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Antrag der CDU-Ratsfraktion - 0121/2018
Grunddaten
- Betreff:
-
Neugestaltung Alter Markt
- Status:
- öffentlich (Drucksache abgeschlossen)
- Drucksachenart:
- Antrag der CDU-Ratsfraktion
- Federführend:
- CDU-Ratsfraktion
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Unterbrochen
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Ratsversammlung
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Feb 15, 2018
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Erledigt
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Bauausschuss
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Mar 1, 2018
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Erledigt
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Kulturausschuss
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Mar 20, 2018
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Antrag
Antrag:
1. Der Oberbürgermeister wird aufgefordert, unverzüglich Gespräche mit dem Ziel der Rücknahme der Entscheidung, die Pavillonbauten auf dem Alten Markt unter Denkmalschutz zu stellen, mit den verantwortlichen Stellen im Land aufzunehmen.
2. Der Oberbürgermeister wird daneben aufgefordert, in der Ratsversammlung schriftlich darzulegen, welche Einschränkungen durch den Denkmalschutz konkret für eine Platzneugestaltung entstehen, insbesondere, wenn das Ziel wäre, den Platz möglichst weitgehend freizustellen, das Höhenniveau anzugleichen und die Sichtachse von der Holstenstraße zum Schloss von verstellenden Bauten frei zu halten.
3. Auch ist darzustellen, welche Möglichkeiten zur Neugestaltung des Platzes aus Sicht der Verwaltung nun noch verbleiben.
Sachverhalt/Begründung
Begründung:
Der Alte Markt ist integraler Bestandteil der Kieler Innenstadt und muss durch eine gute Anbindung und klare Sichtachsen in den Kontext der oberen Holstenstraße mit einfließen. Nur so kann der Alte Markt ein lebendiger Standort für Gastronomie, Einzelhandel und Tourismus bleiben bzw. wieder stärker werden.
Die Entscheidung, die Pavillons unter Denkmalschutz zu stellen wird die Akzeptanz für das wichtige Thema Denkmalschutz in Kiel erschweren: Es droht, dass eine Weiterentwicklung des Alten Marktes zu einem der heutigen Zeit gerechten Platz zumindest deutlich erschwert wird.
Aktuell entfalten die Pavillonbauten eine trennende Wirkung und verhindern z.B. einen Blick von der oberen Holstenstraße auf den Platz und die Kirche sowie eine - wünschenswerte - Sichtbeziehung vom Nordende der Holstenstraße zur Schlossstraße.
Die Pavillons stellen insbesondere keine angemessene, unersetzbare oder gar zeitgerechte Reminiszenz an die Persianischen Häuser bzw. das Alte Rathaus dar. Eine solche könnte in anderer Form erfolgen, ohne, dass die Nutzbarkeit des Platzes und die Sichtbeziehungen dergestalt eingeschränkt werden müssen.
Ziel muss es daher sein, den Denkmalschutzentscheid zu revidieren. Zur Stärkung der Argumentation sind die ggf. entstehenden Probleme zu verdeutlichen, auch ist aufzuzeigen, was unter den gegebenen Umständen noch möglich ist, um die Aufenthaltsqualität des Platzes zu steigern (Ziffer 2 und 3 des Antrages).
gez. Ratsherr Stefan Kruberf.d.R.