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Geschäftliche Mitteilung - 0049/2018
Grunddaten
- Betreff:
-
Antrag Kinder- und Jugendbeirat: Autofreie Innenstadt (Drs. 0709/2017); Sachstand
- Status:
- öffentlich (Drucksache abgeschlossen)
- Drucksachenart:
- Geschäftliche Mitteilung
- Federführend:
- Tiefbauamt
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Innen- und Umweltausschuss
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Kenntnisnahme
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Feb 6, 2018
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Erledigt
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Wirtschaftsausschuss
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Kenntnisnahme
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Feb 28, 2018
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Erledigt
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Bauausschuss
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Kenntnisnahme
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Mar 1, 2018
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Erledigt
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Ratsversammlung
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Kenntnisnahme
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Mar 15, 2018
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Sachverhalt/Begründung
Antrag
Die Verwaltung wird beauftragt zu prüfen, welche Auswirkungen es nach sich ziehen würden, wenn die folgenden drei Zonen autofrei nach dem Verkehrszeichen 260 („Verbot für Kraftfahrzeuge, ausgenommen Anlieger, Taxen und Kraftomnibusse“) wären.
Grenzen der kleinen Zone (Grafik siehe Anlage 1 kleine Zone) – Straßen sind außerhalb der
Zone:
Kaistraße – Stresemannplatz – Ziegelteich – südlicher Exerzierplatz – Rathausstraße (hier jedoch innerhalb der Zone) - Martensdamm (innerhalb) – Jensendamm – Prinzengarten – Wall
Die Grenzen der mittleren Zone (Grafik siehe Anlage 2 mittlere Zone):
Kaistraße – Raiffeisenstraße (innerhalb) – Sophienblatt bis Abz. Ringstraße (innerhalb) –
Ringstraße – Königsweg – Schülperbaum – südlicher Exerzierplatz – Rathausstraße
(innerhalb) – Martensdamm (innerhalb) – Jensendamm – Prinzengarten – Wall
Die Grenzen der großen Zone (Grafik siehe Anlage 3 große Zone):
Kaistraße – Raiffeisenstraße (innerhalb) Sophienblatt bis Ringstraße (innerhalb) –
Ringstraße – Schützenwall – Knooper Weg – Mittelstraße – Holtenauer Straße – Brunswiker
Straße – Schloßgarten – Prinzengarten - Wall
Dabei sollten die Zufahrtsstraßen zu den wichtigen Parkhäusern vom Verbot ausgenommen
werden, wie zum Beispiel, der Wall zum Parkhaus Saturn. Des Weiteren wird beauftragt zu prüfen, welche Auswirkungen es nach sich ziehen würde, wenn der Stresemannplatz und Ziegelteich in der mittleren und großen Zone vom Verbot ausgeschlossen werden würden.
Sachstand der Verwaltung
Der beschlossene Antrag wurde von der Verwaltung intern vorbesprochen und Zuständigkeiten festgelegt.
Durch die Abteilung Verkehr im Tiefbauamt wurde Kontakt über die Geschäftsführung zum Kinder- und Jugendbeirat aufgenommen und das grundsätzliche Vorgehen geklärt.
Am 20.11.2017 fand eine Gesprächsrunde mit dem Kinder- und Jugendbeirat und Vertretern der Verwaltung aus dem Stadtplanungsamt und dem Tiefbauamt statt.
Durch den Kinder- und Jugendbeirat wurden die Hintergründe zum Antrag erläutert.
Von Seiten der Verwaltung wurde die Bandbreite von Zuständigkeiten, Belangen und entsprechende Abwägungs- und Kompromisserfordernisse aufgezeigt.
Ein Ergebnis des sehr konstruktiven Gesprächs ist es, die Thematik im Arbeitskreis Verkehrsmarketing (AKVM) auf die Tagesordnung zu setzen, um die Sachverhalte auch mit entsprechenden Interessensvertretungen als Multiplikatoren zu diskutieren.
Der Termin mit dem AKVM ist für den 30.01.2018 festgesetzt.
In Abhängigkeit der Termine der Ausschüsse kann darüber mündlich berichtet werden. Darüber hinaus werden die Protokolle des AKVM regelmäßig dem Bauausschuss zur Kenntnis gegeben.
Für das weitere Vorgehen wurde am 20.11.2017 mit dem Kinder- und Jugendbeirat vorbesprochen, die Thematik in einer deren Sitzungen unter Teilnahme von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Verwaltung aufzugreifen und auf Grundlage der Ergebnisse des AKVM zu diskutieren. Die Terminabstimmung soll nach der Sitzung des AKVM stattfinden.
Eine Kopie der Vorlage geht an den Ortsbeirat Mitte sowie an den Kinder- und Jugendbeirat.
Um Kenntnisnahme wird gebeten.
Doris Grondke
Stadträtin