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ALLRIS - Drucksache

Antrag der Verwaltung - 0127/2018

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Beratungsfolge

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Antrag

Antrag:

 

Der Widmungsverfügung (Anlage 1) wird zugestimmt.

 

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Sachverhalt/Begründung

Begründung:

 

Die Uferstraße befindet sich im Eigentum der Landeshauptstadt Kiel und wurde zwischen Maklerstraße und Hochbrücke bis zum Jahr 2012 ausgebaut. Aus Gründen der Rechtssicherheit sollen diese Flächen nun gewidmet werden.

 

Auf die Beteiligung des Ortsbeirates wird verzichtet, da die Uferstraße bisher als gewidmet gem. § 57 Abs. 3 StrWG galt.

 

 

 

 

Doris Grondke

Stadträtin

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Anlagen

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Beschlüsse

Erweitern

Mar 1, 2018 - Bauausschuss - ungeändert beschlossen

Erweitern

Mar 15, 2018 - Ratsversammlung - ungeändert beschlossen