltung des öffentlichen Interesses von der Landeshauptstadt Kiel getragen (s. o.).
Der zuständige Ortsbeirat Ellerbek/Wellingdorf erhält eine Kopie dieser Beschlussvorlage zur Kenntnisnahme.
Doris Grondke
Stadträtin
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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2,3 MB
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